Das Ziel, Menschen vor Verletzungen durch Hunde zu schützen, ist im vorgeschlagenen Verfassungsartikel und im Zweckartikel des Tierschutzgesetzes korrekt formuliert. Die vorgeschlagenen Massnahmen jedoch sind unangemessen, nicht zweckdienlich und den wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechend.
Quelle und kompletter Text:
Bis denne,
eure Klopfer
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