Schäferhund als "Waffe"
Ungewöhnlicher Raubprozess vor Salzburger Geschworenengericht
SALZBURG (SN).
Der sechsjährige, deutsche Schäferhund "Rocky" als "Waffe": Er stand am Freitag (indirekt) im Mittelpunkt eines Prozesses vor einem Salzburger Geschworenengericht (Vorsitz Peter Reifenberger). Ein abgerichteter Hund, der bei einem Überfall auf einen Menschen gehetzt wird, fällt laut Rechtsprechung unter den "erweiterten Waffenbegriff", und in diesem Sinne hatte Staatsanwalt Thomas Wegleiter einen 33-jährigen, acht Mal vorbestraften Frühpensionisten auch des versuchten schweren Raubes angeklagt.
Nach durchzechter Nacht, so die Anklage, sei der Beschuldigte gemeinsam mit einem (bereits deswegen verurteilten) Begleiter im November 1998 an einer Kreuzung in München auf eine Türkin aufmerksam geworden. Der Frühpensionist habe die Frau attackiert und versucht, ihr die Handtasche zu entwinden. Zusätzlich habe er den Hund "Rocky" aufgehetzt. Der Angeklagte bestritt dies. Der Hund sei nicht derart abgerichtet und lasse ihn im Übrigen "seine Auseinandersetzungen allein ausmachen". Geständig war der Angeklagte bezüglich einer alkoholisierten Autofahrt durch die Flughafenunterführung, bei der er einer Pkw-Lenkerin vier Mal aufgefahren war. Die Frau wurde verletzt. Das Urteil: Schuldig des Raubversuches, aber nicht wegen des Vorsatzes, den Hund als Waffe einzusetzen; schuldig auch der Körperverletzung. 23 Monate Zusatz-Strafe. Nicht rechtskräftig.
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Ungewöhnlicher Raubprozess vor Salzburger Geschworenengericht
SALZBURG (SN).
Der sechsjährige, deutsche Schäferhund "Rocky" als "Waffe": Er stand am Freitag (indirekt) im Mittelpunkt eines Prozesses vor einem Salzburger Geschworenengericht (Vorsitz Peter Reifenberger). Ein abgerichteter Hund, der bei einem Überfall auf einen Menschen gehetzt wird, fällt laut Rechtsprechung unter den "erweiterten Waffenbegriff", und in diesem Sinne hatte Staatsanwalt Thomas Wegleiter einen 33-jährigen, acht Mal vorbestraften Frühpensionisten auch des versuchten schweren Raubes angeklagt.
Nach durchzechter Nacht, so die Anklage, sei der Beschuldigte gemeinsam mit einem (bereits deswegen verurteilten) Begleiter im November 1998 an einer Kreuzung in München auf eine Türkin aufmerksam geworden. Der Frühpensionist habe die Frau attackiert und versucht, ihr die Handtasche zu entwinden. Zusätzlich habe er den Hund "Rocky" aufgehetzt. Der Angeklagte bestritt dies. Der Hund sei nicht derart abgerichtet und lasse ihn im Übrigen "seine Auseinandersetzungen allein ausmachen". Geständig war der Angeklagte bezüglich einer alkoholisierten Autofahrt durch die Flughafenunterführung, bei der er einer Pkw-Lenkerin vier Mal aufgefahren war. Die Frau wurde verletzt. Das Urteil: Schuldig des Raubversuches, aber nicht wegen des Vorsatzes, den Hund als Waffe einzusetzen; schuldig auch der Körperverletzung. 23 Monate Zusatz-Strafe. Nicht rechtskräftig.
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