Wer kommt aus NRW und hat eine unbefristete Haltererlaubnis oder Befreiung?

Katja23

15 Jahre Mitglied
Hallöchen,

meine Frage steht ja schon oben. Ich habe mich zwar schon durch einige Threads durchgelesen. Aber ich würde gerne mal wissen, in welchen NRW Städten unbefristete Haltergenehmigungen und unbefristete Leinen/Maulkorbbefreiungen erteilt werden.

In unserem OA sind die Leute eigentlich sehr nett, aber meistens hinken die den anderen Städten immer hinterher.
Beispiel:
Wir mussten vor gar nicht allzulanger Zeit noch die ganzen blöden Kopien der Erlaubnis und der Befreiung mit rumschleppen. Nachdem sich das Amt mal ein wenig umgeschaut hatte, wurden bei uns endlich kleine Chipkarten eingeführt.

Ich möchte gerne einen Antrag für die unbefristete Erlaubnis stellen und deswegen wollte ich mich im Vorfeld mal erkundigen, wie das in anderen NRW Städten gehandhabt wird.

Ich hab auch mal gelesen, dass man eine unbefristete Genehmigung beantragen kann, wenn der Hund mindestens die letzten 3 Jahre nicht auffällig geworden ist.


Liebe Grüße Katja
 
  • 9. Mai 2024
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Hi Katja23 ... hast du hier schon mal geguckt?
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hallo
habe meine kleine(10wochen alt) anfang des jahres angemeldet und die haltegenemigung beantragt.nach dem ich alle unterlagen eingereicht hatte mußte ich zum oa kommen und habe dort auch so ein kärtchen mit unbefristeter halte genehmigung bekommen.
bekommt man die nicht immer unbefristet?muß man da irgend etwas besonderes für machen? hab ich da einfach glück gehabt.
 
Also ich weiß, dass es das gibt...: befristete Haltergenehmigung und so...

Hier in Duisburg bekommt man eigentlich immer eine unbefristete Haltergenehmigung und Maulkorb- und Leinenbefreiung!
Ich habe eine, beziehungsweise wir, denn die Maulkorb- und leinenbefreiung hat ja eher Bijay! ;)
 
Wir haben für unsere beiden Wauzis unbefristete Haltergenehmigung und auch unbefrietete Maulkorb- und Leinenbefreiungen. Außerdem auch so kleine Kärtchen.

Wir wohnen in Herne.
 
Für meinen verstorbenen Rüden habe ich zunächst eine auf zwei Jahre befristete Haltergenehmigung bekommen, die dann ohne weiteres unbefristet erteilt wurde. Einen VT hat er nicht gemacht, dafür war er schon zu gebrechlich.

Ich hatte mich damals ca. einen Monat vor Ablauf der Zweijahresfrist beim OA gemeldet, um mich wegen der unbefristeten Haltererlaubnis zu erkundigen. Der Sachbearbeiter dort war ganz überrascht, ich war nämlich die allererste, die sich überhaupt jemals wegen der Verlängerung gerührt hatte. Das wäre auch ohne meine Nachfrage ganz automatisch erfolgt - nach Zahlung der Gebühr, versteht sich. ;) Das war übrigens in Neuss.

Für meinen jetztigen Staffmix hatte ich von Anfang an eine unbefristete Haltererlaubnis, und auch die MK- und Leinenbefreiung wurde nach dem VT unbefristet erteilt.
 
Unsere Haltergenenehmigung und unsere Maulkorb/Leinenbefreiung ist befristet auf 5 Jahre.
Es ist wirklich grandios wie unterschiedlich das in den verschiedenen Städten gehandhabt wird.:unsicher:
 
Seppels Haltegenehmigung war auch auf 5 Jahre befristet. Für Rocky haben wir eine unbefristete bekommen, allerdings unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Wiederrufs.

LG, Doris
 
Also wir kommen aus Wuppertal
Unsere Maulkorbbefreiung ist nach einreichen des Wesenstest dirkt unbefristet ausgestellt worden(kleine Karte).
Die Haltererlaubnis nach besichtigung der Wohnung(ausbruchsicher?!) auch unbefristet.
 
in und um Aachen geht es auch unbefristet zu.
(Kenne hier aber auch einige die nur befristete Bescheide erhalten.)

Es ist aber ins Ermessen Deines höchstpersönlichen, für Dich zuständigen Sachbearbeiters gestellt ob er befristet oder unbefristet erteilt (Also eine Einzelfallentscheidung).
Wenn Dein Antrag abgelehnt würde, erhieltest Du diew möglichkeit das vom VG klären zu lassen.
 
Eine Bekannte von mir hat einen Bullterrier. Die Befristung vom Wesenstest oder Maulkorbbefreiung oder sonst was galt auf dem Papier auch "nur" fünf Jahre. Auf Nachfrage klärte es sich dann: ohne Zwischenfälle (wie auch immer :rolleyes:) verlängert sich die ordnungsamtliche Entscheidung um weitere fünf Jahre. Also openend :eg:

Gabriele
 
Natalie schrieb:
Wir haben für unsere beiden Wauzis unbefristete Haltergenehmigung und auch unbefrietete Maulkorb- und Leinenbefreiungen. Außerdem auch so kleine Kärtchen.

