Wir wollten endlich in ein rasselisten-freies Bundesland ziehen und sind jetzt in Niedersachsen gelandet.
Unseren Hund hatte ich schon im Register angemeldet und mir von unserer bisherigen Stadt die mehr als 20jährige vorfallfreie Haltung von Hunden („besondere Rasse“ in NRW) bescheinigen lassen.
Nun wurde mir bei der Anmeldung in der Gemeinde mitgeteilt, dass diese Bescheinigung nicht anerkannt wird, da die Hundehaltung ja nicht in Niedersachsen stattgefunden hat. Ebenso wenig der Sachkundenachweis aus NRW oder der bereits mit unserem jetzigen Hund in NRW gemachte Wesenstest.
Der komplette Hundeführerschein mit Theorie und Praxis müsste also noch mal gemacht werden, was mich natürlich schon ärgert.
Daher wollte ich mal nachfragen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, oder ob es sich ggf. lohnt, einen Anwalt einzuschalten, falls es sich um die individuelle Auslegung einer einzelnen Behörde handelt.
Unseren Hund hatte ich schon im Register angemeldet und mir von unserer bisherigen Stadt die mehr als 20jährige vorfallfreie Haltung von Hunden („besondere Rasse“ in NRW) bescheinigen lassen.
Nun wurde mir bei der Anmeldung in der Gemeinde mitgeteilt, dass diese Bescheinigung nicht anerkannt wird, da die Hundehaltung ja nicht in Niedersachsen stattgefunden hat. Ebenso wenig der Sachkundenachweis aus NRW oder der bereits mit unserem jetzigen Hund in NRW gemachte Wesenstest.
Der komplette Hundeführerschein mit Theorie und Praxis müsste also noch mal gemacht werden, was mich natürlich schon ärgert.
Daher wollte ich mal nachfragen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, oder ob es sich ggf. lohnt, einen Anwalt einzuschalten, falls es sich um die individuelle Auslegung einer einzelnen Behörde handelt.