WICHTIG: CH- Zürich Haltebewilligung

prisca

15 Jahre Mitglied
Ab dem 1. Januar 2010 ist die Haltung und Zucht von Hunden der Rassetypenliste II verboten. Für am 31. Dezember 2009 im Kanton Zürich bestehende Haltungen ist eine Haltebewilligung notwendig. Die vorübergehende Haltung von Hunden der Rassetypenliste II bis zu max. 30 Tagen pro Kalenderjahr ist erlaubt, jedoch gilt für diese Hunde die Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlich zugänglichen Raum und es kann keine Haltebewilligung erlangt werden.



Das Gesuch für die Bewilligung für bestehende Haltungen (siehe Formulare unten) ist von allen Halterinnen und Haltern von Hunden der Rassetypenliste II, bis spätestens 31. März 2010 dem Veterinäramt einzureichen. Wer nach bisherigem Recht über eine Ausnahmebewilligung betreffend Maulkorb- und Leinenpflicht verfügt, kann das kurze Gesuchsformular ausfüllen und hat nur den Haftpflichtnachweis beizubringen. Für die übrigen bestehenden Haltungen mit Hunden der Rassetypenliste II ist das umfassende Gesuchsformular auszufüllen und sämtliche angegebenen Beilagen sind beizubringen. Für diese Hunde besteht nach wie vor die Maulkorb- und Leinenpflicht, solange die Haltebewilligung nicht erteilt ist.



Die Haltebewilligung wird ausschliesslich auf die Halterin bzw den Halter eines Hundes ausgestellt und kann mit Auflagen versehen sein. Die Kosten, welche sich im Rahmen der Erteilung der Haltebewilligung ergeben, werden der Halterin bzw. dem Halter verrechnet.


Gesuch findet man hier:
 
  • 3. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi prisca ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 15 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Für Hunde der Rassetypenliste II, deren Halterin oder Halter keinen Wohnsitz in Zürich hat, gilt im öffentlich zugänglichen Raum ein Leinen- und Maulkorbzwang (§ 8 Abs. 3 HuG).

Habs gefunden :)
 
Die vorübergehende Haltung bis zu 30Tagen benötigt keine Haltebewilligung - jedoch Maulkorb- und Leinenpflicht.

Wegen Besucherhunden steht da leider nichts...ich werd mal direkt dem Vet.Amt eine Mail schreiben! Nathalie hatte ja auch schon einmal wegen der Durchreise gefragt.
 
Ich habe mal die gängisten Fragen zusammen gestellt und anhand des Gesetzestextes beantwortet:

Allgemeines:

Welche Hunderassen sind vom neuen Gesetz im Kanton Zürich betroffen?

Hunde des Rassetyps 2. Das sind: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier, American Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandog und Basicdog und Kreuzungstiere aus diesen Rassen

Was beinhaltet dieses neue Gesetz?

Der Erwerb, die Zucht sowie der Zuzug in den Kanton Zürich mit einem Hund des Rassentyps 2 ist per 1.1.2010 verboten

Ich trete eine neue Arbeitsstelle im Kanton Zürich an und muss deshalb mit meinem Hund des Rassentyps 2 nach Zürich ziehen. Wird da eine Ausnahme gemacht?
Nein. Auch der Zuzug in den Kanton ist verboten!


Für Besucher im Kanton Zürich:


Ich verbringe meine Ferien in Zürich, darf ich meinen Hund des Rassentyps 2 mitnehmen?
Ja, jedoch darf man höchstens 30 Tage pro Jahr im Kanton Zürich verweilen. Dabei muss der Hund Leine und Maulkorb tragen.

Ich nehme regelmässig an Sportveranstaltungen auf Hundeplätzen teil. Darf ich das weiterhin im Kanton Zürich machen?

Ja. Solange das Gelände nicht für jedermann zugänglich ist darf man weiterhin an solchen Anlässen ohne Maulkorb und Leine teilnehmen.

Ich nehme regelmässig an Militarys teil. Darf ich das im Kanton Zürich weiterhin?
Nein. Da bei Militarys die Strecke durch öffentlichen Grund führt müssen die Hunde stets den Maulkorb und die Leine tragen. Somit wird eine Teilnahme an Militarys leider unmöglich..

Für Zürcher Hundehalter von Rassentyp2 Hunden:

Ich habe schon vor dem 1.1.2010 einen Hund des Rassetyps2 im Kanton Zürich gehalten. Was muss ich nun tun?
Man muss bis zum 31.März 2010 ein Gesuch für eine Halterbewilligung stellen. Das Formular dazu findet man hier:

Ich habe schon vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Ausnahmebewilligung betreffen Leinen und Maulkorbzwang erhalten. Muss ich trotzdem noch etwas einreichen?
Ja. Jedoch muss man zum Formular nur noch die Haftpflichtbescheinigung beilegen. Das Formular für Hunde welche bereits eine Ausnahmebewilligung haben findet man hier:


Was muss für Unterlagen brauche ich wenn ich eine Haltebewilligung (ohne vorhandene Sonderbewilligung) einreichen möchte?
- Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte, Führerausweis)
- Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Wohnsitzbestätigung der Gemeinde (nicht älter als 3 Monate)
- Kopie der Microchip-Bestätigung (z.B. auf ersten 2 Seiten Heimtier- od. Impfpass)
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 1 Mio. Franken, Police- Nummer und Gültigkeit sind durch die Versicherung zu bestätigen)
- Kopie des Sachkundenachweis (gilt nur für Hunde welche nach dem 1.September 2008 angeschafft wurden)

Ich habe von der Gemeinde oder vom Veterinäramt noch keine Informationen über das neue Gesetz bekommen. Kann ich einfach abwarten bis die Frist verstreicht?
NEIN!!! Wir haben eine Informationspflicht.. Das heisst man wird weder von der Gemeinde noch von sonst wem auf die Pflichten des neuen Gesetzes hingewiesen. Man ist selbst dafür verantwortlich die Bewilligung bis zum Stichtag vom 31.März 2010 anzufordern!!

