Klage in NDS gegen "Kampfhundsteuer" sinnvoll ? Bitte um Hilfe und Ratschläge

Ich Niedersachsen kann ja jeder Hund, wenn er als aggressiv aufgefallen ist, als "gefährlicher Hund" mit den entsprechenden Halterauflagen definiert werden.
Und dann rutscht er halt in die höhere Steuer.
Grüße Klaus

Damit könnte ich la noch leben, ich sage ja schon seit Ewigkeiten, das die alte Gefahrhundeverordnung ausgereicht hätte, es bedurfte keiner neuen Rasselisten!

Nur da NDS keine Rasseliste hat könnte ich mir schon vorstellen, das dieGemeinde da schlechte Karten hat, nur das muß man dann eben auch bis zum letzten durchziehen, denn Fakt ist doch das der Staat i.d.R. immer gegen den "Bürger" entscheidet
 
  • 9. Mai 2024
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Nur da NDS keine Rasseliste hat könnte ich mir schon vorstellen, das dieGemeinde da schlechte Karten hat, nur das muß man dann eben auch bis zum letzten durchziehen, denn Fakt ist doch das der Staat i.d.R. immer gegen den "Bürger" entscheidet

Ich denke zu wenig Bürger versuchen sich zu wehren und zu viele geben vorher auf.
Es gibt Gegenbeispiele die nicht genutzt werden.
 
Ich denke zu wenig Bürger versuchen sich zu wehren und zu viele geben vorher auf.
Es gibt Gegenbeispiele die nicht genutzt werden.

naja, so einfach ist es ja auch nicht, man denke nur an die Kosten, die auf einen zu kommen, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, die auch noch bereit ist, das zu übernehmen, sieht man schon alt aus!

Das nur am Rande zu unserem Rechtsstaat:rolleyes:
 
.... man denke nur an die Kosten, die auf einen zu kommen, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, die auch noch bereit ist, das zu übernehmen, sieht man schon alt aus!
Na ja, aber denke auch einmal an die Hundesteuer, die such über ein Hundeleben hinweg summiert, wenn Du z.B. statt 60 Euro jedes Jahr 600 Euro bezahlen musst.

Nur da NDS keine Rasseliste hat könnte ich mir schon vorstellen, das dieGemeinde da schlechte Karten hat, nur das muß man dann eben auch bis zum letzten durchziehen
Richtig. Jedenfalls wenn man einen unauffälligen Hund hat (Rasse egal).
Zumindest in Niedersachsen ist dann die Gemeinde in der Beweispflicht, wenn sie einen solchen Hund als "gefährlich" umstufen will.
Grüße Klaus
 
Hallo,


Erhöhter Steuersatz für Kampfhunde in Hundesteuersatzung nichtig

Datum: 15.05.2008

Kurzbeschreibung: (Urt. vom 29. April 2008 - 7 K 755/07) Die Stadt Laichingen darf für das Halten eines sog. Kampfhundes nicht 600 Euro jährlich Hundesteuer erheben, sondern lediglich denselben Tarif wie für jeden anderen Hund in Höhe von 81 Euro. Die städtische Hundesteuersatzung ist, soweit sie für sog. Kampfhunde eine höhere Steuer vorsieht, rechtswidrig und nichtig. Der Gemeinderat hat Ende 2006 beim Beschluss der entsprechenden Regelungen wissenschaftliche Untersuchungen der Tierärztlichen Hochschule Hannover aus den Jahren 2002 bis 2005 unberücksichtigt gelassen, die dafür sprechen, dass die Prämisse einer - rassebedingt - erhöhten Gefährlichkeit nicht mehr zutrifft und nicht die Rassezugehörigkeit eines Hundes für seine Gefährlichkeit maßgebend ist, sondern seine Haltung und Ausbildung. Dies hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen auf die Klage einer Hundehalterin gegen einen Hundesteuerbescheid entschieden.

