Amstaff nach Rheinland-Pfalz aus anderem Bundesland

amyam

Hallo an alle amstaff-Freunde in Rheinland-Pfalz,

suche jemanden, der es geschafft hat, einen Listenhund aus einem Tierheim eines anderen Bundeslandes nach Rheinland-Pfalz zu holen. Brauche ein paar Tipps, wie das praktisch gelaufen ist.

Mehrfach habe ich gelesen, dass das Innenministerium eingebunden war.
Aber nicht, wie das Ganze ausgegangen ist. Vielleicht kennt ihr einen Link oder eine Kontaktadresse. Wäre schön.

Viele Grüße Amyam
 
  • 10. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi amyam ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 25 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Derzeit scheint das Ministerium diesbezüglich wieder Worte zu machen.

Ich kann dir aber sagen: Ist genauso einfach, wie einen Hund aus RLP anzumelden ;)

Darf ich fragen, von wo du bist und welcher Hund es sein soll?
 
Hallo Nadine,

bin aus Neustadt an der Weinstraße und möchte einen Amstaff vom Tierschutz aus Niedersachsen holen.
 
wenn du die bist, die ich meine, dann schalte weidemann ein. es gibt ein urteil für RLP .:hallo:
 
Vielen Dank für die Info. Das Verfahren ist mir bekannt, der Wortlaut lag mir nicht vor. Suche jemanden, der ohne Klage ggf. unter Berufung auf dieses Verfahren einen Listenhund nach RLP geholt hat, um mich daran zu orienieren. Die Klage wäre der letzte Weg, da unter Umständen sehr langwierig.
 
Nein, die Antwort steht aus, sollte bis morgen kommen, Mitarbeiter ist aber leider krank. Wir warten schon seit Wochen, mit uns die freundliche Dame vom Tierschutz.
 
Der O-Beamte auf dem letzten rheinland-pfälzischen Kuhdorf weiß, dass es jeden Hund bei Bestehen eines berechtigten Interesses aus jedem Winkel Deutschlands nach RLP herein lassen muß. Berechtigtes Interesse Nummer 1. und nicht anfechtbar ist die Übernahme eines TS-Hundes. Ich kann mir somit überhaupt nur denken, dass es sich bei Dir um die Ausstellung der Halteerlaubnis handelt, die noch nicht vorliegt, weil der Sachbearbeiter nicht da ist.
Selbst ich habe die Verbringung eines AmStaff nach RLP genehmigt bekommen, wobei mein OA deutlich sagt, dass es das nicht erlauben würde, wenn nicht übergeordnete Gesetzgebung bestünde (und auch wörtlich, dass diese Hunde alle beseitigt gehörten. Damals war ich noch verunsichert, beim nächsten mal werde ich mir das alles protokollieren).
Sie haben mir dann noch so einen Schmarrn zur Auflage machen wollen, dass der Hund nicht ohne bestandene RLP-Sachkunde hierher dürfe. Was ja unmöglich ist, da nun mal in einem anderen BL keine RLP-Sachkundeprüfung stattfindet, und der Hund sich zur Ablegung schon hier aufhalten muß.
Ich solle mir den Hund für einen Nachmittag aus dem Tierheim ausleihen, mit ihm nach RLP reisen und hier die Sachkunde mit ihm ablegen, um ihn wieder zurück zu bringen, bevor die Erlaubnis erteilt werden könne. Ich darf bemerken, dass es sich hier bei mir wirklich um ein RLP-Kuhdorf handelt, in dem ich wohne.
Das wurde selbst dem Herrn Kuhn zuviel und er gab Weisung, dass der Hund sich sehr wohl hier aufhalten und 3 Monate lang auf die Sachkundeprüfung vorbereitet werden dürfe. nch bestandener Sachkundeprüfung hat er dann das "Aufenthaltsrecht".

P.S. Solltest Du spezielle Fragen haben, so stehe ich gerne zur Verfügung.
 
Der O-Beamte auf dem letzten rheinland-pfälzischen Kuhdorf weiß, dass es jeden Hund bei Bestehen eines berechtigten Interesses aus jedem Winkel Deutschlands nach RLP herein lassen muß. Berechtigtes Interesse Nummer 1. und nicht anfechtbar ist die Übernahme eines TS-Hundes. Ich kann mir somit überhaupt nur denken, dass es sich bei Dir um die Ausstellung der Halteerlaubnis handelt, die noch nicht vorliegt, weil der Sachbearbeiter nicht da ist.
Selbst ich habe die Verbringung eines AmStaff nach RLP genehmigt bekommen, wobei mein OA deutlich sagt, dass es das nicht erlauben würde, wenn nicht übergeordnete Gesetzgebung bestünde (und auch wörtlich, dass diese Hunde alle beseitigt gehörten. Damals war ich noch verunsichert, beim nächsten mal werde ich mir das alles protokollieren).
Sie haben mir dann noch so einen Schmarrn zur Auflage machen wollen, dass der Hund nicht ohne bestandene RLP-Sachkunde hierher dürfe. Was ja unmöglich ist, da nun mal in einem anderen BL keine RLP-Sachkundeprüfung stattfindet, und der Hund sich zur Ablegung schon hier aufhalten muß.
Ich solle mir den Hund für einen Nachmittag aus dem Tierheim ausleihen, mit ihm nach RLP reisen und hier die Sachkunde mit ihm ablegen, um ihn wieder zurück zu bringen, bevor die Erlaubnis erteilt werden könne. Ich darf bemerken, dass es sich hier bei mir wirklich um ein RLP-Kuhdorf handelt, in dem ich wohne.
Das wurde selbst dem Herrn Kuhn zuviel und er gab Weisung, dass der Hund sich sehr wohl hier aufhalten und 3 Monate lang auf die Sachkundeprüfung vorbereitet werden dürfe. nch bestandener Sachkundeprüfung hat er dann das "Aufenthaltsrecht".

