"Kampfhundesteuer" wegen der Optik?

Nandou

10 Jahre Mitglied
Nachdem wir gerade die Bußgeldpraxis in Frankfurt diskutiert hatten, hier ein Beitrag zur Hundesteuer:

 
  • 14. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Nandou ... hast du hier schon mal geguckt?
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:sauer:
Ich mein, es ist ja leider so, das jede Gemeinde ihr eigenes Hundesteuer-Süppchen kochen kann.
Aber dürfen die auch, sozusagen frei Schnauze, erhöhte Steuern für einzelne Hunde erheben, nur aufgrund der Optik ?
... oder der persönlichen Zu-oder Abneigung von Hunderassen ?
Selbst, wenn ein Gentest nicht anerkannt, bzw. nicht 100% aussagekräftig ist, ein amtliches Gutachten müste doch anerkannt werden.
Und überhaupt, dürfen die überhaupt irgendeine Rasse eintragen, ohne Gutachten ? :verwirrt:
Die Sachbearbeiter auf Ordnungsämtern, die ich bisher kennengelernt habe, können gerade mal ´nen Dackel vom Schäferhund unterscheiden ...
meine Rasseangabe auf der Hundesteueranmeldung war : Malamute-Mix
im Steuerbescheid steht jetzt : Mamuki-Mix :rolleyes:
 
Das sollte man sich aber auch nicht gefallen lassen, sondern dagegen vorgehen.

Man kann unter Vorbehalt zahlen und trotzdem klagen. Was ist eindeutiger als ein DNA Test?
 
Diese ganzen DNA-Test sind doch alle nicht amtlich anerkannt (bei den Laboren stehen ja meist nur % Angaben) und beweisen daher auch nichts - Ausnahme: DNA Vergleiche mit den Elterntieren. Also bleibt nur das Phänotyp-Gutachten und das bescheinigt, dass der Hund aussieht wie Hundetyp XY. Die Miniature Bullterrier-Halter hatten/haben da doch auch ein Problem, wenn der Mini zu groß ist und somit (falls keine Papiere/Stammbaum vorhanden) zum Standard-Bullterrier wird.

Wenn dieser Hund - wie der Besitzer selbst einräumt - also ausschaut wie ein SoKa, wird der Hund auch als solcher behandelt. Vielleicht hätte er noch die Möglichkeit über einen direkten Abstammungsnachweis der Elterntiere recht zu bekommen, aber welcher "Ups-Züchter" hat Abstammungspapiere bzw. Gutachten über seine Tiere.:kp:

Natürlich ist es für diesen einen Halter jetzt total blöd, aber bei den Listen geht es nunmal auch nach Optik.
 
Haben Pitbulls nicht ein trockeneres Maul? Diese Schlabberschnute sieht für mich schon nach Boxer aus und allein die Farbe wird ja wohl nicht so gefährlich sein...
 
Diese ganzen DNA-Test sind doch alle nicht amtlich anerkannt (bei den Laboren stehen ja meist nur % Angaben) und beweisen daher auch nichts - Ausnahme: DNA Vergleiche mit den Elterntieren. Also bleibt nur das Phänotyp-Gutachten und das bescheinigt, dass der Hund aussieht wie Hundetyp XY. Die Miniature Bullterrier-Halter hatten/haben da doch auch ein Problem, wenn der Mini zu groß ist und somit (falls keine Papiere/Stammbaum vorhanden) zum Standard-Bullterrier wird.

Wenn dieser Hund - wie der Besitzer selbst einräumt - also ausschaut wie ein SoKa, wird der Hund auch als solcher behandelt. Vielleicht hätte er noch die Möglichkeit über einen direkten Abstammungsnachweis der Elterntiere recht zu bekommen, aber welcher "Ups-Züchter" hat Abstammungspapiere bzw. Gutachten über seine Tiere.:kp:

Natürlich ist es für diesen einen Halter jetzt total blöd, aber bei den Listen geht es nunmal auch nach Optik.
:verwirrt:
Heisst das also, wenn ich in Frankfurt einen grossen, gestromten Hund besitze, bei dem ich nicht zweifelsfrei nachweisen kann (anhand der Elterntiere) welcher Rassenmix das ist, halte ich automatisch American Pitbull ?
Was kommt als nächste ?
... ich muss dann ja wohl auch bei meiner French Bully Hündin in Zukunft aufpassen, wenn ich durch Frankfurt/Umgebung reise.
Könnte ja sein, das ein übereifriger Mitarbeiter nur Bulldogge hört, oder liest, und dann den Hund blitzschnell in die Kategorie American Bulldog einreiht, was dann natürlich wieder zu Kampfhund, und dem entsprechenden Busseld führt, weil Jule kein Adressschild trägt ... :kindergarten:
http://forum.ksgemeinde.de/presse-medien/140819-hambach-chip-genuegt-den-frankfurtern-nicht.html
 
Mein Gott der arme Mann tut mir so leid :(

Mit 34 Jahren krank und muss 3 mal am Tag zur Dialyse und als ob das nicht schon schlimm genug ist darf er sich jetzt auch noch mit so einer Sch**** rumschlagen?! :sauer:

Toll Daumen hoch!
 
Beim DNA Test ist es reine willkür. Die DNA des Hundes wird mit der DNA anderer Hunde und ihrer Rassezugehörigkeit verglichen. Es kann je nach Hund eindeutig an der DNA festgestellt werden, dass da nur Boxer und Bulldogge und nichts anderes drin steckt.

Diese Tests sind teilweise außerordentlich genau. Bei meinem Gustav hat der DNA Test ergeben, dass er eine Mischung aus Rauhhaar Dackel und Kurzhaardackel ist. Bei meinem Elvis haben die erkannt, dass er ein Mini Bulli ist. Ich hatte ihnen vorher nicht gesagt, was ich für Hnde habe!

Natürlich ist bei einer Vielzahl von verschiedenen Rassen, die in einem Hund mitgewirkt haben, eine Bestimmung schwer, weil das vielleicht ein Dutzend Rassen drin stecken. Bei diesem Hund sind es aber genau zwei Rassen und das Ergebnis eigentlich eindeutig.

Es ist ja schön und gut, was das Gesetz in Hessen besagt, aber die DNA lügt nicht. Wenn er vor Gericht gehen würde, hätte er sicher sehr gute Chancen. Allerdings ist das auch ne Geldfrage.
 
...
Es ist ja schön und gut, was das Gesetz in Hessen besagt, aber die DNA lügt nicht. Wenn er vor Gericht gehen würde, hätte er sicher sehr gute Chancen. Allerdings ist das auch ne Geldfrage.

Es ist unerträglich und zum Teil bewußte Willkür, wie manche Amtsinhaber mit Bürgern umgehen. Es ist ihnen völlig wurst, weil man sich jeden Mist vor Gericht erstreiten muss und selbst wenn man Recht bekommt die Kosten tragen muß. Gerade auch bei unsinnnigen Bescheiden bzgl. der Hundeverordnungen wurde einem einfach mal so das ursprüngliche Recht genommen, Einspruch einzulegen - man muss sofort vor Gericht gehen.

Aber wozu brauchen wir auch eine Demokratie? :eg: Kann eh keiner mit umgehen :eg:
 
Diese ganzen DNA-Test sind doch alle nicht amtlich anerkannt (bei den Laboren stehen ja meist nur % Angaben) und beweisen daher auch nichts - Ausnahme: DNA Vergleiche mit den Elterntieren. Also bleibt nur das Phänotyp-Gutachten und das bescheinigt, dass der Hund aussieht wie Hundetyp XY. Die Miniature Bullterrier-Halter hatten/haben da doch auch ein Problem, wenn der Mini zu groß ist und somit (falls keine Papiere/Stammbaum vorhanden) zum Standard-Bullterrier wird.