Die Stadt Laichingen hatte ihre Hundesteuersatzung zum 01. Januar 2007 dahingehend geändert, dass für das Halten eines Kampfhundes der Steuersatz anders, als für sonstige Hunde, auf 600 € jährlich festgesetzt wurde. Dabei lehnte sie sich an die Polizeiverordnung des Landes über das Halten gefährlicher Hunde vom 3.8.2000 an und stellte auf die abstrakte Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen ab. Die Klägerin als Halterin eines American Staffordshire Terriers erhob gegen den erhöhten Hundesteuerbescheid 2007 erfolglos Widerspruch und anschließend Klage. Die Klage hatte Erfolg.

Hierzu hat das Verwaltungsgericht festgestellt, zwar dürfe mit der Hundesteuer auch eine Lenkungsfunktion verbunden werden. Der Satzungsgeber habe einen weiten Gestaltungsspielraum und dürfe im Hinblick auf den Aspekt der Praktikabilität und Effektivität typisieren und pauschalieren. Als rechtfertigender Grund für eine Zuordnung bestimmter Hunderassen zu den Kampfhunden und die daran anknüpfende höhere Besteuerung sei bislang anerkannt worden, dass Hunden bestimmter Rasse aufgrund ihrer genetischen Disposition ein gesteigertes Aggressionsverhalten zuzuschreiben sei und steuerlich bereits an die abstrakte Gefährlichkeit angeknüpft werden dürfe. Jedoch dürfe der Satzungsgeber nicht aus dem Blick verlieren, dass die Höherbesteuerung der Kampfhunde an die Prämisse einer erhöhten abstrakten - rassebedingten - Gefährlichkeit anknüpfe und ggf. Korrekturbedarf bestehe, wenn diese Prämisse durch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse erschüttert werde. Nehme ein Satzungsgeber die Regelung eines anderen Normgebers auf, sei er in vollem Umfang verantwortlich für ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. Dies schließe auch die Pflicht des Satzungsgebers ein, die übernommene Regelung unter Kontrolle zu halten und ggf. zu korrigieren. Sei der Satzungsgeber jedoch verpflichtet, eine übernommene Regelung unter Kontrolle zu halten, müsse er erst recht dann, wenn er eine mehrere Jahre alte Regelung übernehme, überprüfen, ob die ihr zu Grunde liegenden Prämissen noch zuträfen. Die Polizeiverordnung des Landes sei im Zeitpunkt der Übernahme in die Hundesteuersatzung bereits über sechs Jahre alt gewesen. Der Stadt hätte es oblegen, eigene Ermittlungen dazu anzustellen, ob es zur abstrakten Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen neuere Untersuchungen gebe. Das habe sie unterlassen und damit das ihr beim Erlass der Satzung zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt mit der Folge, dass die Hundesteuersatzung, so weit sie für bestimmte "Kampfhunderassen" eine erhöhte Steuer vorsehe, nichtig sei. Die Kammer wies gleichwohl darauf hin, es sei weiterhin möglich, die Haltung gefährlicher Hunde polizeirechtlich oder durch steuerlenkende Maßnahmen zu regeln; zu überprüfen werde jedoch sein, ob dabei abstrakt auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hunderasse abgestellt werden dürfe oder die individuelle Gefährlichkeit eines Hundes und die Zuverlässigkeit des Halters ermittelt werden müsse.

Glückauf
Peter
 
Sehr schön Peter,
die Sache hat jedoch einen Haken:
Da nicht automatisch jede Gemeinde dieses Urteil kennt (und dann auch noch akzeptiert), liegt es letztendlich doch an den betroffenen Hundehaltern persönlich bei ihrer Gemeinde gegen die Hundesatzung Einspruch einzulegen

Und dieser Absatz
Die Kammer wies gleichwohl darauf hin, es sei weiterhin möglich, die Haltung gefährlicher Hunde polizeirechtlich oder durch steuerlenkende Maßnahmen zu regeln; zu überprüfen werde jedoch sein, ob dabei abstrakt auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hunderasse abgestellt werden dürfe oder die individuelle Gefährlichkeit eines Hundes und die Zuverlässigkeit des Halters ermittelt werden müsse.
birgt immer noch die Möglichkeit einer höheren Steuer für "gefährliche" Hunde.
Nur eben nicht "gefährlich" auf Grund einer Rassezugehörigkeit, sondern wegen erwiesener Gefährlichkeit durch Beissvorfälle.
Grüße Klaus
 
Hallo,

da hast Du leider falsch gelesen.

