Zur Kenntnis: Rotti und AmBulldog Bayern - von Squeeky aus "Kampfhunde"

shevoice

KSG-Bullette™
20 Jahre Mitglied
Hallo ihr Lieben,
weder der American Bulldog, noch der Rotti stehen in Bayern auf der Liste. Hingegen anderslautenden Gerüchten.

Unser Rechtsanwalt hat direkt beim Münchner Innenminesterium nachgefragt und genau diese Antwort bekommen.

Es war geplant oben genannte Rassen auf die Liste zu setzen. Da allerdings sowohl Politiker, als auch Rechtsanwälte und Ärzte u.ä. solche Hunde halten, haben die mit einem Spendenstopp für die Parteien gedroht (ca. eine 6stellige Summe). Daraufhin wurde die Liste überdacht und erstmal die Diskussion bis Herbst diesen Jahres verschoben. Die Wahrscheinlichkeit, dass Bulldog und Rotti aber auf der Liste landen liegt bei Null.

Wenigstens etwas positives.


Liebe Grüssle

Squeeky



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shevoice
 
  • 14. Mai 2024
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Hi shevoice ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo,

das eine ist eine telefonische Auskunft, an die sich im Ernstfall niemand wird erinnern wollen (/können).

Und hier ist die schriftliche, im Internet nachzulesende Version zum Thema Rottweiler und BAyern:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Pressemitteilung 289/01

München, 29. Juni 2001

Erweiterung der Kampfhundeverordnung auf Rottweiler
Beckstein: "Schutz der Bevölkerung neueren Erkenntnissen angepasst"


Die Bayerische Kampfhundeverordnung von 1992 wird um sieben Hunderassen erweitert. "Neuere Erkenntnisse haben ergeben, dass Rottweiler aufgrund ihrer rassespezifischen Muskel- und Beißkraft und ihres Temperaments eine besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellen können. Deshalb bedürfen Halter eines Rottweilers in Zukunft grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis. Mit der Änderung der Kampfhundeverordnung setzt Bayern ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahre 1994 um, das den Gesetzgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen, wenn neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen vorliegen," gab Innenminister Dr. Günther Beckstein heute in München bekannt. Außer dem Rottweiler sollen die folgenden sechs weiteren Hunderassen neu als Kampfhunde eingestuft werden: American Bulldog, Alano, Cane Corso, Perro de Presa Canario und Perro de Presa Mallorquin.

In der aktuellen "Beißstatistik" des Deutschen Städtetages steht der Rottweiler an dritter Stelle. In neuesten Studien aus den USA über tödliche Beißunfälle mit Hunden rangiert der Rottweiler ebenfalls ganz vorn und war neben Pitbull-Terriern in mehr als die Hälfte aller tödlichen Beißunfälle verwickelt. Nach den Erfahrungen der öffentlichen bestellten Hundesachverständigen, die über jahrelange Erfahrung in der Beurteilung gefährlicher Hunde verfügen, kann der Rottweiler unter bestimmten Umständen schon allein wegen seiner Körpermasse, Muskel- und Beißkraft und seiner niedrigen Reizschwelle eine besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellen. Der Schutz der Bevölkerung erfordert es daher, diese latente Gefahr zu berücksichtigen. Wer einen Rottweiler halten will, bedarf in Zukunft einer Erlaubnis. Die Erlaubnispflicht entfällt nur dann, wenn durch ein Gutachten eines Hundesachverständigen die Ungefährlichkeit des Hundes nachgewiesen wird. Neben dem Rottweiler wird die Kampfhundeverordnung um die Hunderassen American Bulldog, Alano, Cane Corso, Perro de Presa Canario und Perro de Presa Mallorquin erweitert. Allen ist gemeinsam, dass sie von den sogenannten Molossern abstammen, die bereits im Altertum als Kampfhunde in den Arenen eingesetzt wurden. Hunde dieser Rassen werden seit geraumer Zeit vermehrt in Bayern gehalten bzw. gezüchtet, so dass zum Schutz der Bevölkerung ein Einschreiten des Verordnungsgebers unerlässlich ist.
Die Bayerische Kampfhundeverordnung ist jedoch keine Einbahnstraße. Nicht mehr in der Liste der Kampfhunde enthalten ist der sogenannte Rhodesian Rigdeback. Eine Vielzahl von Überprüfungen hat ergeben, dass diese Rasse nur ein geringes zuchtbedingtes Aggressionspotential aufweist, so dass nicht mehr von der ursprünglich vermuteten Gefährlichkeit ausgegangen werden kann.
[/quote]

Weitere Infos zur bayerischen Verordnung auf dem Server des "Staatsministeriums des Innern":

ciao
Andreas
 
Jo, aber die ist halt schon ein paar Tage alt. Wenn ich mir die Geschichte vom Bürgermeister in Rottweil so überlege, finde ich Squeeky´s Meldung nicht so unmöglich.

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shevoice
 
hallo,

schön wärs..........
Aber leider wird es nicht so kommen. Von ADRK Züchtern weiß ich, daß die Sache immer noch brandheiß ist.
Viele verkaufen jetzt schon Rottweiler angros...........
Insoweit glaube ich nicht, daß man sich in dieser Hinsicht aufhalten läßt. Aber warten wir das Gesetz in NRW ab, denn dann wi def. Klarheit geschaffen....hinsichtlich einer bundeseinheitlichen Liste.

 
Tja, das NRW-Gesetz.
Sollte Ende März eingebracht werden, wird es aber nicht!
Ende offen... ob das dieses Jahr überhaupt noch was wird, mit der Ablösung LHV - Hundegesetz in NRW?

Höhn will nicht von ihrem Räppelchen "20/40er Regelung" lassen. Und die anderen wollen diese Regel nicht. Und jeder hat seinen Dickschädel.

Die unendliche Geschichte....
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Und die MK-Befreiungen meiner Süßen laufen dieses Jahr ab...
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Bin mal gespannt, ob ich mir die 300 Eier für die Verlängerung sparen kann oder nicht.

Gruß
tessa


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