Rheinl.pfälz Kampfh.Verord.weitg.ungültig

Samantha

15 Jahre Mitglied
gefunden bei hundejo.de
Rheinland-pfälzische Kampfhundeverordnung weitgehend ungültig




Das Bundesverwaltungsgericht hat die rheinland-pfälzische Kampfhundeverordnung für weitgehend nichtig erklärt. Rasse-Listen zur Einstufung gefährlicher Hunde dürften nicht in einer Verordnung, sondern müssten in Gesetzesform verankert werden, urteilte das Leipziger Gericht nach einer Mitteilung des rheinland-pfälzischen Innenministeriums vom Donnerstag (Az: BVerwG 6C21.03). Das Ministerium werde die in einem Revisionsverfahren getroffene Entscheidung prüfen und einen Gesetzentwurf vorlegen. Die übrigen Bestimmungen der Verordnung hätten aber unverändert Bestand.
Gegen die seit Juli 2000 geltende «Gefahrenabwehrverordnung - gefährliche Hunde» hatte der Trierer Halter eines Pitbull Terriers geklagt. Diese Rasse wird wie American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier in der Hundeverordnung als gefährlich eingestuft. Zucht und Handel mit diesen Tieren sind verboten, die Haltung mit schärferen Auflagen verbunden.

Nach der Leipziger Entscheidung ist eine solche Einstufung zwar grundsätzlich zulässig, sie muss aber per Gesetz geregelt werden. Die Entscheidung sei schon im Juni gefallen, aber erst jetzt schriftlich an die Beteiligten weitergegeben worden, sagte ein Gerichtssprecher. Das Innenministerium in Mainz wies darauf hin, dass für jeden Hund weiterhin individuell eine besondere Gefährlichkeit festgestellt und dadurch im Einzelfall Handel und Zucht verboten werden könnten.

«Wir werden dafür sorgen, dass möglichst schnell ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, um die guten Erfahrungen mit der Gefahrenabwehr bei gefährlichen Hunden zu sichern», sagte der innenpolitische SPD-Fraktionssprecher, Carsten Pörksen.

gs/dpa

16.09.2004
 
  • 3. Mai 2024
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Es ist Geschaft!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Endlich hatten wir die IG Rheinland Pfalz erfolg. Es mußte ja mal gut gehen nach so viel verlorene Prozesse in Rheinland Pfalz. Ich hatte immer daran gelaubt das wir Erfolg haben werden. Ich werde wenn ich das Urteil habe ins Internet einstellen.

Für alle: Das Urteil bedeutet das unsere Hunde absofort in Rheinland Pfalz keinen Maulkorb mehr tragen müssen etc......... bis ein neues Gesetz kommt. Ich hoffe es dauert mit diesem Gesetz. Übrigens die Zucht ist jetzt auch erlaubt!!! Weil es keine Rassenliste mehr gibt bis das neu Gesetz da ist!!!

Wir werden auch gegen das neue Gesetz in Rheinland Pfalz klagen!!! Der Kampf geht weiter!!!
 
Innere Sicherheit/ Gefährliche Hunde
16.09.04

Innenministerium: Gefahrenabwehr „Gefährliche Hunde“ wird gesetzlich geregelt

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im März dieses Jahres die Festlegung von Rasselisten für verfassungsgemäß erklärte und insbesondere auch die in Rheinland-Pfalz getroffene Regelung bestätigte, hat sich nunmehr das Bundesverwaltungsgericht in einem anderen Revisionsverfahren erneut mit dieser Thematik befasst.

In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht die in der rheinland-pfälzischen „Gefahrenabwehrverordnung – Gefährliche Hunde“ geregelte Rasseliste für nichtig erklärt. In den Urteilsgründen folgen die Richter zwar grundsätzlich der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Rasselisten, erachten jedoch die Regelung im Wege einer Verordnung nicht als ausreichend. Nach Auffassung des Gerichts darf die Festlegung der unwiderlegbaren Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen vielmehr nur durch den Gesetzgeber im Rahmen eines formellen Gesetzes erlassen werden.

Das Innenministerium prüft derzeit die konkreten Auswirkungen des Urteils auf die rheinland-pfälzische Rechtslage und wird zur Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Politik zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten.

Das Innenministerium weist darauf hin, dass die übrigen Bestimmungen der „Gefahrenabwehrverordnung – Gefährliche Hunde“ nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts betroffen sind und unverändert fort gelten. Die Feststellung der individuellen Gefährlichkeit eines Hundes ist damit weiterhin möglich. Die Vorschriften der Verordnung sind deshalb auch künftig auf Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American Stafffordshire Terrier und Staffordshire Bullterier anzuwenden, soweit sie aufgrund ihres Verhaltens im Einzelfall als gefährlich einzustufen sind.

