Meine Äußerung, daß die Überforderung ihnen nicht zur Last gelegt werden könne, resultierte aus meiner Einschätzung, daß die Mitarbeiter gar nicht die Möglichkeit hatten, sich intensiv in die Materie einzuarbeiten und genügend damit auseinanderzusetzen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können, z. B. weil in kurzen Abständen unterschiedliche Mitarbeiter mit dem Aufgabengebiet betraut wurden; ich vermute mal, daß sie es sich nicht selbst ausgesucht hatten.
Ich vermute mal, da hast du Recht.
Ich weiß nicht, wie oft ich bei den verschiedensten Ämtern, nicht nur in Hundesachen, über die Jahre die Auskunft bekommen habe: "Das macht hier bei uns Herr/Frau XY. Der/die ist aber zurzeit (wie auch immer) verhindert. Ich geb das mal so weiter und wir melden uns bei Ihnen" oder "Und seine Vertretung hat ihren ersten Tag bei uns, die muss sich da erstmal schlau machen!" Kommt vor.
Ich würde auch dem einzelnen Mitarbeiter selbst nicht pauschal einen Vorwurf machen.
Allerdings muss mM nach die Behörde als solche, egal wie, sicherstellen, dass trotz solcher betriebsinterner Unwägbarkeiten gewährleistet ist, dass sie sich an geltendes Recht hält und nicht irgendwelche Tests anordnet, die gar nicht mehr gefordert sind - oder zB, wie in diesem Fall, sobald eine Verwaltungsvorschrift zu einem Gesetz erscheint, diese auch auf noch gar nicht bearbeitete "Zwischenfälle" in der Warteschleife anwendet.
Aber ich bin auch keine Juristin. Das ist mein Bauchgefühl.
Wenn einem die Ordnungsbehörde oder das Bauamt fälschlich etwas genehmigt, was so gar nicht sein dürfte, ist man hier, sogar wenn man das schriftlich hat, hinterher in der Regel der Gekniffene. Umgekehrt müsste es aber genauso sein.
Wenn das Amt etwas anordnet, was es nicht dürfte, müsste es dieses zurücknehmen, statt den Fall einfach immer weiter falsch zu bearbeiten.