Wenn sie Notdienst hat, dann muss sie auch rausfahren. Und daß ich nicht meinen Hund zu Tagzeiten vorzeitig einschläfern lasse, nur damit keiner nachts raus muß ist wohl auch klar.
Klar ist aber auch, daß bar bezahlt werden muß. Das ist sowieso in den meisten Tierarztpraxen der Fall.
Allerdings ist lt. der Berufsordnung der Tierärzte
jeder Tierarzt nach § 15 Absatz 4 ( auch ohne Anforderung ) zur Hilfeleistung in Notfällen verpflichtet. Ganz zu schweigen vom Notdienst, für den sich - meines Wissens - Tierärzte freiwillig eintragen lassen können, aber nicht müssen.
Ich würde mich bei der Tierarztkammer beschweren. Wenn immer wieder Beschwerden vorliegen, gibt es vielleicht die Möglichkeiten von Verwarnungen oder anderen Konsequenzen.
Ganz persönlich erwarte ich selbstverständlich, daß der Notdienst meinen Hund einschläfert ( nach Inaugenscheinnahme ), wenn es nicht mehr geht. Und zwar auch dann, wenn der behandelnde Tierarzt in Urlaub, unabkömmlich, verstorben, nicht erreichbar oder sonstwas ist.
Und ich habe auch weder Untersuchungsberichte daheim ( außer von der tierärztlichen Hochschule, die bekommt man mit ) noch hebe ich alle Rechnungen auf.
Bei einer lebensbedrohenden Gebärmutterverdrehung bei einer kalbenden Kuh würde sie also auch nicht nachts in einen fremden Kuhstall ? Oder bei nächtlichen Koliken oder einer Schlundverstopfung beim Pferd in einen dunklen, fremden Pferdestall ?