Wenn dieser Hund - wie der Besitzer selbst einräumt - also ausschaut wie ein SoKa, wird der Hund auch als solcher behandelt. Vielleicht hätte er noch die Möglichkeit über einen direkten Abstammungsnachweis der Elterntiere recht zu bekommen, aber welcher "Ups-Züchter" hat Abstammungspapiere bzw. Gutachten über seine Tiere.:kp:

Natürlich ist es für diesen einen Halter jetzt total blöd, aber bei den Listen geht es nunmal auch nach Optik.
:verwirrt:
Heisst das also, wenn ich in Frankfurt einen grossen, gestromten Hund besitze, bei dem ich nicht zweifelsfrei nachweisen kann (anhand der Elterntiere) welcher Rassenmix das ist, halte ich automatisch American Pitbull ?
Was kommt als nächste ?
... ich muss dann ja wohl auch bei meiner French Bully Hündin in Zukunft aufpassen, wenn ich durch Frankfurt/Umgebung reise.
Könnte ja sein, das ein übereifriger Mitarbeiter nur Bulldogge hört, oder liest, und dann den Hund blitzschnell in die Kategorie American Bulldog einreiht, was dann natürlich wieder zu Kampfhund, und dem entsprechenden Busseld führt, weil Jule kein Adressschild trägt ... :kindergarten:
http://forum.ksgemeinde.de/presse-medien/140819-hambach-chip-genuegt-den-frankfurtern-nicht.html

Wenn in Hessen die Bestimmung über ein phänotypisches Gutachten erfolgt, dann kannst du mit einem "bulligen" Mischling Pech haben - andersherum geht es ja auch. Wieviele SoKas laufen laut phänotypischen Gutachten als "Boxermischling" und die Leute freuen sich drüber? Ja sorry, ist nunmal leider keine Einbahnstraße!

Ich sag ja auch nicht, dass ich das richtig, oder für begrüßenswert halte. Aber es war eigentlich irgendwann zu erwarten, dass die "Boxermischling"-Kiste irgendwann zur Retourkutsche wird - ausbaden muss es jetzt dieser, vom Schicksal gebeutelter Mann.

Und zu der Aussage "DNA lügt nicht" - nun das ist leider nicht ganz richtig. Es geht hier nicht um einen direkten Abgleich von Elterntieren, sondern um den Vergleich der DNA-Probe mit einer (unvollständigen) Datenbank. Es wird bei diesen "Mischlingstest" extra darauf hingewiesen, dass dieser Test (in anderen Worten dieses Analyseverfahren) nicht dazu geeignet ist, um die Reinrassigkeit eines Hundes zu bestimmen.
Bei den ganzen Testseiten ( ) wird also nur anhand des Datenpools geguckt, mit welchen Rassen die höchste Übereinstimmung herrscht - schaut man mal bei den Rassen nach, fehlen da Wichtige (z.B. die Mischung Dogo Argentino x Amerikan Bulldog könnte man nicht nachweisen). Keine Ahnung was dann als Antwort kommt - aber aufgrund dieser Mängel sind sie vor Gericht anzweifelbar und da greift dann wieder das Phänotyp-Gutachten.

Vielleicht würde ein geschickter Anwalt, bei einem gelangweiltem Richter das ganze durchboxen können, ich glaube aber nicht, dass dies die Phänotypisierung (welche nunmal in beide Richtungen funktioniert) ersetzen wird, solange es nur Schätzwerte sind.
 
Der Mischlingstest mag zur genauen Feststellung eines Hundes, bei der nicht sicher ist, was alles mit drin ist, nicht dahingehend sicher sein, ob die eine oder andere Rasse unterschlagen wurde, die. Icht im Genpool enthalten ist. Der Gentest kann aber eindeutig bestimmten, ob die Gene bestimmter Rassen nachweisbar sind bzw. auch aus biologischer Sicht eine. Einfluss haben.

Da es nunmal nur um bestimmte Rassen geht, wird der Test sagen können, ob die Rassen, um die es geht, im Hund stecken, oder nicht. Ob da eventuell noch sibirischer Zwergspitz drin steckt, aber dies der Test nicht nachweisen konnte, ist ohne Bedeutung.

Die Beurteilung nach dem Aussehen ist dagegen wie Diagnose aus dem Mittelalter. Ich glaube nicht, dass ein Richter einem DnA Test weniger glaubt, als dem Gefühl eines Veterinärs.

Sicher ist das von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei einem Mischling, der ein halbes Dutzend Positionen aufweist, ist der Beweiswert sicher geringer, als bei einem Hund, bei dem genau die zwei Rassen nachgewiesen wurden, die der Halter vorher auch angegeben hat. Das wird ein objektiver Richter auch eher Glauben, als die subjektive Meinung eines Nicht -Fachmannes.
 
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