Die Fragestellung (und was ich dahinter vermute), entspricht nicht meinem Bild der Sachlage.
* wegen Zucht- und Importverbot kann man sich derzeit legal nur aus einem TH einen Hund der derzeit gelisteten Rassen holen.
Die TH haben in aller Regel schon lange vor dem Gesetzgeber ein Verfahren eingeführt, nach dem Interessenten überprüft werden, bevor sie einen Hund bekommen. Je "schräger" der Interessent, je "kampfiger" der Hund, desto mehr unbequeme Fragen müssen beantwortet werden.
Wenn alle Züchter bzw. Händler so sorgfältig Käufer abklopfen würden, hätten viel weniger ungeeignete Leute einen Hund. Ausnahgmen bei schlechten TH sind möglich, aber mir persönlich nicht bekannt.
* es ist falsch, den möglichen Mißbrauch eines Hundes an seiner Rasse festzumachen. Natürlich fördern Medienhetze wie "Bild" und RTL bei Straftätern denn Wunsch nach einem Listenhund. Weil das Klischee einen solchen Hund erstrebenswert macht - so wie Nike-Schuhe oder Adidas-Hosen.
Aber selbstverständlich gibt es Ersatzrassen und die wird es immer geben. Warum ist bayerische Liste erweitert worden? "weil zunehmend Hunde dieser Rassen gehalten werden" (gemeint sind Alano, AB, usw.)
* als Schlußfolgerung bleibt nur der Ansatz am oberen Ende der Leine.
-> Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung für jeden neuen Erstbesitzer
-> das heißt Verbot des Hunde-Erwerbs für Gewalttäter, geistig nicht Gesunde und einschlägig (Tierquälerei, usw.) Vorbestrafte
-> Chippflicht, Haftpflicht, Impfpflicht für alle Hunde
-> nach und nach stufenweise Einführung eines Hundeführerscheins für jeden, der einen Hund führt
-> -> zunächst für Anfänger bei Neuerwerb
-> -> nach Übergangsfrist zunächst für schwere Hunde, dann monatliche Absenkung des Grenzwertes, bis schließlich für alle Hunde ein Hundeführerschein gemacht werden muß
-> -> Hundeführerschein soll bedeuten, wie beim Auto, wer führt, muß Führerschein haben ("gehört meinem Kumpel" ist kein Grund, ohne HFS den Hund fühen zu können)
-> -> Ausnahmeregelungen für alte oder behinderte Menschen, wenn alles andere stimmt, für den bereits bestehenden Hund
Außerdem Regelung der Hundevermehrung über ein Heimtierzuchtgesetz, u.a. Wesenstest für alle Zuchthunde und Importhunde.
Für mich ist klar, dass das NHundG weder jetzt noch nach Novellierung seinem eigenen Anspruch gerecht wird, die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen.
Ein Autogesetz, was Führerscheinpflicht, Versicherungspfliicht, Kennzeichenpflicht TÜV-Pflicht usw. nur für Autos von vier Herstellern forderte, wäre ein saublödes Gesetz.
Ein novelliertes Autogesetz, was die o.g. Pflichten erst nach dem ersten Unfall und dann nur für dieses verunfallte Auto forderte, wäre genauso saublöd. Vor allem, wenn es dem Unfallfahrer nur dieses konkrete Auto wegnimmt, ihm aber freistellt, sich das nächste Auto ohne Führerschein, ohne Versicherung und ohne Kennzeichen holen zu dürfen - nur von einem anderen Hersteller.
* wegen Zucht- und Importverbot kann man sich derzeit legal nur aus einem TH einen Hund der derzeit gelisteten Rassen holen.
Die TH haben in aller Regel schon lange vor dem Gesetzgeber ein Verfahren eingeführt, nach dem Interessenten überprüft werden, bevor sie einen Hund bekommen. Je "schräger" der Interessent, je "kampfiger" der Hund, desto mehr unbequeme Fragen müssen beantwortet werden.
Wenn alle Züchter bzw. Händler so sorgfältig Käufer abklopfen würden, hätten viel weniger ungeeignete Leute einen Hund. Ausnahgmen bei schlechten TH sind möglich, aber mir persönlich nicht bekannt.
* es ist falsch, den möglichen Mißbrauch eines Hundes an seiner Rasse festzumachen. Natürlich fördern Medienhetze wie "Bild" und RTL bei Straftätern denn Wunsch nach einem Listenhund. Weil das Klischee einen solchen Hund erstrebenswert macht - so wie Nike-Schuhe oder Adidas-Hosen.
Aber selbstverständlich gibt es Ersatzrassen und die wird es immer geben. Warum ist bayerische Liste erweitert worden? "weil zunehmend Hunde dieser Rassen gehalten werden" (gemeint sind Alano, AB, usw.)
* als Schlußfolgerung bleibt nur der Ansatz am oberen Ende der Leine.
-> Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung für jeden neuen Erstbesitzer
-> das heißt Verbot des Hunde-Erwerbs für Gewalttäter, geistig nicht Gesunde und einschlägig (Tierquälerei, usw.) Vorbestrafte
-> Chippflicht, Haftpflicht, Impfpflicht für alle Hunde
-> nach und nach stufenweise Einführung eines Hundeführerscheins für jeden, der einen Hund führt
-> -> zunächst für Anfänger bei Neuerwerb
-> -> nach Übergangsfrist zunächst für schwere Hunde, dann monatliche Absenkung des Grenzwertes, bis schließlich für alle Hunde ein Hundeführerschein gemacht werden muß
-> -> Hundeführerschein soll bedeuten, wie beim Auto, wer führt, muß Führerschein haben ("gehört meinem Kumpel" ist kein Grund, ohne HFS den Hund fühen zu können)
-> -> Ausnahmeregelungen für alte oder behinderte Menschen, wenn alles andere stimmt, für den bereits bestehenden Hund
Außerdem Regelung der Hundevermehrung über ein Heimtierzuchtgesetz, u.a. Wesenstest für alle Zuchthunde und Importhunde.
Für mich ist klar, dass das NHundG weder jetzt noch nach Novellierung seinem eigenen Anspruch gerecht wird, die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen.
Ein Autogesetz, was Führerscheinpflicht, Versicherungspfliicht, Kennzeichenpflicht TÜV-Pflicht usw. nur für Autos von vier Herstellern forderte, wäre ein saublödes Gesetz.
Ein novelliertes Autogesetz, was die o.g. Pflichten erst nach dem ersten Unfall und dann nur für dieses verunfallte Auto forderte, wäre genauso saublöd. Vor allem, wenn es dem Unfallfahrer nur dieses konkrete Auto wegnimmt, ihm aber freistellt, sich das nächste Auto ohne Führerschein, ohne Versicherung und ohne Kennzeichen holen zu dürfen - nur von einem anderen Hersteller.