Gabi
KSG-Dr.House™
20 Jahre Mitglied
Ehm... der Staatswalt gehört aber doch dem Gericht an, oder nicht?
Nein.
Na gut
Doch net duManche wollen es halt unbedingt ganz genau wissen
Sorry
Ich meinte den Herrn aus Tschechien. Oder den mit der unerschöpflichen Portokasse. Kannste dir aussuchen
SiehsteZumal im Strafbefehlsverfahren im Grunde tatsächlich die Staatsanwaltschaft die Geldstrafe "festlegt".
Macht ja eigentlich auch wenig Sinn, gell? Entweder er ist einverstanden - oder er beraumt eine Verhandlung an.Der Richter kann den Strafbefehl erlassen, oder eine Hauptverhandlung anberaumen. Selbst abändern kann er den Strafbefehl, glaube ich, gar nicht.
Wäre ja echt mal ganz interessant zu verfolgen, wie das letztendlich ausgeht. Für den armen Hund kann man ja eigentlich nur hoffen, dass er ein neues Herrchen oder Frauchen mit deutlich mehr Verantwortungsbewusstsein kriegt.