19.09.2003
Hund verbeißt sich in Mädchen
Besitzer des wild gewordenen Tiers sieht teilnahmslos zu
Mit einem äußerst rücksichtslosen Pärchen hatten es zwei 13-jährige Mädchen am vergangenen Donnerstag im Pasinger Stadtpark zu tun: Die beiden Freundinnen machten am frühen Abend einen Spaziergang durch die Grünanlage, als sie plötzlich ohne ersichtlichen Grund vom unangeleint umherlaufenden Dobermann eines anderen Spaziergängers angesprungen wurden. Während sich ihre Freundin gegen den Angriff des Rüden wehrte, flüchtete das andere Mädchen hinter eine Wegabzäunung und versuchte von dort, den Hundebesitzer dazu zu bringen, das Tier an die Leine zu nehmen. Dieser pfiff zwar nach seinem Hund, konnte aber anscheinend damit nichts ausrichten: Anstatt von seinem Opfer abzulassen, verbiss sich der Dobermann in die Handtasche der Schülerin und zerrte sie ihr vom Arm. An dieser Stelle reagierte der Mann endlich und entriss seinem Hund die Tasche, ließ es dann aber wieder zu, dass das Tier einen erneuten Angriff auf die 13-Jährige startete, bei dem das Mädchen zu Boden ging und eine tiefe Bisswunde davontrug, und anschließend ihre Freundin anfiel und an Brust und Beinen verletzte. Während die beiden Schülerinnen mit dem Hund kämpften, blieb sein Besitzer teilnahmslos in der Nähe stehen. Hilfe kam erst in Gestalt eines durch das Schreien der Jugendlichen alarmierten Passanten, der dafür sorgte, dass der Mann das wild gewordene Tier an die Leine nahm und seine Personalien angab. Wie die Mädchen später berichteten, habe sich der Mann daraufhin entfernt und den Dobermann sofort wieder frei laufen gelassen. Weil sich die notierten Angaben als falsch herausstellten, fahndet nun die Polizei nach dem gemeingefährlichen Hundebesitzer und sucht nach weiteren Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben. Die Schülerinnen mussten zur Behandlung ihrer Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden.
Wie ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferates erklärte, gelten Dobermänner nicht als Kampfhunde. Ihre Besitzer sind also nicht dazu verpflichtet, die Tiere durch ein so genanntes „Negativzeugnis“ als für die Öffentlichkeit ungefährlich einstufen zu lassen, außerdem muss diese Rasse keinen Maulkorb tragen. In Fällen wie dem vorliegenden arbeitet die Stadtverwaltung eng mit der Polizei zusammen: Sobald die Identität des Hundehalters geklärt ist, muss das Tier einem Hundegutachter vorgeführt werden. Dieser entscheidet dann darüber, ob für den agressiven Dobermann-Rüden in Zukunft entweder eine Leinen- oder sogar eine Maulkorb-Pflicht ausgesprochen wird. Außerdem soll überprüft werden, ob der Besitzer seinen Hund überhaupt frei laufen lassen durfte: So gilt in weiten Teilen des Pasinger Stadtparks ausdrücklich Leinenpflicht, nur manche Wiesen sind als Hunde-Spielwiesen freigegeben.
Nina Berendonk
Hund verbeißt sich in Mädchen
Besitzer des wild gewordenen Tiers sieht teilnahmslos zu
Mit einem äußerst rücksichtslosen Pärchen hatten es zwei 13-jährige Mädchen am vergangenen Donnerstag im Pasinger Stadtpark zu tun: Die beiden Freundinnen machten am frühen Abend einen Spaziergang durch die Grünanlage, als sie plötzlich ohne ersichtlichen Grund vom unangeleint umherlaufenden Dobermann eines anderen Spaziergängers angesprungen wurden. Während sich ihre Freundin gegen den Angriff des Rüden wehrte, flüchtete das andere Mädchen hinter eine Wegabzäunung und versuchte von dort, den Hundebesitzer dazu zu bringen, das Tier an die Leine zu nehmen. Dieser pfiff zwar nach seinem Hund, konnte aber anscheinend damit nichts ausrichten: Anstatt von seinem Opfer abzulassen, verbiss sich der Dobermann in die Handtasche der Schülerin und zerrte sie ihr vom Arm. An dieser Stelle reagierte der Mann endlich und entriss seinem Hund die Tasche, ließ es dann aber wieder zu, dass das Tier einen erneuten Angriff auf die 13-Jährige startete, bei dem das Mädchen zu Boden ging und eine tiefe Bisswunde davontrug, und anschließend ihre Freundin anfiel und an Brust und Beinen verletzte. Während die beiden Schülerinnen mit dem Hund kämpften, blieb sein Besitzer teilnahmslos in der Nähe stehen. Hilfe kam erst in Gestalt eines durch das Schreien der Jugendlichen alarmierten Passanten, der dafür sorgte, dass der Mann das wild gewordene Tier an die Leine nahm und seine Personalien angab. Wie die Mädchen später berichteten, habe sich der Mann daraufhin entfernt und den Dobermann sofort wieder frei laufen gelassen. Weil sich die notierten Angaben als falsch herausstellten, fahndet nun die Polizei nach dem gemeingefährlichen Hundebesitzer und sucht nach weiteren Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben. Die Schülerinnen mussten zur Behandlung ihrer Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden.
Wie ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferates erklärte, gelten Dobermänner nicht als Kampfhunde. Ihre Besitzer sind also nicht dazu verpflichtet, die Tiere durch ein so genanntes „Negativzeugnis“ als für die Öffentlichkeit ungefährlich einstufen zu lassen, außerdem muss diese Rasse keinen Maulkorb tragen. In Fällen wie dem vorliegenden arbeitet die Stadtverwaltung eng mit der Polizei zusammen: Sobald die Identität des Hundehalters geklärt ist, muss das Tier einem Hundegutachter vorgeführt werden. Dieser entscheidet dann darüber, ob für den agressiven Dobermann-Rüden in Zukunft entweder eine Leinen- oder sogar eine Maulkorb-Pflicht ausgesprochen wird. Außerdem soll überprüft werden, ob der Besitzer seinen Hund überhaupt frei laufen lassen durfte: So gilt in weiten Teilen des Pasinger Stadtparks ausdrücklich Leinenpflicht, nur manche Wiesen sind als Hunde-Spielwiesen freigegeben.
Nina Berendonk