Wir wohnen in Herne.

Haben wir hier auch in Velbert ( Kreis Mettmann )
 
wolfgangs staffbulldog baxter hat eine unbefristete haltegenehmigung und mk-befreiung....leinenbefreiung für listi 1 gibt es in unserer kleinstadt nicht.
sein listi 2...rottimix ric ,ist komplett befreit (mk/leine), aber wolfgang muss 2007 seine haltegenehmigung erneut für 5 jahre gegen gebühr verlängern lassen.
l.g., gaby
 
Wir leben in NRW und haben schon seit (nennen wir´s mal mehr als ein Jahrzent) SoKas.
Nach diesem beschissenen Gesetz haben wir dennoch 6 Jahre gebraucht um die "befristeten" Erlaubnisse in "unbefristete" wandeln zu können. Vielleicht schauen sich manche OÄ ersteinmal die Hunde und deren Halter genauer (einige Jahre) an um dann "unbefristet" zu beurkunden:rolleyes:

LG
Manny
 
die erste haltegenehmigung für sitarra war auf vier oder fünf jahre befristet, danach hätte ich eine neue beantragen müssen.

die genehmigung für coco ist von anfang an unbefristet gewesen, brauche also, solange der hund lebt, keine neue mehr.

liegt vielleicht auch daran, das ich 11 jahre lang einen staff hatte, ohne vorkommnisse.
 
angel schrieb:
die erste haltegenehmigung für sitarra war auf vier oder fünf jahre befristet, danach hätte ich eine neue beantragen müssen.

die genehmigung für coco ist von anfang an unbefristet gewesen, brauche also, solange der hund lebt, keine neue mehr.

liegt vielleicht auch daran, das ich 11 jahre lang einen staff hatte, ohne vorkommnisse.

Da ist das "im Land wo die Schoschonen schön wohnen" ja genau so wie bei uns in NRW;)
 
[Manny(BOR)] schrieb:
Da ist das "im Land wo die Schoschonen schön wohnen" ja genau so wie bei uns in NRW;)

nun, das wird daran liegen, das das land der schoschonen in NRW liegt :D
 
Glücklich sind diejenigen, die eine unbefristete Leinen- und Maulibefreiung sowie eine unbefristete Halteerlaubnis für einen SoKa bekommen haben.
Nach dem LHundG ist das nämlich nicht möglich.
Für die Erlaubnis bedarf es eines Nachweises einer gültigen Haftpflichtversicherung für den Hund. Diese Versicherungen haben aber im Regelfall eine bestimmte Laufzeit. Läuft die Versicherung aus, erlischt automatisch die Erlaubnis. Das bedeutet, das eine Erlaubnis immer nur für den Zeitraum der bestehenden Haftpflichtversicherung ausgestellt werden darf. Wird die Versicherung verlängert, kann auch die Erlaubnis verlängert werden.
Gleiches gilt für die Befreiung von Leine und Mauli. Diese Befreiung gilt nur solange die Erlaubnis gilt.
Meine Erlaubnis und die Befreiung gelten 10 Jahre, weil eben die Laufzeit der Versicherung 10 Jahre beträgt.
 
die laufzeit der haftpflichtversicherung von wolfgangs 2 listis beträgt auch 10 jahre.

alles andere ist sache unseres oa.ich habe mit unserem kreisvet in steinfurt darüber gesprochen als baxter im oktober 2005 bei uns einzog.
wolfgang konnte damals froh sein , ihn von privat siebenjährig überhaupt übernehmen zu dürfen....das oa fand nach der aussage eines beamten"eine hintertür im gesetz" wonach wolfgang ein öffentl. interesse bescheinigt werden konnte, baxter zu übernehmen.

die beamten unseres oa kennen beide sokas. sie waren u.a. mit im amt, wenn es für sie was zu regeln gab, und ric begegnete dem leiter auch schon privat.

l.g., gaby
 
Bürste, ja ok streng genommen stimmt das.

Unsere Versicherungen laufen auch 10 Jahre - und damit höchstwahrscheinlich länger als unsere Hunde noch leben :heul: Daher kommt es für uns aufs selbe raus.

Wenn man aber natürlich nicht wie wir Hunde im fortgeschrittenen Alter aus dem Th holt, sondern einen Welpen zu sich nimmt, ist das etwas anderes.

Trotzdem, in den unbefristeten Genehmigungen steht ja auch drin, dass sie bei veränderter Situation jederzeit widerrufen werden kann. Z.B auch, wenn der Halter in der Zwischenzeit straffällig wird, in einem für die Hundehaltung relevanten Bereich. Das selbe gilt dann ja auch für die Versicherung.

Die Genehmigung - egal wie lange sie gilt - gilt ja immer nur, solange die Situation unverändert ist. Ein Erlischen der Versichrung - z.B. auch weil man nach einem Vorfall gekündigt wird - stellt eine Änderung dar, die die Genemhigung ja ohnehin in Frage stellt. Daher kann man eben schon eine unbefristete Erlaubnis bekommen - wenn sich in der Zeit eben nix verändert...
 
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