Folgende Antwort hab ich bekommen...
Sehr geehrte Frau Heidenreich,
Herr Ministerpräsident Clement dankt Ihnen für Ihre e-mail, mit der Sie Ihre Unzufriedenheit über den Entwurf des Landeshundegesetzes zum Ausdruck gebracht haben. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Sicherlich ist es zutreffend, dass durch die Landeshundeverordnung den Haltern bestimmter Hunde neue Pflichten auferlegt wurden. Diese Pflichten werden nunmehr in dem Gesetzentwurf, den - wie sie vielleicht der Presse entnommen haben - die Regierungsfraktionen in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht haben, fortgeschrieben. Allerdings war der Gesetzgeber gefordert zu handeln, angesichts der in der Vergangenheit bekannt gewordenen und immer wieder auftretenden schwerwiegenden Vorfälle, bei denen Personen, insbesondere Kinder und ältere Menschen von Hunden angegriffen, schwer verletzt oder sogar getötet wurden.
Mit dem Gesetzentwurf wird - so meine ich - ein gerechter Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Hundehalter und dem Schutz- und Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung geschaffen. Ausgleich bedeutet dabei, dass versucht wird, die
verschiedenen und zum Teil gegenläufigen Interessen soweit wie möglich in Einklang zu bringen. Dies setzt Entgegenkommen von allen Beteiligten voraus.
Der gemeinsame Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in der Öffentlichkeit zum Teil zustimmende Resonanz gefunden, zum Teil wurden Verschärfungen gefordert, auch liegen kritische Stellungnahmen vor. Kritik wird dabei insbesondere an den Bestimmungen zum Leinenzwang und an den
sog. Rasselisten geübt.
Ich darf darauf hinweisen, dass der Agrarausschuss des Landtags NRW aus diesem
Grund am 19. April 2002 eine umfangreiche Anhörung von Sachverständigen durchgeführt hat. In den Fragenkatalog, zu dem die Sachverständigen Stellung genommen haben, wurden auch Fragen zu Regelungen aufgenommen, die in der Diskussion zu dem Gesetzentwurf immer wieder kritisiert wurden.
Die Landesregierung nimmt die vorliegenden Stellungnahmen sehr ernst und wird sich auch mit den Ergebnissen der Sachverständigenanhörung, deren Auswertung derzeit stattfindet, sorgfältig auseinandersetzen. Ich kann Ihnen versichern,
dass die Landesregierung selbstverständlich bereit ist, Verbesserungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs im Lichte neuer Erkenntnisse zu unterstützen, ohne dabei das grundsätzliche Anliegen des Gesetzentwurfs aus dem
Auge zu verlieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Harald Hemmer
Staatskanzlei NRW -
Ref. I.1
tel. +49211837-1635
fax +49211837-1509