Ansprechpartner:
Pressesprecher Eric Schaefer
Ministerium des Innern und für Sport
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz
Tel.: 06131/163220
Fax.: 06131/163720
eMail: [email protected]

Innere Sicherheit/ Gefährliche Hunde

16.09.04
 
"Die Vorschriften der Verordnung sind deshalb auch künftig auf Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American Stafffordshire Terrier und Staffordshire Bullterier anzuwenden, soweit sie aufgrund ihres Verhaltens im Einzelfall als gefährlich einzustufen sind."

Im Klartext: Nur wenn einer der Rassen Pit Bull Terrier, American Stafffordshire Terrier und Staffordshire Bullterier aufgefallen ist durch eine Beißerei oder das er einen Mensch verletzt hat, muß er dann einen Maulkorb tragen, sonst nicht!!!! Sowie es schon immer war für andere Hunderassen laut Rheinland Pfälzischer Verordnung. Erst wenn Sie aufällig waren. Das waren die meisten unsere Hunderassen nicht sondern Sie wurden einfach so eingestuft . Das gilt ab jetzt nicht mehr!!!. Die Rasseliste ist gekippt!!!! Die Politker möchten nur die Hundehalter verunsichern. Lass euch nicht in Boxhorn jagen!!!!!!!!!!!
 
Hab es gestern abend im Radio gehört und war ganz aus dem Häuschen!

Aber was heißt
"Die übrigen Bestimmungen der Verordnung hätten aber unverändert Bestand."?

Dürfen SoKas nun bis zum Gesetz wirklich ohne Maulkorb in Rh.-Pf. laufen?
 
Ich habe jetzt mal Hr. Schwab angemailt, ob er dazu was sagen kann.
Wenn ich nähere Infos habe, dann stelle ich sie hier rein.....
 
Aber was heißt
"Die übrigen Bestimmungen der Verordnung hätten aber unverändert Bestand."?

Das heißt: Die Rassenliste ist gekippt! Sie gilt also nicht mehr für die Verordnung. Die anderen Bestimmungen der Verordnung bleiben bestehen für Hunde alle Rassen wenn Sie auffällig waren z.b wenn ein Schäferhund ein anderen Hund gebissen hat. Dann und erst dann kann gegen die Hunde egal welche Rasse einen Maulkorbzwang etc..... verhängt werden.

Übrigens: Herr Schwab gehört zur IG Rheinland Pfalz wie ich auch. Wir haben die zwei Prozeße vorm Bundesverwaltungsgericht begleitet. Also kommen die Informationen aus erster Hand!!!

Es ist ein schöner Tag!!!!!!
 
Also wenn das wirklich so ist, dann mache ich heute abend ne Flasche Sekt auf.

Was ist mit dem Leinenzwang? Auch aufgehoben?
 
Aber die Hundesteuer bleibt davon unangetastet, die können die Gemeinden doch immer noch beliebig hoch setzen, oder?

Kommt da noch irgendwas offizielles vom Gericht?
 
Die Hundesteuer bleib leider!!! Das Urteil wird in den nächsten Tagen bei Maulkorbzwang.de eingestellt. Das steht alles drin.
 
Super,
ich habe jetzt auch mal ne mail mit div. Fragen an Hr. Schäfer geschrieben....mal gucken, was der so schreibt.
Er wurde nämlich als Ansprechpartner in Hr. Schwabs mail an mich genannt.......

Innere Sicherheit/ Gefährliche Hunde
16.09.04 • Innenministerium: Gefahrenabwehr „Gefährliche Hunde“ wird gesetzlich geregelt
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im März dieses Jahres die Festlegung von Rasselisten für verfassungsgemäß erklärte und insbesondere auch die in Rheinland-Pfalz getroffene Regelung bestätigte, hat sich nunmehr das Bundesverwaltungsgericht in einem anderen Revisionsverfahren erneut mit dieser Thematik befasst.

In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht die in der rheinland-pfälzischen „Gefahrenabwehrverordnung – Gefährliche Hunde“ geregelte Rasseliste für nichtig erklärt. In den Urteilsgründen folgen die Richter zwar grundsätzlich der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Rasselisten, erachten jedoch die Regelung im Wege einer Verordnung nicht als ausreichend. Nach Auffassung des Gerichts darf die Festlegung der unwiderlegbaren Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen vielmehr nur durch den Gesetzgeber im Rahmen eines formellen Gesetzes erlassen werden.

Das Innenministerium prüft derzeit die konkreten Auswirkungen des Urteils auf die rheinland-pfälzische Rechtslage und wird zur Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Politik zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten.

