Hallo,
in diesem Fall brauche ich mal fundierte Infos, am liebsten Hinweise auf entsprechende Gerichtsurteile oder auf spezialisierte Rechtsanwälte.
Jemand hat von einer Vermittlungsorganisation einen Hund bekommen, wie üblich gegen Zahlung einer Gebühr und mit einem sog. "Tierschutzvertrag". Die Vorkontrolle war positiv ohne Einschränkungen (habe ich selbst gemacht), der Hund ist seit mehreren Wochen dort.
Nach der Vermittlung stellte sich heraus, dass der Hund bereits auf der vorherigen Stelle auffällig war (geschnappt hat) und auch auf der neuen Stelle gab es einen Vorfall.
Nach Bekanntwerden dieser Tatsache wird von der Vermittlungsorganisation öffentlich gefordert, der Hund müsse "erlöst" werden und es wird die Herausgabe des Hundes zwecks "Erlösung" des Tieres gefordert.
Der Hund ist in tierärztlicher Behandlung und ein Termin für eine fachtierärztliche Beurteilung des Grundes des Aggressionsverhaltens ist vereinbart. Die Stelle will den Hund behandeln statt töten lassen. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse scheinen zu bestätigen, dass es eine erkennbare Ursache geben könnte, die dann zu behandeln wäre.
Wenn man diese Vorgeschichte kennt, kann man die folgende Begebenheit nicht mehr völlig unvoreingenommen betrachten:
Am Sonntag abend fand die Person einen Anruf auf dem AB vor, der mitteilte, dass man zwecks einer unangekündigten Nachkontrolle seitens der Vermittlungsorganisation da gewesen sei, aber niemanden angetroffen habe.
Dazu nun meine Fragen:
- Welche Rechte hat eine Orga, eine Nachkontrolle durchzuführen, insbesondere: Müssen sie sich ankündigen?
- Muß eine Stelle zustimmen, dass die NK ausgerechnet von jenen Personen durchgeführt wird, die sich bereits vorher für das Töten des Tieres ausgesprochen haben?
- Kann man eine Nachkontrolle durch eine unabhängige Stelle erreichen statt durch Vertraute/Beauftragte derjenigen Person, welche die Tötung fordert?
- was kann passieren, wenn man eine unangekündigte Nachkontrolle draußen stehen läßt (z.B. weil man Migräne hat und im Bett liegt)?
Den Namen der Orga möchte ich im Moment nicht nennen.
Der Hund ist kein Listenhund; es gilt das Nds.Hundegesetz; der Hund ist nicht behördlich als gefährlich eingestuft.
Bei Bedarf kommuniziere ich auch gerne per PM oder email zu diesem Thema.
in diesem Fall brauche ich mal fundierte Infos, am liebsten Hinweise auf entsprechende Gerichtsurteile oder auf spezialisierte Rechtsanwälte.
Jemand hat von einer Vermittlungsorganisation einen Hund bekommen, wie üblich gegen Zahlung einer Gebühr und mit einem sog. "Tierschutzvertrag". Die Vorkontrolle war positiv ohne Einschränkungen (habe ich selbst gemacht), der Hund ist seit mehreren Wochen dort.
Nach der Vermittlung stellte sich heraus, dass der Hund bereits auf der vorherigen Stelle auffällig war (geschnappt hat) und auch auf der neuen Stelle gab es einen Vorfall.
Nach Bekanntwerden dieser Tatsache wird von der Vermittlungsorganisation öffentlich gefordert, der Hund müsse "erlöst" werden und es wird die Herausgabe des Hundes zwecks "Erlösung" des Tieres gefordert.
Der Hund ist in tierärztlicher Behandlung und ein Termin für eine fachtierärztliche Beurteilung des Grundes des Aggressionsverhaltens ist vereinbart. Die Stelle will den Hund behandeln statt töten lassen. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse scheinen zu bestätigen, dass es eine erkennbare Ursache geben könnte, die dann zu behandeln wäre.
Wenn man diese Vorgeschichte kennt, kann man die folgende Begebenheit nicht mehr völlig unvoreingenommen betrachten:
Am Sonntag abend fand die Person einen Anruf auf dem AB vor, der mitteilte, dass man zwecks einer unangekündigten Nachkontrolle seitens der Vermittlungsorganisation da gewesen sei, aber niemanden angetroffen habe.
Dazu nun meine Fragen:
- Welche Rechte hat eine Orga, eine Nachkontrolle durchzuführen, insbesondere: Müssen sie sich ankündigen?
- Muß eine Stelle zustimmen, dass die NK ausgerechnet von jenen Personen durchgeführt wird, die sich bereits vorher für das Töten des Tieres ausgesprochen haben?
- Kann man eine Nachkontrolle durch eine unabhängige Stelle erreichen statt durch Vertraute/Beauftragte derjenigen Person, welche die Tötung fordert?
- was kann passieren, wenn man eine unangekündigte Nachkontrolle draußen stehen läßt (z.B. weil man Migräne hat und im Bett liegt)?
Den Namen der Orga möchte ich im Moment nicht nennen.
Der Hund ist kein Listenhund; es gilt das Nds.Hundegesetz; der Hund ist nicht behördlich als gefährlich eingestuft.
Bei Bedarf kommuniziere ich auch gerne per PM oder email zu diesem Thema.