Scharfer Gesetzesentwurf für Oberösterreich

watson

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Scharfer Gesetzesentwurf für Oberösterreich


Die Zeiten für Hund und Herrl werden härter und teurer: Generell Leinenpflicht im Ortsgebiet, ausnahmslos Haftpflichtversicherung und Mikrochip-Registrierung, Halterkurse und Genehmigungspflicht bei scharfen Rassen, erweiterte Beißkorbpflicht und Hundeverbot auf Spielplätzen: All dies sieht der Entwurf für ein Oö. Hundehaltegesetz vor. Die Begutachtungsfrist für den Ackerl-Vorschlag endet heute. Dazu kommen die vom Bund geplanten Strafverschärfungen nach Hundeattacken.

Will Flocki von der Leine, darf er dies laut Gesetzesentwurf im Ortsgebiet künftig nur mehr auf „Freilaufflächen“. Diese legt die Gemeinde fest. Abseits muss der Hund — sowohl im Freien als auch in öffentlich zugänglichen Gebäuden — an die Leine. Darüber hinaus verlangt Verwaltungspolizei-Landesrat Josef Ackerl (SPÖ) eine Beißkorb-Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten „sowie bei größeren Menschenansammlungen“. Bis dato war die Festlegung von Zonen mit Leinen- oder Beißkorbpflicht Sache der Gemeinde. Dies habe sich „als nicht ausreichend erwiesen, der Zunahme besonders aggressiver Hunde wirkungsvoll entgegentreten zu können“, heißt es in der Erläuterung zum Entwurf. Auf die Halter kommen auch höhere Kosten zu - Das Leben wird für Hund und Herrl nicht nur härter, es wird auch teurer: Allen Hunden soll künftig vom Tierarzt ein Identifikations-Mikrochip implantiert werden müssen — Kosten: 500 bis 600 S. Der Mikrochip soll die Hunde auch nach Verkauf oder Übersiedelung „wiedererkennbar“ halten. Sinn: Mittels einer „zentralen Hunde- und Bissstatistik“ sollen in puncto Aggression „Wiederholungstäter“ unter Hunden und Züchtern ausfindig zu machen sein. Die im Entwurf vorgesehene verpflichtende Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: rund 10 Mill. S) dürfte mit jährlich 1000 Schilling zu Buche schlagen. Dazu kommen die Kosten für künftig von Hundehaltern verlangte Kurse inklusive etwaiger Prüfungstaxen: Ist ein Vierbeiner durch eine Attacke „auffällig“ geworden, sieht der Gesetzesentwurf für den Halter „den Nachweis der nötigen Sachkunde“ vor. Heißt: Absolvierung von der Landesregierung verordneter Herrl-Kurse. - Haltung und Zucht einzelner Hundesrassen werden nicht verboten. Wohl aber „das Abrichten von Hunden zum aus-schließlichen Zweck der Steigerung ihrer Aggressivität sowie das Inverkehrbringen solcher Hunde“. Und: Als Voraussetzung für die Haltung „aggressiver Rassen“ — die hat die Landesregierung zu definieren — sieht der Entwurf nicht nur Kurse vor, sondern auch einen „sauberen Leumund“ des Halters und den Bewilligungsbescheid des Bürgermeisters. Wer gegen eine der Auflagen verstößt, hat künftig mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 100.000 S zu rechnen - Justizminister will das Strafrecht verschärfen - Auch der Bund will dem zuletzt gehäuften Auftreten von Hundeattacken auf Passanten entgegentreten: Justizminister Dieter Böhmdorfer hat bereits einen Entwurf für eine Strafrechtsverschärfung vorgelegt: Droht dem Hundebesitzer bei fahrlässiger Tötung derzeit bis zu ein Jahr Haft, sollen es künftig bis zu drei Jahre sein. Ähnliches gilt für das Delikt fahrlässige Körperverletzung: Derzeit bis zu drei Monate Haft, künftig bis zu sechs Monate. Blieb die Hundeattacke ohne körperliche Folgen für den Passanten, war der Vorfall bisher strafrechtlich meist nicht relevant. Auch das will Böhmdorfer ändern: Für „Gefährdung der körperlichen Sicherheit“ durch „ein gefährliches Tier“ sieht der Gesetzesentwurf eine Haftstrafe von drei Monaten oder eine Geldstrafe von 180 Tagsätzen vor.
 
  • 18. Mai 2024
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