Ich kenne es nur so, dass der Verein einen TA einlädt. Und der muss anwesend sein...körperlich
Jeder TA, ob nun beamtet oder privatwirtschaftlich praktizierend, ist dem Tierschutz verpflichtet. Wenn es trotz hörbarem Geschnaufe und hervorquellenden Augen scheinbar schwierig für Tierärzte ist, diese Individuen als "nicht ausstellungstauglich" zu befinden (und juristisch damit durchzukommen) : Wie soll so ein markiger Spruch von Frau Klöckner daran etwas ändern?
Die TÄ haben (verständlicherweise) meistens keine Lust, aktiv zu werden, weil Papierkram dranhängt: Begründung muss stichhaltig formuliert werden, ev. Widerspruch durch den Halter ist zu erwarten. Zumal es schwierig ist, Qualzucht-Vorwürfe juristisch zu gewinnen. Denn selbst das BMEL-Qualzuchtgutachten von 1999 ist schwammig formuliert:
"Empfehlung: Extreme Rundköpfigkeit, insbesondere disproportionierte Verkürzung der Gesichtsknochen muss ausgeschlossen werden (siehe Seite 15, Nr. IIa; darüber hinaus Funktionsprüfung bei der Zuchtbewertung und Zuchtausschluss nach 2. Kaiserschnitt). Zuchtverbot für Tiere,
die den vom Zuchtverband festzulegenden Grenzwert überschreiten."
Die Forderung vom Deutschen Tierschutzbund, nicht nur die Zucht, sondern auch den Verkauf
und die Haltung zu verbieten, halte ich für unrealistisch.