In Bayern gelten die Auflagen der Stadt nur auf öffentl. Straßen, Wegen, Plätzen, Gebäuden usw. - wenn es Auflagen gibt. Der eigene Hausflur zählt zur Wohnung. - Es gibt aber Ausnahmen in Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen, wenn die Eigentümerversammlung ähnliches beschlossen hat.
Soweit ich weiß gibt es sehr wohl die Möglichkeit, auch von Seite der Stadt Auflagen für den Privatbereich zu machen, da es ja die öffentliche Sicherheit betrifft. Richtig ist aber, dass es nichts Pauschales gibt, sondern die Auflagen gemeinde- und hundeabhängig sind. In Augsburg gibt es auch keine pauschale Maulkorbpflicht für Kampfhunde, sondern nur eine Leinenpflicht (ebenfalls soweit ich weiß).