Selbst wenn - mir ist zB einer bekannt, der aber einige Jahre zurückliegt... wie da entschieden wird, ist doch von Bundesland zu Bundesland und teils sogar von Regierungsbezirk zu Regierungsbezirk höchst unterschiedlich.
Der mir bekannte Fall war in NRW, und der Hund sollte mit einem Jahr "wegen illegaler Falschanmeldung" und "Verlust der Zuverlässigkeit" eingezogen werden, weil er dem Besitzer vom TH mit als Labradormix-Welpe vermittelt worden und logischerweise ebenso angemeldet worden war. Was am Ende aber nicht passierte.
Aber das ist bestimmt schon 10 Jahre her. - Und sagt ja auch nix über Bayern, heute, aus.
Denn es wäre dem Besitzer damals ja möglich gewesen, den Hund legal zu halten und anzumelden, wenn er die Rasse korrekt mitgeteilt bekommen hätte, da der Hund aus dem städtischen TH stammte.
Das ist in Bayern aber nicht so.
Immerhin ist das trotzdem ein Beispiel dafür, daß es sich trotz "Unwissenheit" lohnt, eine Wegnahme rechtlich anzufechten und in diesem Fall hat die Falschdeklarierung bestimmt eine Rolle gespielt. Und da sind wir wieder bei meinem ursprünglichen Beitrag. Es kann sicher nicht schaden, das im Ernstfall anzuführen. Wird ein Anwalt sicher ähnlich sehen.