Das Innenministerium weist darauf hin, dass die übrigen Bestimmungen der „Gefahrenabwehrverordnung – Gefährliche Hunde“ nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts betroffen sind und unverändert fort gelten. Die Feststellung der individuellen Gefährlichkeit eines Hundes ist damit weiterhin möglich. Die Vorschriften der Verordnung sind deshalb auch künftig auf Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American Stafffordshire Terrier und Staffordshire Bullterier anzuwenden, soweit sie aufgrund ihres Verhaltens im Einzelfall als gefährlich einzustufen sind.


Ansprechpartner:
Pressesprecher Eric Schaefer
Ministerium des Innern und für Sport
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz
Tel.: 06131/163220
Fax.: 06131/163720
eMail: [email protected]
-----------------------------------------


@Jack:

Heißt das, wenn ich jetzt morgen mit meinem Pit Gassi gehe, das er dann keinen Mauli mehr braucht (jedenfalls vorübergehend, bis das Gesetzt gemacht ist).
Heißt das, er hat auch ab sofort keinen Leinenzwang mehr?

Möchte keinen Ärger mit den Ordnungsämtern bekommen, wenn ich morgen fröhlich durch die Stadt laufe......


------------------------------


Hier die mail von Hr. Schwab, hach, was freue ich mich. Habe sofort meinen Ex angemailt, damit Rufi endlich und vorerst ohne Mauli laufen darf - juhuuuuu


Hallo Frau Gumpert,
>
> das gesamte Normenregime der GefAbwV ist für die drei dort genannten
> Rassen nicht existent, wenn diese Tiere lediglich aufgrund ihrer
> Rassenzugehörigkeit indiziert worden sind. Es handelt sich hier
> um einen einzigen Satz (§ 1 Abs. 2), der für nichtig erklärt
> worden ist. Mit einigen kleinen redaktionellen Anpassungen ist die
> GefAbwV somit weiterhin gültig, allerdings, und das ist der Clou,
> nicht mehr für diejenigen, die diese Rassen (unauffällig) halten.
>
> Nichtigkeit bedeutet, dass es in RLP niemals eine belastende
> Rasseliste gegeben hat. Dieser Teil der VO ist nicht existent,
> weder heute noch jemals in der Vergangenheit. Noch nicht
> bestandskräftige Verwaltungsakte dürfen nicht vollzogen werden
> und müssen(!) von der Verwaltung zurückgenommen werden.
>
> Folgendes ist jedoch zu beachten:
>
> - Wenn der Hund auf Grund z. B. eines Beißvorfalles aktenkundig
> auffällig geworden ist, dann gilt das Normenregime der GefAbwV
> für diesen Hund, unabhängig von seiner Rassenzugehörigkeit,
> unverändert weiter
>
> - Evtl. vorhandene kommunale Vorschriften zur Gefahrenabwehr, z. B.
> Leinenzwang für alle Hunde in bebauten Gebieten, sind zu beachten.
> Wenn sich die kommunale Vorschrift allerdings nur auf bestimmte
> Rassen bezieht, dann ist auch sie hinfällig.
>
> - Auf das Steuerrecht hat das Urteil keine Auswirkungen. Eine evtl.
> in der Gemeinde vorhandene Rassensteuer muss also weiterhin
> gezahlt werden.
>
> Eines sollte jedoch niemand übersehen: Unser Staatsminister Walter
> Zuber, der niemals eine Rasseliste haben wollte, wird jetzt aufs Neue
> von populistischen und großkotzigen Politikern aller Couleur in die
> Mangel genommen und gezwungen, ganz schnell einen Gesetzentwurf
> auszuarbeiten.
>
> MfG Bernd Schwab
>
>
>
 
@Jack:

Heißt das, wenn ich jetzt morgen mit meinem Pit Gassi gehe, das er dann keinen Mauli mehr braucht (jedenfalls vorübergehend, bis das Gesetzt gemacht ist).
Heißt das, er hat auch ab sofort keinen Leinenzwang mehr?

Möchte keinen Ärger mit den Ordnungsämtern bekommen, wenn ich morgen fröhlich durch die Stadt laufe......


Hallo Midivi,

Ja du kannst es glauben dein Pit braucht kein Maulkorb mehr wenn er voher nicht aufällig war. Das mit dem Leinezwang ist eine Kommunale Geschichte. Wir in Pirmasens haben eine Stadtverodnung wo geregelt ist das alle Hunde an der Leine zuführen sind. Egal welche Rasse. Schau nach ob es in deiner Stadt ein solche Verordnung gibt. Wenn nicht haste vieleicht Glück.

