Hallo,
*kopfschüttel*
@Ringo: Vielleicht nutzt dir folgender Text :
Saarland: 'Wilde Rodeos sind tierschutzwidrig und bleiben verboten!'
- 17.06.2005
Saarbrücken (aho) - In vielen saarländischen Städten und Gemeinden
finden jetzt wieder die traditionellen Dorf- und Stadtfeste statt.
Damit aber bei allen Veranstaltungen - seien es öffentliche Feste oder
auch Veranstaltungen auf Privatgrundstücken - die Vorschriften des
Tierschutzes berücksichtigt bleiben, bittet das saarländische
Umweltministerium als oberste Tierschutzbehörde die unteren
Veterinärbehörden der Landkreise sowie alle Genehmigungsbehörden
darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Tierschutzes
berücksichtigt werden müssen. Anlass für diesen Aufruf des
Umweltministeriums sind so genannte "Rodeo"-Veranstaltungen", wie sie
im vergangenen Sommer in anderen Bundesländern vielerorts angeboten
worden waren.
Hinter dem Begriff "Rodeo" verbirgt sich eine Vielzahl von
Veranstaltungen, bei denen unterschiedliche Darbietungen, angefangen
von Bullenreiten, Wildpferdreiten, Kälberfangen, Kälberreiten,
Schafreiten, Wildschweinfangen bis hin zum Wildkuhmelken angeboten
werden. Alle angebotenen Veranstaltungen haben eines gemeinsam: Zur
Belustigung der Zuschauer und Teilnehmer werden die Tiere durch
Gewaltanwendung und körperlichen Zwang nicht nur zu gewissen
Verhaltensreaktionen gedrängt, sondern auch regelrecht körperlich
gequält. Bei Pferden ist bei solchen Rodeo-Veranstaltungen
beispielsweise das Anlegen des so genannten Flankengurts üblich. Der
enge Gurt, der zu Beginn der Darbietung eng festgezogen wird,
verursacht dem Pferd Schmerzen, so dass es buckelt und auskeilt, um
sich von dem Zwang zu befreien. Beim Flankengurt handelt es sich nicht
wie häufig behauptet, um ein Dressurmittel, sondern allein um eine
Zwangsmaßnahme....
Bezieht sich leider nur auf das Saarland.
Konntest du schon etwas erreichen?
*kopfschüttel*
@Ringo: Vielleicht nutzt dir folgender Text :
Saarland: 'Wilde Rodeos sind tierschutzwidrig und bleiben verboten!'
- 17.06.2005
Saarbrücken (aho) - In vielen saarländischen Städten und Gemeinden
finden jetzt wieder die traditionellen Dorf- und Stadtfeste statt.
Damit aber bei allen Veranstaltungen - seien es öffentliche Feste oder
auch Veranstaltungen auf Privatgrundstücken - die Vorschriften des
Tierschutzes berücksichtigt bleiben, bittet das saarländische
Umweltministerium als oberste Tierschutzbehörde die unteren
Veterinärbehörden der Landkreise sowie alle Genehmigungsbehörden
darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Tierschutzes
berücksichtigt werden müssen. Anlass für diesen Aufruf des
Umweltministeriums sind so genannte "Rodeo"-Veranstaltungen", wie sie
im vergangenen Sommer in anderen Bundesländern vielerorts angeboten
worden waren.
Hinter dem Begriff "Rodeo" verbirgt sich eine Vielzahl von
Veranstaltungen, bei denen unterschiedliche Darbietungen, angefangen
von Bullenreiten, Wildpferdreiten, Kälberfangen, Kälberreiten,
Schafreiten, Wildschweinfangen bis hin zum Wildkuhmelken angeboten
werden. Alle angebotenen Veranstaltungen haben eines gemeinsam: Zur
Belustigung der Zuschauer und Teilnehmer werden die Tiere durch
Gewaltanwendung und körperlichen Zwang nicht nur zu gewissen
Verhaltensreaktionen gedrängt, sondern auch regelrecht körperlich
gequält. Bei Pferden ist bei solchen Rodeo-Veranstaltungen
beispielsweise das Anlegen des so genannten Flankengurts üblich. Der
enge Gurt, der zu Beginn der Darbietung eng festgezogen wird,
verursacht dem Pferd Schmerzen, so dass es buckelt und auskeilt, um
sich von dem Zwang zu befreien. Beim Flankengurt handelt es sich nicht
wie häufig behauptet, um ein Dressurmittel, sondern allein um eine
Zwangsmaßnahme....
Bezieht sich leider nur auf das Saarland.
Konntest du schon etwas erreichen?