für alle die, die sich wieder ezüglich der sehstärke des jäger um kopf und kragen schwallern, der mann hat mit voller absicht auf den hund geschossen, und nicht, weil er ihn mit wild verwechselt hat.
WÄRE dies ein wildernder hund gewesen, wäre er im recht gewesen, und es hätte keine verurteilung angestanden.
jagd-dienst und blindenhunde, sind, sofern erkennbar, aus dieser regelung ausgenommen....somit ergab sich die strafbarkeit.