Der Hundehalter ist nicht gegen die Satzung vorgegangen, sondern gegen den Steuerbescheid.

Ich habe auch nicht geschrieben, es sei ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht, auf welches sich jeder berufen kann, sondern das Urteil unkommentiert hier reingestellt.
Das Verwaltungsgerichte unterschiedlich entscheiden können, habe ich als bekannt vorausgesetzt.

Das zitierte Urteil ist lediglich eine Argumentationshilfe in dem hier angestrebten Verfahren.
Im übrigen gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Urteil, die eine abstrakte Einstufung "gefährlicher Hund" nur wegen der Rassezugehörigkeit für nicht zulässig erachten.
Diese Problematik ist mir bekannt.

Glückauf
Peter
 
Hallo,
da hast Du leider falsch gelesen.
Der Hundehalter ist nicht gegen die Satzung vorgegangen, sondern gegen den Steuerbescheid.
Richtig. Ich hatte hier nur die Situation bei uns als vorschnellen Maßstab genommen.
In unserer kleinen niedersächsischen Gemeinde laufen Satzung und Steuerbescheid parallel.

Das zitierte Urteil ist lediglich eine Argumentationshilfe in dem hier angestrebten Verfahren.
Das ist es nun wirklich.
Grüße Klaus
 
Und es reicht auch manchmal, so ein Urteil vorzulegen, wie hier, bei uns, mit der Anleinpflicht.
Nicht jede Gemeinde hat Lust auf ein Gerichtsverfahren.
 
Hallo zusammen,

bitte nicht streiten :hallo:

Die Klage ist eingereicht, meine Rechtsschutz hat Kostenzusage gemacht :D

und nun heißt es abwarten......

Ich denke bei Hr. W. bin ich in guten Händen :hallo:
 
Es kann sich z.B. um Altlasten handeln.
Die Gemeinden arbeiten die Hundesteuersatzungen ja nicht selbst aus - wäre ja Arbeit.
Sie werden vom Städte- und Gemeindebund oder anderen Gemeinden übernommen und grob überarbeitet.
Den Wegfall der Rasselisten haben einige Gemeinden schlichtweg verpennt.
Hier reichte ein direkter Hinweis daruf und die Hundesteuersatzung wurde, mit etwas Verzug, geändert. Es gibt nicht einmal einen Passus über gefährliche Hunde.

Würde ich ja noch verstehen, wenn das "Altlasten" wären, aber meine Gemeinde hat die Steuer für bestimmte Rassen erst 2007 (!) eingeführt, vorher gab es nur eine Steuer für alle Hunde. Dürfen die sowas?
 
Würde ich ja noch verstehen, wenn das "Altlasten" wären, aber meine Gemeinde hat die Steuer für bestimmte Rassen erst 2007 (!) eingeführt, vorher gab es nur eine Steuer für alle Hunde. Dürfen die sowas?

Ich hänge mich mal etwas weit aus dem Fesnster und sage nein.
Wenn du hier, im Forum, suchst, wirst du auch darauf stoßen, dass es bereits Urteile dagegen gibt und weitere Klagen am laufen sind.

Großefehn liegt doch im Listen freien NDS. Oder bin ich da falsch?

Ansonsten folge doch einfach dem Beispiel von Beatrice.
 
Ich finde auch das es mal an der zeit ist etwas gegen die erhöte hundesteuer zu machen!

was für einen sinn soll diese denn haben?

gut wenn es einen vorfall mit dem hund gab könnte ich dies noch verstehen aber bei uns im ort laufen einige amstaff´s & Bullterrier rum die sind alle super lieb wenn unser sparky mal wieder am bellen ist bleiben die "ach so bösen" "kampfhunde" still und beachten unseren sparky nichteinmal also ich habe hier nur sehr gute erfahrungen gemacht..!

uuuund was ich bei der gemeinde raus bekommen hab...es sind keine kampfis angemeldet aber es laufen viele rum,...alles mischlinge,... ja warum bloß...das kann sich niemand leisten auch bei uns will die gemeinde 624 euro!!!! WUCHER!!!!
 
