Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, daß meine Versicherung mich "zwingen" kann statt Gitter Hundebox zu nutzen.
Selbstverständlich kann sie das nicht . Du kannst Deine "Ladung" verstauen, wie Du es für richtig hälst.
Die Versicherung interessiert sich erst dann dafür, wenn Du einen Unfall hattest und dabei Ladung (in diesem Falle: Hund) durchs Auto geflogen ist.
Gegen stabile, fachmännisch verschraubte Trenngitter (gibt ja Firmen, die sowas extra einbauen) ist sicher nichts einzuwenden. Die halten aber auch einen großen, schweren Hund im Fall der Fälle.
Ganz einfach eigentlich: Hält die Sicherungsvorrichtung den Hund, kann Dir die Versicherung keine Probleme machen. Hält sie ihn nicht, wird man Dich zur Verantwortung ziehen, denn Du als Fahrzeugführer bist für die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.
Solange nichts passiert, interessiert sich Deine Versicherung weder für die Ladungssicherung, noch für Dein Reifenprofil, noch dafür, ob Deine Bremsen tipptopp in Ordnung waren. Ganz anders sieht das aber aus, wenn´s kracht....