Umzug nach Rheinland Pfalz mit Staff

Timpe10

10 Jahre Mitglied
Hallo liebe Forum Teilnehmer,
meine Frau und ich planen im kommenden Jahr nach RP zu ziehen. Wir haben da noch Fragen bezüglich unseres engl. Staff "Luke" den wir natürlich mitnehmen. Luke ist wie fast alle Staffs ein Ausbund an Freundlichkeit und wohlerzogen. Es ist unser 2. Staff. Nun meine Frage, müssen wir unserem Luke einen Maulkorb umbinden, oder ist er nach bestandenem Wesenstest davon befreit? Wir wohen seit 23 Jahren in den Niederlanden und hatten bisher hier nie Probleme. Allerdings sollten Staffs hier FCI Papiere vorweisen können. Sonst gibt es auch hier Probleme. Das wärs fürs erste. Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Gruß Timpe10
 
  • 17. Mai 2024
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Hi Timpe10 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das kommt drauf an wohin in Rheinland-Pfalz Ihr ziehen wollt. In Ludwigshafen beispielsweise, zahlen Hunde mit bestandenem Wesenstest die normale Hundesteuer und sind vom Maulkorb befreit (müssen aber mit Halti geführt werden, es sei denn der Hund hat z.B. gesundheitliche Probleme). Dann kann man auch sich vom Halti befreien lassen.
Einfach beim Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde anrufen, dann bekommt Ihr alle Infos.
 
danke für die prompte Antwort, wir wollen uns ein Haus in Kerschenbach kaufen, das liegt bei Stadtkyll. Mit dem entsprechenden Beamten aus der Gemeinde habe ich telefonisch ein gutes Gespräch gehabt. Da in seinem Umfeld kein Listenhund angemeldet ist, will er sich beim ADD in Trier kundig machen. Die Steuer beläuft sich auf 35€. Wir sind optimistisch. Uns geht es lediglich um die Beferiung vom Maulkorb. Mit den anderen Auflagen lässt es sich leben. Nicht erträglich ist die Ignoranz der meisten Menschen. Die nervt mitunter ganz gewaltig. Aber solche Klasse Hunde entschädigen täglich mit ihrem Wesen.
Gruß Timpe10:):)
 
ich dachte es gäbe irgendeine dienstanweisung die besagt, daß überall der "erweiterte" wesenstest o.ä. zur maulkorbbefreiung führt. ich kenne mich aber auch nicht so gut aus ^^
 
das habe ich auch gedacht, aber offensichtlich wird das alles sehr unterschiedlich gehandhabt. In einer anderen Gemeinde von RP sagte mir der zuständige Beamte "von mir aus können Sie ihren Hund als Spitzkopfboxer anmelden, solange es keine Probleme gibt ist es mir egal" Seine Einstellung zu der HV war nicht positiv. Er vertrat die Meinung dass das Problem mit Hunden am oberen Ende der Leine zu suchen sei. Wie wahr wie wahr.
Gruß Timpe10
 
Hi.

Wenn Ihr aus dem Ausland herziehen wollt... der Import von "Listenhunden" nach Deutschland ist doch verboten, wenn ich mich nicht irre?
Es sei denn der Hund ist ein "Zurückkehrer" und war schon mal legal in Deutschland angemeldet.

Für Besuchshunde gibt es Regelungen, aber wenn Ihr komplett rüber ziehen wollt, wäre das ein Import.

Gruß
tessa
 
Das kommt drauf an wohin in Rheinland-Pfalz Ihr ziehen wollt. In Ludwigshafen beispielsweise, zahlen Hunde mit bestandenem Wesenstest die normale Hundesteuer und sind vom Maulkorb befreit (müssen aber mit Halti geführt werden, es sei denn der Hund hat z.B. gesundheitliche Probleme). Dann kann man auch sich vom Halti befreien lassen.
Einfach beim Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde anrufen, dann bekommt Ihr alle Infos.

Verwechsel bitte nicht Äpfel mit Birnen. :unsicher:

1. in RLP gibt es keinen Wesenstest. Wir haben in RLP den sog. Sachkundenachweis. Das sind 2 völlig verschiedene Dinge und haben nichts miteinander zu tun.