Was geschieht nachdem ich die Haltebewilligungsunterlagen eingereicht habe?

Es ist geplant dass das Veterinäramt mit Hunden der Rassetypenliste II eine Wesensbeurteilung nach wissenschaftlich erstellten und geprüften Vorgaben durchführt. Geplant ist der Wesentest nach Niedersächsischer Methode (Info unter: )

Mein Hund ist erst 6 Monate alt, muss ich mit ihm auch schon einen Wesenstest absolvieren?
Nein. Das Mindestalter für den Wesenstest liegt bei 15 Monaten.

Kriegt man mit einem Junghund trotzdem eine def. Haltebewilligung?
Nein. Da mit Junghunden (unter 15 Monaten) noch keine Wesensbeurteilung
durchgeführt werden kann, wird für sie eine bis zum vollendeten zweiten Altersjahr eine befristete Bewilligung erteilt.

Muss ich den Ausweis für meinen Hund dann immer mit mir herumtragen?

Ja!

Ich muss mich leider von meinem Hund trennen. Dürfen Zürcher Tierheime solche Hunde noch aufnehmen?

Ja, jedoch muss die Vermittlung in einen anderen Kanton erfolgen. Bei Notfällen darf man auch als Privatperson einen Hund kurzfristig bei sich aufnehmen, dies darf die 30 Tage des Besuchsrecht jedoch nicht überschreiten und der Hund muss stets mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden.
Bitte Informieren Sie sich vorher über das Tierheim. Leider ist es heute schon bei manchen Tierheimen so, dass man die Hunde lieber einschläfert anstatt einen neuen Platz für sie zu finden.

Zudem muss man sich ganz klar bewusst sein, dass es in der heutigen Zeit sehr schwierig ist geeignete Plätze für solche Hunde zu finden. Ihr Hund hat stets zu Ihnen gehalten, bitte Halten Sie nun auch in dieser schweren Zeit zu ihm!!!!


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich entweder direkt an das Veterinäramt Zürich oder evt können wir Ihnen weiter helfen: [email protected]
 
Bitte schön :hallo:

Ich habe schon mal "wir" geschrieben. Mal sehen was alles kommt, so haben wir schon mal einen kleinen Anfang für unser Projekt. Ich hoffe ich schaffe es dann doch auch mal noch den Weg zu euch auf mich zu nehmen. Die Stimmungsschwankungen sind mittlerweilen GsD wieder etwas gezügelt :unsicher:
 
Prisca - ich kann auch mal zu Dir rausfahren, absolut kein Thema ;)

(Nächste Gassi-Runde wäre am 28.02. - so mal nebenbei bemerkt :))
 
Wenn du den Weg auf dich nehmen willst bist du natürlich jederzeit Willkommen! Am Wochenende sind wir oftmals unterwegs (so leider auch wieder am 28 :( ) Unter der Woche fehlt mir leider das Auto, weil das Männe zum arbeiten braucht und bei dem Schnee kann ich ihn schlecht mit dem Fahrrad zur Arbeit schicken, hehe.
 
Na der soll sich mal nicht so anstellen :lol:

Ich hab noch genug Urlaubtage, kann also auch mal einen Nachmittag freinehmen, kein Thema ;) Nächste Woche ist schlecht bei mir - wie siehts bei Dir in der Woche vom 15.-21.02. aus?
 
Oh, also am Samstag hab ich den Tag durch Zeit... Sonntag hab ich prov was

Aber was wäre Dir lieber? Unter der Woche oder Samstag?
 
Samstag klingt super, dann brauchst du auch nicht extra frei nehmen! :hallo:
 
Hey super, dann trag ich mir das gleich ein für den 20.02! Freu mich!!!
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „WICHTIG: CH- Zürich Haltebewilligung“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Paulemaus
Nö, hab ich damit nicht sagen wollen. Nur, dass dieses Geschehnis nicht aktuell ist. Der Artikel kommt so rüber. Ich hab nämlich vorhin tatsächlich gedacht, als ich das las "och nöö, es hat sich noch jemand umgebracht" bis ich dann das Foto sah ... das ist verwirrend.
Antworten
19
Aufrufe
2K
BlackCloud
BlackCloud
HSH2
Polizeihunde und ihre dienstlichen Herrchen / oder Frauchen sind 24 Stunden täglich zusammen! Wir haben zwei unzertrennliche menschlich-tierische Kollegenpaare begleitet! Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
0
Aufrufe
724
HSH2
Greju
IIIh pfui ;) Ihr (wir) alten Lästermäuler:eg::eg::D:D:D
Antworten
82
Aufrufe
8K
Anaschia
A
Podifan
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
0
Aufrufe
566
Podifan
Zurück
Oben Unten