P.S. Solltest Du spezielle Fragen haben, so stehe ich gerne zur Verfügung.


Zum Glück ist das in Sachsen (noch) nicht so - ich klopfe 3x auf Holz- aber mich interessiert schon sehr, wie man ein 'berechtigtes Interesse' nachweist.
Was gilt denn als solches?
 
Tierschutz hauptsächlich. Daher auch standardmäßig nur Aufnahme aus TSV (auf Pflegevertrag - man korrigiere mich, falls das mal wieder geändert sein sollte), nicht von privat.
 
Ist das nicht aufgehoben worden? :gruebel: ... ich meine, jetzt darf man wieder jeden Hund "reinholen". Frag mal hier Midivi, die weiss es 100%ig :hallo:
 
Ist das nicht aufgehoben worden? :gruebel: ... ich meine, jetzt darf man wieder jeden Hund "reinholen". Frag mal hier Midivi, die weiss es 100%ig :hallo:

Jepp :hallo:

Aber derzeit sieht das Ministerium es mal wieder nicht gerne, wenn Hunde aus anderen Bundesländern hierher geholt werden :unsicher:

Man will ja Zahlen senken etc.

Ich persönlich würde mir das mit dem Anwalt erst mal sparen und den Beamten sagen, dass das berechtigte Interesse mit einem Tierschutzhund gegeben ist.
 
Tierschutz hauptsächlich. Daher auch standardmäßig nur Aufnahme aus TSV (auf Pflegevertrag - man korrigiere mich, falls das mal wieder geändert sein sollte), nicht von privat.

genau, zur Zeit nur Übernahme aus Tierschutz. Es gibt aber bereits einen fall, in dem eine Hundehalterin eine Hund von Privat übernahme, der sich im Nachhinein als Listenhund herausstellte. Sie erstritt, dass sie den Hund behalten darf, da es dadurch vermieden wird, dass er ins TH kommt. Dieses Beispiel wird leider nicht Schule machen, nehme ich an.
 
Tierschutz hauptsächlich. Daher auch standardmäßig nur Aufnahme aus TSV (auf Pflegevertrag - man korrigiere mich, falls das mal wieder geändert sein sollte), nicht von privat.

genau, zur Zeit nur Übernahme aus Tierschutz. Es gibt aber bereits einen fall, in dem eine Hundehalterin eine Hund von Privat übernahme, der sich im Nachhinein als Listenhund herausstellte. Sie erstritt, dass sie den Hund behalten darf, da es dadurch vermieden wird, dass er ins TH kommt. Dieses Beispiel wird leider nicht Schule machen, nehme ich an.

Und weshalb leider? Die Tierheime wären dann noch voller, weil Hinz und Kunz sich dann nämlich lieber putzige Staff´s vom Vermehrer zulegen würde und die Hunde in den Tierheimen hätten überhaupt keinen Reiz mehr.
 
Richtig, wir haben die Halteerlaubnis beantragt. Ich gehe davon aus, dass ich diese haben muss, um den Staff nach RLP holen zu können. Es gibt aus unser Kenntnis auch nur einen Grund, weshalb diese bisher nicht erteilt wurde: die Tatsache, dass der Amstaff nicht aus dem RLP-Tierschutz kommt, alle anderen Auflagen können wir erfüllen.
 
Und weshalb leider? Die Tierheime wären dann noch voller, weil Hinz und Kunz sich dann nämlich lieber putzige Staff´s vom Vermehrer zulegen würde und die Hunde in den Tierheimen hätten überhaupt keinen Reiz mehr.

Ich betrachte das aus einem andern Blickwinkel, deshalb leider. Für mich ist ein Listenhund ein Hund wie jeder andere, der von einem Staatswesen ein beliebiges Etikett aufgedrückt bekam und zur Ausrottung ausgeschrieben wurde. Diese Hunde haben im Tierheim nichts zu suchen, nur deshalb weil sie auf einer zufälligen Liste stehen. Kein Staatswesen hat das Recht, eine gGuppe von Lebewesen auszurotten. das nur zur Erläuterung, es gehört nicht zu diesem Thread.
 
