A l s o, in Rheinland Pfalz ist ( oder war es so , so ganz bin ich da nicht mehr up-to-date), wenn ein "Kampfhund" der Verursacher der Beißerei ist , liegt das im Bereich des "öffentlichen Interesses"
, meint: die Meldung muß gar nicht von der DSH Halterin selbst gekommen sein, kann auch von einem vollkommen Unbeteiligten gewesen sein.