was in NRW aber Topf wie Deckel ist: § 3 Hunde und § 1o Hunde haben die Gleichen Auflagen (der einzige Unterschied ist, dass man den § 3 Hund nicht von Privat sondern nur aus dem TS übernehmen darf), die restlichen Auflagen sind identischDas problem was ich dabei sehe ist wenn der Mastiff bei euch gelistet ist, haben die Behörden nicht ganz unrecht.
Es wird doch überall betont das die "Rasse" ja den Mastiff beinhaltet.
Da der Boerboel ja nicht anerkannt ist wird eine phänotypische Begutachtung sagen Mastiff schlag.
Ist doch das selbe wie beim Pitbull.
ist zum Glück nicht dasselbe, sondern nur ein Kat2-Hund. Im äußersten Falle machst Du den Wesenstest und vorbei ist es mit dem gefährlichen Hund.
ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.................