2. das mit dem Maulkorb stimmt auch nicht. Die Hunde hatten bis Juni 2006 lebenslangen Maulkorbzwang. Die einzige Möglichkeit war eine Gentle Leader Genehmigung. Dazu mußte der Tierarzt eine Empfehlung nach bestandener Prüfung schreiben und wenn das Ordnungsamt dann wollte !!!!, hat es diese Genehmigung erteilt.
Seit Juli 2006 ist es möglich die Hunde mit bestandener BH oder erweitertem Sachkundenachweis vom Maulkorb befreien zu lassen. Allerdings wissen das viele Ämter nicht oder haben es verdrängt. Auch hier muß man auf sein Recht pochen.

3. Auf dem Amt anrufen bringt meistens nicht viel, weil die selbst meistens nicht Bescheid wissen. Selbst informieren heißt die Devise und das Amt dann mit Fakten konfrontieren.

4. Wenn der Hund nicht aus deutschem Bestand ist und hier schon mal legal angemeldet war, dann dürft ihr den Hund nicht einführen.
In Deutschland ist Importverbot für AmStaff, Staffbull, Pitbull und Bullterrier.

5. Alle Infos zu RLP habe ich auf der Seite unter der Rubrik Verordnungen zusammengestellt.

6. Wir solche Hunde muß man in div. Städten und Gemeinden eine sehr hohe Hundesteuer zahlen. Da muß man sich vorab informieren.

Wenn ihr Fragen habt, dann fragt.....
 
das habe ich auch gedacht, aber offensichtlich wird das alles sehr unterschiedlich gehandhabt. In einer anderen Gemeinde von RP sagte mir der zuständige Beamte "von mir aus können Sie ihren Hund als Spitzkopfboxer anmelden, solange es keine Probleme gibt ist es mir egal" Seine Einstellung zu der HV war nicht positiv. Er vertrat die Meinung dass das Problem mit Hunden am oberen Ende der Leine zu suchen sei. Wie wahr wie wahr.
Gruß Timpe10

Der Witz des Tages, wirklich.
Wenn du erwischt wirst hast du ein ziemlich großes Problem an der Backe.
Solche Aussagen kann nur jemand machen, der null Ahnung hat.
 
Danke Midivi,
das ist Ernst, also besteht rechtlich keine Chance legal vom Ausland nach RP zu ziehen mit unserem Hund ??!! Das kann doch nicht wahr sein. Bisher wurden wir daraufhin noch nicht hingewiesen. Was ist das für ein Staat?
Bin jetzt ziemlich ratlos
Gruß Timpe10
 
... du bist Deutschland ...

Du darfst ihn hier nicht her bringen, ist nunmal so. Das haben sich unsere extrem schlauen Politiker toll einfallen lassen...

Ausnahmen gibt es nur, wenn der Hund hier gemeldet war oder "Eigentum der US-Armee" ist bzw war (Auskunft vom Aussenministerium (?), deswegen durften unsere Freunde ihren Pitti mit nach Deutschland nehmen obwohl der nicht von hier kam. Hatten sie sogar schriftlich bekommen.)

Bis denne,

eure Klopfer :D
 
Danke Midivi,
das ist Ernst, also besteht rechtlich keine Chance legal vom Ausland nach RP zu ziehen mit unserem Hund ??!! Das kann doch nicht wahr sein. Bisher wurden wir daraufhin noch nicht hingewiesen. Was ist das für ein Staat?
Bin jetzt ziemlich ratlos
Gruß Timpe10

Schau mal auf unter die Rubrik Verordnungen. Da findest du auch das Gesetz zur Einfuhr gefährlicher Hunde.

Nein, es besteht keine Chance den Hund einzuführen, wenn er ursprünglich nicht aus Deutschland kommt.

Euer Hund hat auch Papiere und ist reinrassig? Es ist ein Staffbull?
So habe ich das jetzt aufgefasst laut euren Postings.....

Wäre der Hund unbekannter Herkunft und ein XY-Mischling, wo evtl. ein Kampfi mitgemixt haben könnte, hätte ich euch den Tip mit einem Rassegutachten gegeben, vielleicht wäre dieser dann nicht unter die 4 gesperrten Hunde gefallen.

Es tut mir leid, das ich euch keine positive Antwort geben kann.
Das sind eben diese besch.issenen Gesetze.
 
