RLP-Urteil zur Übernahme von Tierheimhunden aus anderen Bundesländern

Midivi

KSG-Kichererbse™
15 Jahre Mitglied
Urteil zur Übernahme von Tierheimhunden aus anderen Bundesländern

Hier mal eine erfreuliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse: Berechtigtes Interesse zur Haltung eines „gefährlichen Hundes“ auch bei Tierheimhunden aus anderen Bundesländern!


Mit Beschluß vom 22.12.2008 hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (5 L 1418/08.NW) in einem Eilverfahren einer Hundehalterin Recht gegeben und die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Ordnungsverfügung einer rheinland-pfälzischen Gemeinde wiederhergestellt.....

 
  • 4. Mai 2024
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Endlich mal ein kleiner Erfolg! Super! Dankeschön der klagenden Hundehalterin für den Kampf und ihr Recht!
 
Das macht Mut,

danke dem Kläger der den Mut aufbrachte, gegen Schwachsinn ins Feld zu ziehen.
Das sollte uns alle bestärken, auch in scheinbar aussichtslosen Situationen die Flinte nicht in das Korn zu werfen.

Das neue Jahr fängt ja schon gut an.

Viele Grüße
Jörg Häcker
 
Hi,

ist ja super!!!! Habe von sowas ja nicht so die Ahnung deshalb jetzt ne vielleicht blöde Frage...
Ebnet dies jetzt eventuel für andere auch den Weg als eine Art Präzidenzfall???
 
Waaahnsinn, da kann ich nur noch sagen, "Frohes neues Jahr " haha, bei so einer Entscheidung :D, wie herrlich, da würd ich dem Kuhn soo gern ne Mail schicken.... zu schade dass wir jetzt unser Hundi schon haben :p. Aber für alle anderen find ich das suuuper!! :love:
 
Hi,

ist ja super!!!! Habe von sowas ja nicht so die Ahnung deshalb jetzt ne vielleicht blöde Frage...
Ebnet dies jetzt eventuel für andere auch den Weg als eine Art Präzidenzfall???

Ob die Gemeinde gegen den Beschluss auf Anweisung von oben Beschwerde zum OVG einlegen wird, ist offen. Die Reduzierung auf rheinland-pfälzische Tierheime ist eine vom Landesgesetz (LHundG) nicht abgedeckte Behördenposse wie aus dem Komödienstadel. Da fehlt nur noch der Dorfrichter Adam mit Perücke und Pferdefuß: Ein baden-württembergischer Tierheimhund wird von einer rheinland-pfälzischen Kommune sichergestellt, um in ein rheinland-pfälzisches Tierheim eingewiesen zu werden, damit aus ihm ein rheinland-pfälzischer Tierheimhund wird. Anschließend besteht dann ein berechtigtes Interesse an der Haltung des Hundes. Nicht einmal ein Spaßvogel wie Till Eulenspiegel wäre in der Lage gewesen, einen solchen Kalauer hervorzubringen, wohl aber die ministerielle Unfähigkeit in unserer Landeshauptstadt. Auch der Hexenwahn im dunklen Mittelalter hat einen vergleichbaren Gedankenblitz nicht erschaffen können.

Villiers
 
@Villiers,
treffender lässt sich das nicht formulieren. Und so ein beklopptes Handeln wird auch noch mit rechtlichem Tun begründet. So wie hier gehandelt wurde, ist das Mittelalter immer noch vorhanden.

Grüße
Jörg Häcker
 
Ich hab das mal in ein eigenes Thema verschoben, damit es im anderen Thread nicht untergeht und durch die Suche eher gefunden wird.
 
Klasse, das find ich richtig gut. Schade, dass man sich hier über solche "Kleinigkeiten" freuen muss....wo doch einer schon was gutes tut und einen Hund aus dem TH nimmt....
 
Super! Ich als Pfälzerin finde das natürlich noch viel besser! :D Wenn in ein paar Jahren wieder ein Hund einziehen darf wird das hoffentlich alles gegessen sein!
 
Ich habe gestern abend mit Christine Prochnow von der Staff-Hilfe telefoniert, die die Tage mit Hr. Kuhn telefoniert hat.

Das Ordnungsamt wird wohl gegen die Eilentscheidung nicht vorgehen, d. h. es wird auch dazu kein Grundsatzurteil geben, sondern das ist und bleibt wohl eine Einzelfallentscheidung.

D. h. jeder, der einen Kampfi aus einem anderen Bundesland übernehmen will muß klagen und auf ein nettes Gericht hoffen.

Sehr clever vom Kuhn, das muß man ihm lassen.
Der läßt lieber einen Hund rein und hofft, das sonst niemand mehr klagen wird, als das die Kampfi-Halter einen Freifahrtschein bekommen.


Meine Frage daher an Markus Pfirrmann hier im Forum als Betroffenen / Kläger:
Ist dies nun so?
 
nun liegt es an den leuten zu klagen! ist so eine einzelfallentscheidung nicht gegen das gleichbehandlungsdingens? wenn sich jetzt privatleute und tierheime auftun und klagen, dann kann kuhn sich doch nichtmehr hinter einzelfallentscheidungen verstecken?
allerdings habe ich rechtlich keinen plan...!

gruss tanja
 
Mich würde erst mal interessieren, ob das so stimmt, was der Kuhn erzählt hat.
Deshalb ja meine Frage an Markus.
Auch hoffe ich, das Hr. Weidemann dazu noch etwas veröffentlicht.
 
Es wäre m.E. wichtig und informativ, wenn man wüsste was die Leute für die Klage an Geld abdrücken mussten.
Wenn andere Leute hören, dass es sich evtl. "nur" um ein paar Hundert Euro gehandelt hat, werden sie evtl. eher klagen, als wenn man gar nicht weiß was da auf einen zukommt!
 
Wenn der Beschluss des VG Neustadt (5 L 1418/08.NW vom 22.12.200:cool: zusammen mit dem Antrag auf Erteilung der Halteerlaubnis dem zuständigen Ordnungsamt vorgelegt wird, dann weiß der liebe Herr Kuhn, dass mit dem Antragsteller nicht zu spaßen ist: Er wird das berechtigte Interesse absegnen!

Ich habe den Beschluss beim Entscheidungsversand des VG Neustadt angefordert. Nach Erhalt kann ich interessierten Usern eine Kopie als PDF-Datei zuschicken.

Gruß Villiers
 
*freu* *händereib* hoffentlich gibt es nun couragierte leute, die sowas durchziehen!
 
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