Richtig, wir haben die Halteerlaubnis beantragt. Ich gehe davon aus, dass ich diese haben muss, um den Staff nach RLP holen zu können. Es gibt aus unser Kenntnis auch nur einen Grund, weshalb diese bisher nicht erteilt wurde: die Tatsache, dass der Amstaff nicht aus dem RLP-Tierschutz kommt, alle anderen Auflagen können wir erfüllen.

dann ist es ledigliche eine Spekulation deinerseits, da Dir die Wartezeit bis zur Erlaubniserteilung sehr lang erscheint. das kann beliebig viele Wochen dauern (mit dem üblichen Hinweis auf Arbeitsüberlastung). Um Gewissheit zu erlangen, könntest Du dort nachfragen, woran es hängt. Bei mir hat es 3 Monate gedauert (wegen Arbeitsüberlastung!) und um angeblich die allfälligen Nachforschungen zu der Vergangenheit meines Hundes an zu stellen (wie soll das gehen?).
 
Wir haben nachgefragt, der Mitarbeiter ist krank und als Grund weshalb noch eine Zustimmung erteilt wurde, wird die Übernahme aus dem Tierschutz außerhalb RLP genannt. Der Vorgesetzte ist im Urlaub, bleibt nur noch Abwarten, KLagen oder Aufgeben. Oder gibt es sonst noch was, was euch einfällt.
 
wenn du die bist, die ich meine, dann schalte weidemann ein. es gibt ein urteil für RLP .:hallo:

Hallo....
ich denke, ich weiß wer du bist (ich sag nur Sina....), hallo hier ist Christiane aus Worms....

Das Urteil kann man hier nachlesen:



Das Problem ist, das die ADD seit ein paar Wochen wieder enorme Probleme macht mit Genehmigungen für Nicht-RLP-Tierheim-Hunde.

Trotz Beschluss vom VG Neustadt wird wieder versucht Nicht-RLP-Listenhunde nicht zu genehmigen, deshalb hast du für deinen Hund auch noch keine Genehmigung bekommen (und wirst es aller Wahrscheinlichkeit auch nicht in der derzeitigen Situation).

Das Urteil wäre nicht bindend für Gesamt-RLP, sondern nur für diesen Einzelfall laut Hr. B. K.
Die ADD hat die Vorgabe vom Ministerium den Bestand dieser Hunde in RLP zu dezimieren, was derzeit nicht passiert.
Außerdem möchte B. K. die RLP-Listies, die noch in den Tierheimen warten an den Mann bringen.....

Bitte unbedingt an Hr. Weidemann wenden:

Nur er kann euch da helfen, zur Not per Gerichtsverfahren.
Bitte umgehend !! dort anrufen, er handelt schnell.


Die ADD ist gewillt das bis zum Äußersten gerichtlich durchzufechten, das wurde mir und anderen Personen bereits am Telefon mitgeteilt.
Ob sie damit Erfolg haben wird bezweifel ich persönlich, aber sag' niemals nie....
Ich hoffe doch sehr, das auch für das Gericht Tierschutz nicht an der Landesgrenze aufhört, das wäre ja ein dickes Ding.

PS:
Ich hoffe die Thematik mit Frankreich ist geklärt....
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Amstaff nach Rheinland-Pfalz aus anderem Bundesland“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

T
Muss man so zickig antworten? Wenn ich damals nicht wollte, dass mein Hund dort wegen einem vierstündigen Aufenthalt einen Maulkorb tragen musste, obwohl sie es dank bestandenem Wesenstest nicht mehr brauchte, wo ist da das Problem? Freies Land, freie Entscheidung :rolleyes:
Antworten
6
Aufrufe
2K
BlackCloud
BlackCloud
Z
Ich bemühe mich, weil auch bei der langen Historie alles bis hin zu Hunden und Züchtern mit Jahreszahl aufgeführt ist, also nachprüfbar. Einige Bücher sind beim Umzug leider verloren gegangen (zusammen mit allen meinen Kleidern), aber ich denke mal nach, ob mir nicht doch eine Idee kommt.
Antworten
18
Aufrufe
371
matty
Z
Ich schließe mich den anderen an und rate Dir aus eigener Erfahrung deinem Hund Ruhe beizubringen , je früher desto besser und das er lernt damit umzugehen . Welchen Charakter er mit sich bringt und bringen wird kann ich nicht wissen , aber die richtig lustige Zeit hast du noch vor Dir. Das du...
Antworten
7
Aufrufe
275
dasjanzons
dasjanzons
Grazi
Alle Hundekinder haben ein Zuhause gefunden! :) Grüßlies, Grazi
Antworten
1
Aufrufe
212
Grazi
Grazi
NOTFALL! AmStaff x Boxer Tayler Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Notfall, Handicap-Hund, Oldie, AmStaff-Mix, American Staffordshire Terrier-Mischling, größere Kinder möglich, verträglich mit Hündinnen Name: Tayler Rasse: American Staffordshire Terrier x Boxer...
Antworten
0
Aufrufe
97
Grazi
Zurück
Oben Unten