Consultani
15 Jahre Mitglied
Normalerweise verkneife ich mir Aufrufe wie den folgenden - aber in diesem Fall möchte ich eine Ausnahme machen, weil hier Leid unnötig verlängert würde, wenn keine Hilfe in Sicht ist.
Es ist eine junge Staffhündin beschlagnahmt worden (sie gehörte einem Obdachlosen), welche nun in einer der von der THF betreuten Perreras sitzt. Die Regel ist die, das beschlagnahmte Kampfis nach 21 Tagen eingeschläfert werden (keine Diskussion bitte an dieser Stelle, die Gründe sind vielfältig und "politischer", so wie platztechnischer Natur und hier sicher nicht das Thema. Wenn, dann bitte in einem Extrastrang). Diese Hündin ist aber hochträchtig und hat geschätzt noch unter einer Woche Zeit, bis ihre Welpen zur Welt kommen.
Vorgehensweise des Amtsvets wäre dann, die Welpen umgehend nach der Geburt einzuschläfern - was noch der "Norm" entspricht - ABER: Da die Hündin beschlagnahmt wurde, muss die Behörde 21 Tage warten, bis diese euthanasiert werden kann. Das bedeutet, das sie noch rund 14 Tage in der Perrera verbleiben muss, frisch entbunden und ohne Welpen. Die Folgen werden Milchleistenentzündungen und Co. sein - massive Schmerzen, die nicht sein müssten (wenn man ihr z.B. 2 der Welpen ließe).
Es ist wie es ist (auch hierüber bitte hier keine Diskussionen!) - wir können nun nur versuchen, eine Lösung für die Hündin zu finden.
In der Theorie ist es so, das wenn wir einen Platz im Ausland hätten und die Hündin samt Welpen unterbringen könnten, wir eine Diskussionsgrundlage gegenüber dem Amtsvet hätten, die Mama & Welpen am Leben zu lassen. Ich persönlich möchte gerne verhindern, das sie 14 Tage lang unnötig Schmerzen leiden muss, nur weil das Gesetz die Vorgehensweise erlaubt, die Welpen sofort töten zu können - die Mutterhündin aber ausharren muss, bis ihre Frist abgelaufen ist.
Es ist zu diesem Zeitpunkt NICHT gesichert, das die Hündin die Perrera verlassen darf, aber versuchen möchten wir es dennoch. Wir suchen also eine Pflegestelle im listenhundfreundlichen Ausland, welche die Hündin nebst Welpen bis zur Vermittlung bei sich aufnehmen kann. Ausreisen könnten sie natürlich erst, wenn die Welpen alt genug sind, so das die gesetzlichen Einreisebestimmungen eingehalten werden können (das dauert also noch ein paar Wochen).
Bilder der Hündin folgen.
[email protected]
Es ist eine junge Staffhündin beschlagnahmt worden (sie gehörte einem Obdachlosen), welche nun in einer der von der THF betreuten Perreras sitzt. Die Regel ist die, das beschlagnahmte Kampfis nach 21 Tagen eingeschläfert werden (keine Diskussion bitte an dieser Stelle, die Gründe sind vielfältig und "politischer", so wie platztechnischer Natur und hier sicher nicht das Thema. Wenn, dann bitte in einem Extrastrang). Diese Hündin ist aber hochträchtig und hat geschätzt noch unter einer Woche Zeit, bis ihre Welpen zur Welt kommen.
Vorgehensweise des Amtsvets wäre dann, die Welpen umgehend nach der Geburt einzuschläfern - was noch der "Norm" entspricht - ABER: Da die Hündin beschlagnahmt wurde, muss die Behörde 21 Tage warten, bis diese euthanasiert werden kann. Das bedeutet, das sie noch rund 14 Tage in der Perrera verbleiben muss, frisch entbunden und ohne Welpen. Die Folgen werden Milchleistenentzündungen und Co. sein - massive Schmerzen, die nicht sein müssten (wenn man ihr z.B. 2 der Welpen ließe).
Es ist wie es ist (auch hierüber bitte hier keine Diskussionen!) - wir können nun nur versuchen, eine Lösung für die Hündin zu finden.
In der Theorie ist es so, das wenn wir einen Platz im Ausland hätten und die Hündin samt Welpen unterbringen könnten, wir eine Diskussionsgrundlage gegenüber dem Amtsvet hätten, die Mama & Welpen am Leben zu lassen. Ich persönlich möchte gerne verhindern, das sie 14 Tage lang unnötig Schmerzen leiden muss, nur weil das Gesetz die Vorgehensweise erlaubt, die Welpen sofort töten zu können - die Mutterhündin aber ausharren muss, bis ihre Frist abgelaufen ist.
Es ist zu diesem Zeitpunkt NICHT gesichert, das die Hündin die Perrera verlassen darf, aber versuchen möchten wir es dennoch. Wir suchen also eine Pflegestelle im listenhundfreundlichen Ausland, welche die Hündin nebst Welpen bis zur Vermittlung bei sich aufnehmen kann. Ausreisen könnten sie natürlich erst, wenn die Welpen alt genug sind, so das die gesetzlichen Einreisebestimmungen eingehalten werden können (das dauert also noch ein paar Wochen).
Bilder der Hündin folgen.
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