Wenn dich einer vom Ordnungsamt anhält und dich zwingen will einen Maulkorb anzulegen, weiß Ihn auf das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht hin und sage Ihm wenn er es nicht unterlässt machst du eine Strafanzeige wegen Nötigung. Wie Herr Schwab schon geschrieben hat. Die Rasseliste ist nichtig! Das heist die Rassenliste war praktisch nie vorhanden. Und jedes Verwaltungsgericht muß jezt den Wiedersprüchen statt geben. Wir sind gerade an der Prüfung vom Schadenersatz wegen Kastration u.s.w die Sie hätten nie durchführen durften weil die Rasseliste nichtig ist!!!
 
*jubel* :) :) :)

Konnte es ja erst gar nicht glauben! Schade nur dass es nur vorübergehend ist... Hoffentlich brauchen sie ne Weile!
 
Ja, man kann sich vorerst mal freuen.
Aber ich bin sehr pessimistisch in Bezug auf das dann folgende neue Gesetz.
Ich trau nämlich unseren "fachkundigen" Politikern alles zu.
 
Sehr geehrter Herr Schwab,

die Darstellung des Ministeriums, das Bundesverwaltungsgericht habe die rheinland-pfälzische Rassenliste für nichtig erklärt, ist nicht ganz korrekt.

Es wird nicht lange dauern, da werden die Juristen in der Landesregierung zum Rückzug blasen.

Das Bundesverwaltungsgericht ist an den vorgegebenen Prozeßrahmen gebunden, der eine Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt zum Gegenstand hat.

Daher konnten die Bundesrichter, wie Sie dem Urteilstenor entnehmen können, nicht einen Teil der Verordnung, sondern nur das angefochtene Urteil und den Verwaltungsakt aufheben.

Um die Aufhebung begründen zu können, mußten die Richter in der Urteilsbegründung zu der Feststellung gelangen, daß die Verordnung nichtig ist, soweit sie an Hunderassen anknüpft.

Diese Feststellung hat zur Folge, daß die Norm auf den konkreten Einzelfall bezogen nichtig ist.

Eine allgemeinverbindliche Nichtigerklärung von Rechtsnormen kann nur mittels Normenkontrollverfahren erfolgen, die Grundlage der anderen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts waren.

In Rheinland-Pfalz ist das Ministerium aufzufordern, die entsprechende Verordnungsvorschrift, die für die Allgemeinheit weiterhin gültig ist, zur Vermeidung weiterer Prozesse unverzüglich aufzuheben.

Mit freundlichen Grüßen
K.



Sehr geehrter Herr K.,

Sie haben natürlich formaljuristisch recht.

Für das Innenministerium und die Öffentlichkeit hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Rasseliste jedoch für nichtig erklärt. Für die betroffenen Hundehalter ist der Verzicht auf Maulkorb und Leine ohne jedwedes Prozessrisiko. Das BVerwG hat die für die Entscheidung maßgebende Norm inzident geprüft und ist zu der Feststellung gekommen, dass diese nichtig ist. Das ist eine für die gesamte rheinland-pfälzische Verwaltungsgerichtsbarkeit verbindliche Beurteilung.

Wir wollen den betroffenen Hundehaltern, zumindest temporär, die Freiheit zurückgeben, ohne diese mit speziellen Rechtsproblemen zu verunsichern. Wir schließen uns daher den Aussagen des Verordnungsgebers und der Presse an.

Sollte es wider Erwarten in Einzelfällen dennoch zu Verfahren kommen, dann können die Betroffenen die Erledigung dieser Routine-Angelegenheit ohne finanzielles Risiko und eigene Aufregung getrost ihren Anwälten überlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Schwab
 
Endlich mal einen Schritt in die richtige Richtung :D

***GANZDOLLFREUUUUUUUU*** :love:
 
Habs eben erst gelesen!!! *ggggggg*

Das ist ja mal ne gute Nachricht :love:


Jetzt hab ich aber noch eine Frage. Bezieht sich der Gerichtsbeschluss nur auf das Führen mit Leine und Maulkorb oder hat es auch mit der Haltegenehmigung zu tun???

Mein Freund und ich würden gerne einen Staffbull bei uns aufnehmen (bitte nicht steinigen :hallo: ) aber es sollte ein Welpe sein. Unsere Vermieterin erlaubt leider nur einen Welpen wenn es denn unbedingt ein "KH" sein muss. Könnte ich mir jetzt theoretisch einen Welpi holen der nicht aus dem Tierheim ist???? Das war ja vorher ein Ding der Unmöglichkeit....

Freue mich auf eure Antworten....
Grüße
Riene
 
ja kannst du !

Aber Beeilung !
Die Frau vom Ordnungsamt meinte dass in ein paar Monaten das fertige Gesetz steht. Dann is wieder alles beim Alten .
 
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