Leipzig (aho) – Die versehentliche Tötung eines Hundes, den ein Jäger mit einem Fuchs verwechselt hatte, rechtfertigt die Einziehung des Jagdscheines. Das ist einem Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig zu entnehmen. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 17.9.2009 den Antrag eines Jägers im vorläufigen Rechtsschutzverfahren abgelehnt, der ...
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