Hallo MIDIVI,
danke für Deine Info, aber laut Aussage von Herrn Kuhn ( Ordnungsbehörde-und Aufsichtsdirektion RP in Trier ) kann der Hund mit uns nach RP ziehen, da wir bereits im Besitz des Hundes sind. Aber er muß unfruchtbar gemacht werden. Das heißt, unser 10 Monate alter Rüde soll kastriert werden. Da aber habe ich etwas dagegen. Ich will nicht züchten oder vermehren, aber einem gesunden Hund die Eier weg kommt nicht in Frage. Dies habe ich auch so geäußert. Nun eine weitere offene Frage, gibt es zu dieser Operation eine Alternative wie zum Beispiel beim Mann die Sterilisation?
Gruß Timpe10
 
Hallo MIDIVI,
danke für Deine Info, aber laut Aussage von Herrn Kuhn ( Ordnungsbehörde-und Aufsichtsdirektion RP in Trier ) kann der Hund mit uns nach RP ziehen, da wir bereits im Besitz des Hundes sind. Aber er muß unfruchtbar gemacht werden. Das heißt, unser 10 Monate alter Rüde soll kastriert werden. Da aber habe ich etwas dagegen. Ich will nicht züchten oder vermehren, aber einem gesunden Hund die Eier weg kommt nicht in Frage. Dies habe ich auch so geäußert. Nun eine weitere offene Frage, gibt es zu dieser Operation eine Alternative wie zum Beispiel beim Mann die Sterilisation?
Gruß Timpe10
Ich kenne Hr. Kuhn und den ADD.

So eine Aussage von ihm?
DAS wundert mich ehrlich gesagt total.....

Habt ihr mit Hr. Kuhn persönlich gesprochen?
Laßt euch das schriftlich geben.

Die Einfuhr ist definitiv verboten - Besitz hin oder her. Da könnte ja sonst jeder kommen.
Der Hund ist nicht aus deutschem Bestand, das ist der springende Punkt.

Bist du sicher, das Hr. Kuhn das richtig aufgefasst hat, was ihr ihm erzählt habt?
Ich bezweifle das stark, sehr stark......
Er hat das bestimmt etwas missverstanden.

Ich gehe stark davon aus, das er gemeint hat, das innerhalb Deutschlands die Einfuhr von Bundesland XY nach RLP kein Problem ist, solange der Hund kastriert ist / wird.

Mit welcher Begründung genau hat Hr. Kuhn so eine Aussage getroffen, das ein Hund aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt werden dürfte?

Der hat eure Situation bestimmt falsch aufgefasst.


Bitte schaut in dem Hundegesetz und in den Ausführungsbesimmungen nach, dort findet ihr alles zur Kastration.
In RLP müssen AmStaff, Staffbull und Pitbull theoretisch kastriert werden. Es ist zwar eine Soll-Vorschrift, aber im Endeffekt hat man keine Chance, wenn das Ordnungsamt sagt: Eier ab.
Ausnahmen gibt es nur selten bei Krankheit des Hundes etc.
Man kann den Hund auch "abspritzen", allerdings halte ich diese Methode für sehr bedenklich und sie wird auch nicht von jedem Ordnungsamt anerkannt.


Hier nochmal Infos zur Einfuhr:

Da ist ganz klar geregelt, das die Einfuhr von 4 Hunden verboten ist, die nicht aus deutschem Bestand sind und die dauerhaft hier bleiben sollen.

HundVerbrEinfG § 2 Einfuhr- und Verbringungsverbot

(1) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.


HundVerbrEinfG § 6 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. einer Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 oder § 4 Abs. 2
zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese
Bußgeldvorschrift verweist,
2. entgegen § 3 Abs. 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig
oder nicht rechtzeitig erteilt oder
3. einer Vorschrift des § 3 Abs. 3 über Duldungs- oder Mitwirkungspflichten
zuwiderhandelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

HundVerbrEinfG § 7 Einziehung
Ist eine Straftat nach § 5 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 6 Abs. 1 begangen worden, so können

1. Hunde und sonstige Gegenstände, auf die sich die Straftat oder
Ordnungswidrigkeit bezieht, und
2. Hunde und sonstige Gegenstände, die durch die Straftat oder
Ordnungswidrigkeit hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung
gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind,

eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches und § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind anzuwenden
 
Wendet euch unbedingt mal an das Bundes-Innenministerium in Berlin.
Die werden euch ganz sicher was anderes zum Thema Einfuhr sagen.
Von denen kommt das Verbot der Einfuhr.

