Villiers schrieb:
Drohende Schadensersatzforderungen treiben die Landesregierung in den gesetzgeberischen Schweinsgalopp.
Daher ist in dieser Frage zunächst äußerste Zurückhaltung geboten.
Das weitere Verhalten des Verordnungsgebers wäre abzuwarten.
Wir versuchen, den Innenminister dahingehend zu motivieren, dass er keine Gesetzesinitiative ergreift. Unter dem Damoklesschwert von Schadensersatzforderungen wird sich Herr Zuber wesentlich schwerer tun, denn mit einem nachgeschobenen Gesetz kann er solche Forderungen abwehren.
Villiers
Es gibt tatsächlich Menschen, die auf ihre Rechte verzichten, um sich dadurch die Gewogenheit anderer Menschen zu erkaufen.
Es mag zwar richtig sein, daß sich Politiker kaufen lassen.
Allein der Gedanke an diese indirekte Bestechungsabsicht ist m.E. pervers und ein weiterer Schritt auf dem Weg in die Bananenrepublik Deutschland.
Ich habe damals den Weg über die Verfassungsgerichte abgelehnt, weil ich hier keine Chance sah eine Korrektur herbeizuführen und habe deshalb den Verwaltungsgerichtsweg beschritten, nachdem die zuständige Behörde auch noch die Zwangskastrierung meines Rüden anordnete, nachdem ich und der Hund alle weiteren Anforderungen erfüllt hatten.
Ich werde nicht zum Speichellecker werden, um möglicherweise dadurch die Gunst einiger Politiker zu erheischen.
Ich werde weiter auf meine rechtlichen Möglichkeiten setzen und nicht auf die Befindlichkeiten unserer Politik hoffen.
Zudem sei noch bemerkt; mögliche Schadensersatzforderungen richten sich gegen die Komunalverwaltungen und nicht gegen die Landesregierung RP und damit nicht unmittelbar gegen die Gestzgeber.
Wenn nunmehr alle Betroffenen Schadenersatz bei den Sädten und Gemeinden einfordern, wird man sich dort sehr wohl überlegen, wie man sich künftig vor solch einem Ungemach schützt.
Ich entsprechendes Einwirken der Kommunen auf die Landesregierung wird die Folge sein.
Lieber aufrecht sterben als kniend leben.
"zwei echte Kampfhunde"