Nachricht vom 07.06.2004- 15:02
Polizei darf eingesperrte Hunde befreien
Hunden im Auto droht ein Hitzestau
Bei heisser Witterung können im Auto eingesperrte Hunde innert kürzester Zeit verenden. Bei schönem Wetter sollen Hunde deshalb zu Hause gelassen oder aus dem Auto heraus- und mitgenommen werden. Notfalls ist die Polizei berechtigt, ein Auto mit darin eingeschlossenem Tier für den Halter kostenpflichtig zu öffnen.
Jahr für Jahr überleben einige Hunde das Warten im Auto nur knapp oder gar nicht. Sobald die Sonne aufs Auto scheint, steigen die Temperaturen im Handumdrehen auf über 60 Grad, was bei einem Hund bald mal zu einem Kollaps führen kann. Zum Verlust des Tieres kommt es dann noch zu einer Verzeigung wegen Zuwiderhandlung gegen das Tierschutzgesetz und einer hohen Busse. Darum: Bei schönem Wetter den Hund lieber zu Hause lassen oder aus dem Auto heraus- und mitnehmen. Auch im Parkhaus sollen Hunde nicht unbeaufsichtigt im Auto zurückgelassen werden. Zusammen mit der Feuchtigkeit entwickelt sich bei schönem Wetter in den Parkhäusern oft ein fast tropisches Klima, das ebenfalls zu Hitzestau und Kollaps führen kann.
Die Polizei macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass sie das Recht hat, in der prallen Sonne parkierte Autos zu öffnen, wenn das Leben der darin eingesperrten Tiere gefährdet ist und der Halter nicht sofort ausfindig gemacht werden kann. Die dabei entstehenden Kosten für den Beizug eines Schlüsselservices oder für allfällige Schäden beim Öffnen des Autos hat der Halter zu tragen.
Polizei darf eingesperrte Hunde befreien
Hunden im Auto droht ein Hitzestau
Bei heisser Witterung können im Auto eingesperrte Hunde innert kürzester Zeit verenden. Bei schönem Wetter sollen Hunde deshalb zu Hause gelassen oder aus dem Auto heraus- und mitgenommen werden. Notfalls ist die Polizei berechtigt, ein Auto mit darin eingeschlossenem Tier für den Halter kostenpflichtig zu öffnen.
Jahr für Jahr überleben einige Hunde das Warten im Auto nur knapp oder gar nicht. Sobald die Sonne aufs Auto scheint, steigen die Temperaturen im Handumdrehen auf über 60 Grad, was bei einem Hund bald mal zu einem Kollaps führen kann. Zum Verlust des Tieres kommt es dann noch zu einer Verzeigung wegen Zuwiderhandlung gegen das Tierschutzgesetz und einer hohen Busse. Darum: Bei schönem Wetter den Hund lieber zu Hause lassen oder aus dem Auto heraus- und mitnehmen. Auch im Parkhaus sollen Hunde nicht unbeaufsichtigt im Auto zurückgelassen werden. Zusammen mit der Feuchtigkeit entwickelt sich bei schönem Wetter in den Parkhäusern oft ein fast tropisches Klima, das ebenfalls zu Hitzestau und Kollaps führen kann.
Die Polizei macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass sie das Recht hat, in der prallen Sonne parkierte Autos zu öffnen, wenn das Leben der darin eingesperrten Tiere gefährdet ist und der Halter nicht sofort ausfindig gemacht werden kann. Die dabei entstehenden Kosten für den Beizug eines Schlüsselservices oder für allfällige Schäden beim Öffnen des Autos hat der Halter zu tragen.