Aber wie immer: Alles schriftlich geben lassen. Mündliche Aussagen zählen nicht.
 
Bevor du jetzt mit dieser Ausnahmeregelungen hier kommst

HundVerbrEinfVO § 2 Ausnahmen vom Verbringungs- und Einfuhrverbot

(1) Gefährliche Hunde, die als Diensthunde des Bundes, insbesondere der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Zollverwaltung, als Diensthunde der Länder, insbesondere der Polizei, als Diensthunde der Städte und Gemeinden, als Diensthunde fremder Streitkräfte gehalten werden sollen, sowie Blindenhunde, Behindertenbegleithunde und Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden.

(2) Gefährliche Hunde dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Hunde nach vorübergehendem Verbringen in das Ausland oder vorübergehender Ausfuhr an einen Aufenthaltsort im Inland zurückkehren, an dem sie berechtigt gehalten werden dürfen.

(3) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen im Inland aufhalten werden. Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur Vermeidung unbilliger Härten durch die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag genehmigt werden.

(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.

----------------


....und hier besonders wegen Punkt 4.....


....möchte ich auf die Ausführungsbestimmungen und das Hundegesetz RLP hinweisen.

Berechtigt gehalten dürfen bei uns im Prinzip nur Tierheimhunde (und seit neuestem werden nur Hunde aus einem RLP-Tierheim genehmigt).....bei allen anderen fehlt das berechtigte Interesse (Hunde vom Züchter etc.). Gehalten werden dürfen auch Hunde, die vorher mit ihren Besitzern im Bundesland XY offiziell gehalten wurden und nun deutschlandintern umziehen.
 
Solltest du mir nicht glauben, dann frag mal bei nach oder bei Christine Prochnow von der oder auch bei Fr. Schürmann von
 
Also wenn du die Wahl zwischen Kastration und Mitnehmen (wenn es eine Möglichkeit gibt) hast oder den Hund zurücklassen und eventl. ins TH stecken musst, wäre meines Erachtens doch klar was zu tun ist :unsicher:.
 
Hallo MIDIVI,
danke für die Mühe, aber es kann bei dem heutigen Telefonat mit Herrn Kuhn keinerlei Mißverständnis bezüglich der Fakten aufgekommen sein. Der Sachverhalt Niederlande Umzug RP war ganz klar erörtert. Das war definitiv sein O Ton " kein Problem, da der Hund ja schon zu unserem Haushalt zugehörig sei". Sicherlich werde ich mir das bestätigen lassen müssen. Das mit der Kastration ist aber ein weiterer Punkt den ich nicht aktzeptiere.Es gib darüber auch bei Tierärtzen unterschiedliche Auffassungen. Meine Meinung ist, dass sie dort verbleiben wo sie hingehören. Es sei denn, es gäbe medizinische Gründe dagegen. Die Frage ob die Sterilisation als Alternative reicht werde ich aber noch abklären müssen. Definitiv ist ja auch damit die Unfruchtbarkeit gewährleistet.
Gruß Timpe10
 
Ich sag' dir aus meiner Erfahrung raus: Das geht sicher in die Hose.
Solange du nichts schriftlich hast, würde ich mich auf diese Aussage absolut gar nicht verlassen.


Ich denke bezüglich der Einfuhr können dir auch noch andere Leute ihre Erfahrungen dazu sagen.
Bitte frag im Innenministerium nach (die sind für dieses Einfuhrverbot verantwortlich) und bei den Vereinen, die ich dir genannt habe.


Bezüglich der Kastration:
Man sollte halt abwägen, was einem lieber ist - wie Phoenixx schon sagte.....
 
Hallo Phönixxx,
klar bleibt unser Luke bei uns bis an sein Ende. Der gehört zu uns, basta. Aber ich werde ihn nicht verstümmeln lassen, nur weil irgenwelche ignoranten Politiker es so beschlossen haben. Wenn alles nicht so gereglt werden kann wie es meiner Meinung nach soll, dann bleiben wir eben hier in den Niederlanden wohnen. Unser Luke hat absoluten Vorrang vor dubiosen Gesetzen. Aber ich möchte bevor wir zum Hauskauf schreiten alles abgeklärt haben. Deshalb bleibe ich am Thema dran.
Gruß Timpe10
 
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