Wolfgang
KSG-Haarspalter™
Wenn der Hund ständig bellt
Nachbar darf nicht ständig durch Haustiere gestört werden
Was Nachbarn mächtig nerven kann, sind Hundegebell, Vogelgeschrei oder Haustiere im Garten. Wie viel Krächzen, Kläffen und Quaken muss man tolerieren, bevor man sich dagegen zur Wehr setzen kann? Grundsätzlich müssen Haustiere so gehalten werden, dass Nachbarn nicht unzumutbar durch Geräusche gestört werden, betont der Deutsche Mieterbund. Vor allem nachts, in der Mittagszeit sowie an Sonn- und Feiertage sollen die Halter für Ruhe sorgen. Wenn das nur so einfach wäre.
Nach Ansicht des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek ist folgende Belästigung hinzunehmen: kurzes Anschlagen eines Hundes bei Besuch, längeres Verbellen fremder Personen, heftiges Begrüßen von Frauchen, Herrchen oder Freunden sowie Reaktionen auf streunende Katzen oder Parkplatzgeräusche.
Bellt der Hund jedoch ohne Anlass ständig, beispielsweise mehr als 60 Mal am Tag, dann kann sich ein Nachbar zu Recht gestört fühlen - und gerichtlich dagegen vorgehen, betont die Rechtschutzversicherung Arag. Auch wenn das Hundegebell zehn Minuten lang ohne Unterbrechung dauert, und zwar mehr als drei Mal täglich, sei das Anlass zur Klage. Dann ist die Schwelle der Zumutbarkeit überschritten. Geplagte Bewohner dürfen sich nach Paragraf 1004 respektive 862 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Wehr setzen, so die Arag.
Katzen genießen Bewegungsfreiheit
Nach Ansicht des Mieterbundes darf Hundegebell tagsüber zwischen 8.00 und 13.00 Uhr sowie zwischen 15.00 und 19.00 Uhr höchstens 30 Minuten lang dauern - und auch nicht länger als zehn Minuten am Stück. Auch das schrille Pfeifen eines Papageis kann nerven. Deshalb dürfen Besitzer ihre lautstarken Vögel grundsätzlich nur von 9.00 bis 12.00 oder zwischen 13.00 und 16.00 Uhr auf der Terrasse in einem Vogelkäfig abstellen - und das insgesamt höchstens eine Stunde pro Tag. Ein Graupapagei, der stundenlang pfeift, gehört gar nicht in eine reine Wohngegend.
Katzen pfeifen dagegen auf Grundstücksgrenzen. Anwohner müssen das Herumstreunen dulden. Richtet das Tier dabei Schaden an, muss der Besitzer dafür gerade stehen. Nerven quakende Frösche im künstlichen Gartenteich des Nachbarn, hat man eher schlechte Karten, wie die R+V-Versicherung meint. Eine Trockenlegung des Tümpels oder gar eine Umsiedlung der Frösche kann man nicht einfordern. Die Tiere stehen unter Naturschutz. Die Naturschutzbehörde müsste die Umsiedlung genehmigen.
(N24.de, AP)
Nachbar darf nicht ständig durch Haustiere gestört werden
Was Nachbarn mächtig nerven kann, sind Hundegebell, Vogelgeschrei oder Haustiere im Garten. Wie viel Krächzen, Kläffen und Quaken muss man tolerieren, bevor man sich dagegen zur Wehr setzen kann? Grundsätzlich müssen Haustiere so gehalten werden, dass Nachbarn nicht unzumutbar durch Geräusche gestört werden, betont der Deutsche Mieterbund. Vor allem nachts, in der Mittagszeit sowie an Sonn- und Feiertage sollen die Halter für Ruhe sorgen. Wenn das nur so einfach wäre.
Nach Ansicht des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek ist folgende Belästigung hinzunehmen: kurzes Anschlagen eines Hundes bei Besuch, längeres Verbellen fremder Personen, heftiges Begrüßen von Frauchen, Herrchen oder Freunden sowie Reaktionen auf streunende Katzen oder Parkplatzgeräusche.
Bellt der Hund jedoch ohne Anlass ständig, beispielsweise mehr als 60 Mal am Tag, dann kann sich ein Nachbar zu Recht gestört fühlen - und gerichtlich dagegen vorgehen, betont die Rechtschutzversicherung Arag. Auch wenn das Hundegebell zehn Minuten lang ohne Unterbrechung dauert, und zwar mehr als drei Mal täglich, sei das Anlass zur Klage. Dann ist die Schwelle der Zumutbarkeit überschritten. Geplagte Bewohner dürfen sich nach Paragraf 1004 respektive 862 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Wehr setzen, so die Arag.
Katzen genießen Bewegungsfreiheit
Nach Ansicht des Mieterbundes darf Hundegebell tagsüber zwischen 8.00 und 13.00 Uhr sowie zwischen 15.00 und 19.00 Uhr höchstens 30 Minuten lang dauern - und auch nicht länger als zehn Minuten am Stück. Auch das schrille Pfeifen eines Papageis kann nerven. Deshalb dürfen Besitzer ihre lautstarken Vögel grundsätzlich nur von 9.00 bis 12.00 oder zwischen 13.00 und 16.00 Uhr auf der Terrasse in einem Vogelkäfig abstellen - und das insgesamt höchstens eine Stunde pro Tag. Ein Graupapagei, der stundenlang pfeift, gehört gar nicht in eine reine Wohngegend.
Katzen pfeifen dagegen auf Grundstücksgrenzen. Anwohner müssen das Herumstreunen dulden. Richtet das Tier dabei Schaden an, muss der Besitzer dafür gerade stehen. Nerven quakende Frösche im künstlichen Gartenteich des Nachbarn, hat man eher schlechte Karten, wie die R+V-Versicherung meint. Eine Trockenlegung des Tümpels oder gar eine Umsiedlung der Frösche kann man nicht einfordern. Die Tiere stehen unter Naturschutz. Die Naturschutzbehörde müsste die Umsiedlung genehmigen.
(N24.de, AP)