Bis jetzt leider noch nichts neues. Die Gemeinde läßt sich vermutl. ziemlich Zeit die angeorderten Unterlagen einzureichen :unsicher:

Dafür versuchen sie mich jetzt anders zu ärgern :unsicher:

Ich hab ja jetzt noch einen dritten Hund (Schäfer-Welpe).

Vorher haben Sie so gerechnet:

1. gefährlicher Hund

1. normaler Hund

als ich den 3. Hund angemeldet hab, hieß es, Sie zahlen Hundesteuer ür den 3. Hund quasi als 2. Hund, da der gefährliche Hund extra zählt.

Zwischenzeitl. ging wohl die KLage ein. Nun bekam ich den Kostenfestsetzungsbescheid, das der 3. Hund auch wie der 3. Hund zu zahlen ist.

Ne ist klar, die 624 € reichen ja nicht, da muß man ja auch nochmal was rauschlagen *grummel*

Ein Schelm, wer böses dabei denkt :eg:

Nun ja, dann geht dieser Bescheid ebend auch noch zu Hr. W. , hab mich ja eh schon unbeliebt bei der Gemeinde gemacht. Ich hab ast den Eindruck, die nehmen das persönlich, was ich als mein gutes Recht ansehe, das ganze gerichtlich überprüfen zu lassen.
 
du machst das schon richtig - endlich mal jemand der etwas dagegen unternimmt!!!!
 
Drück dir ganz, ganz doll die Daumen und die grossen Zehen dazu.
Möge die uneinsichtige Gemeinde voll auf die Fre.... fallen!
 
Ich hänge mich mal etwas weit aus dem Fesnster und sage nein.
Wenn du hier, im Forum, suchst, wirst du auch darauf stoßen, dass es bereits Urteile dagegen gibt und weitere Klagen am laufen sind.

Großefehn liegt doch im Listen freien NDS. Oder bin ich da falsch?

Ansonsten folge doch einfach dem Beispiel von Beatrice.

Hallo,
ja, Großefehn liegt im listenfreien NDS. Wehre mich auch dagegen. Habe bereits in der letzten Woche mit Herrn Weidemann telefoniert und am Montag ein langes Gespräch mit der Sachbearbeiterin der Gemeinde geführt, die ist aber natürlich nicht verantwortlich für die Satzung und kennt auch nix von Hunderassen:unsicher:, nächste Woche werde ich mit Ihrem Vorgesetzten (diese Woche im Urlaub) einen Termin machen. Vielleicht schaffe ich ja eine außergerichtliche Einigung. Aber ich bin bereit für den Kampf:D
Auf jeden Fall werde ich das nicht tolerieren, dass ich 500 + 700 Euro (statt 45 + 80 Euro) zahlen soll. Außer mir gibts noch eine Familie in der Gemeinde, die hält fünf Staffordshire, haben die Steuern (500+ 4x700!!!) aber bereits bezahlt.
Der Witz ist ja, ich müsste nur 2 km weiter in die Nachbargemeinde östlich ziehen oder 8 km weiter in die Nachbargemeinde westlich, da gibts diese Steuern nicht:rolleyes:
LG
 
Dann wünsche ich auch dir viel Erfolg.
Timpe10, der nicht in Niedersachsen wohnt, hat sogar einen Teilerfolg, durch Gespräche erreicht.
Aber das will er eigentlich noch selbst berichten.

Vielleicht kann die Familie, die schon gezahlt hat noch nachkarten? Versuch schadet nichts!
Z.B. Schreiben an die Gemeinde, dass die Zahlung, auf Grund neuerer Entwicklungen und Erkenntnisse nur unter Vorbehalt geschah!?
 
........ Habe bereits in der letzten Woche mit Herrn Weidemann telefoniert und am Montag ein langes Gespräch mit der Sachbearbeiterin der Gemeinde geführt, die ist aber natürlich nicht verantwortlich für die Satzung und kennt auch nix von Hunderassen:unsicher:,.............

P.S.
Bin ja gespannt, ob du überhaupt jemanden bei der Gemeinde triffst, der sich mit Hunden auskennt!?
 
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