Rheinl.pfälz Kampfh.Verord.weitg.ungültig

Sehe ich das so richtig, wie ich die Verodnung ist jetzt zwar aufgehoben, es kommt in Bälde aber ein gleichlautendes Gesetz nach und alles ist beim Alten?
Hat es dann überhaupt etwas gebracht und wird man dagegen auch versuchen vorzugehen?
Ist ja bei einem Gesetz wohl nicht so einfach wie bei einer Verordnung, oder?
 
  • 21. Mai 2024
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Hi Gothic ... hast du hier schon mal geguckt?
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Stimmt, wenn dann ein Gesetz verabschiedet wird und alles genau so bescheiden ist wie vorher auch, dann ist ja garnix mit gewonnen, außer ein paar freie Wochen/Monate hoffentlich Jahre für die Hundies.....

Na, dann hoffe ich mal, dass die Herren sich eines besseren besinnen und endlich mal eine richtige Entscheidung treffen werden....
 
Gothic schrieb:
Sehe ich das so richtig, wie ich die Verodnung ist jetzt zwar aufgehoben, es kommt in Bälde aber ein gleichlautendes Gesetz nach und alles ist beim Alten?
Hat es dann überhaupt etwas gebracht und wird man dagegen auch versuchen vorzugehen?
Ist ja bei einem Gesetz wohl nicht so einfach wie bei einer Verordnung, oder?


Wir versuchen, jetzt erstmal den Innenminister davon zu überzeugen, dass eine Gesetzesvorlage an das Parlament zur Abdeckung lediglich eines "Besorgnispotenzials" (Rasseliste) nicht erforderlich und übertrieben ist. Hierzu werden wir den Argumentationskatalog des Bundeverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichtes verwenden.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes befindet sich auf Maulkorbzwang und kann dort eingesehen bzw. von dort heruntergeladen werden.

Vorrangige Zielperson sollte somit zunächst der Innenminister sein. Wenn Herr Zuber keine Gesetzesinitiative ergreift, wird es auch kein Gesetz geben.

Ansonsten ist damit erst im nächsten Jahr zu rechnen.

Villiers
 
Hast du mal den direkten link von dem Urteil? Ich finde es nicht auf

Ansonsten drücke ich alle Daumen.
Wir waren mit unseren Tierheimhunden am Wochenende ohne Maulkorb Gassi. Was für ein tolles Gefühl :)
 
Midivi schrieb:
Hast du mal den direkten link von dem Urteil? Ich finde es nicht auf

Ansonsten drücke ich alle Daumen.
Wir waren mit unseren Tierheimhunden am Wochenende ohne Maulkorb Gassi. Was für ein tolles Gefühl :)


Direkter Link zum Urteil:



Villiers
 
Ich hatte gegen o.a. Verordnung geklagt und die Aussetzung des Urteiles bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes erwirkt.
Nunmehr warte ich auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz, welches dann in Kürze ergehen wird.
Ich gehe von einer Erstattung aller Anwalts- u. Gerichtskosten aus.

Zudem werde ich Schadensersatzforderungen gegen den Beklagten erheben, schließlich sind auch außergerichtliche Kosten entstanden (Prüfgebühren. Prüfungskosten. etc.).

Ich werde zum Fortgang berichten.
 
hund schrieb:
Ich hatte gegen o.a. Verordnung geklagt und die Aussetzung des Urteiles bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes erwirkt.
Nunmehr warte ich auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz, welches dann in Kürze ergehen wird.
Ich gehe von einer Erstattung aller Anwalts- u. Gerichtskosten aus.

Zudem werde ich Schadensersatzforderungen gegen den Beklagten erheben, schließlich sind auch außergerichtliche Kosten entstanden (Prüfgebühren. Prüfungskosten. etc.).

Ich werde zum Fortgang berichten.


Drohende Schadensersatzforderungen treiben die Landesregierung in den gesetzgeberischen Schweinsgalopp.

Daher ist in dieser Frage zunächst äußerste Zurückhaltung geboten.
Das weitere Verhalten des Verordnungsgebers wäre abzuwarten.

Wir versuchen, den Innenminister dahingehend zu motivieren, dass er keine Gesetzesinitiative ergreift. Unter dem Damoklesschwert von Schadensersatzforderungen wird sich Herr Zuber wesentlich schwerer tun, denn mit einem nachgeschobenen Gesetz kann er solche Forderungen abwehren.

Villiers
 
Villiers, da du gerade online bist, stelle ich hier auch meine Frage:

Wir haben gerade einen Interessenten für einen Pitbull und ich bin jetzt etwas verunsichert, was ich diesem sagen soll.

Muß der Interessent noch ein pol. Führungszeugnis vorlegen und die Sachkundeprüfung machen?
Muß er den Hund überhaupt zur Zeit beim Ordnungsamt melden?
Hat er irgendwelche Auflagen zu beachten?

Über eine kurze Rückantwort wäre ich dankbar.
 
mir hat das jetzt keine ruhe gelassen und ich habe eben mit fr. grunewald vom innenministerium telefoniert.

die leute haben keine auflagen mehr wie sachkundeprüfung, polizeiliches führungszeugnis, anmeldung beim ordnungsamt, kein maulkorbzwang, kein leinenzwang (außer in der städt. verordnung ist was vorgesehen bezüglich hunde und leine) usw.

das ganze ist im moment alles hinfällig, weil der § ja nichtig ist, das 3 hunde (amstaff, staffbull, pitbull) zu den gefährlichen hunden zählen.

nur wenn der hund gebissen hat und auffällig wurde und deshalb beim ordnungsamt gemeldet wurde, hat dieser auflagen (bestimmt aber ja das ordnungsamt).

wenn nächstes jahr irgendwann ein neues gesetz rauskommt, dann müssen sich die halter von kampfis natürlich wieder daran halten.
aber wenn sich jemand im moment einen kampfi holt, dann ist er auflagenfrei und muß halt abwarten, wie sich die ganze sache weiterentwickelt.
 
Villiers schrieb:
Drohende Schadensersatzforderungen treiben die Landesregierung in den gesetzgeberischen Schweinsgalopp.

Daher ist in dieser Frage zunächst äußerste Zurückhaltung geboten.
Das weitere Verhalten des Verordnungsgebers wäre abzuwarten.

Wir versuchen, den Innenminister dahingehend zu motivieren, dass er keine Gesetzesinitiative ergreift. Unter dem Damoklesschwert von Schadensersatzforderungen wird sich Herr Zuber wesentlich schwerer tun, denn mit einem nachgeschobenen Gesetz kann er solche Forderungen abwehren.

Villiers


Es gibt tatsächlich Menschen, die auf ihre Rechte verzichten, um sich dadurch die Gewogenheit anderer Menschen zu erkaufen.
Es mag zwar richtig sein, daß sich Politiker kaufen lassen.
Allein der Gedanke an diese indirekte Bestechungsabsicht ist m.E. pervers und ein weiterer Schritt auf dem Weg in die Bananenrepublik Deutschland.
Ich habe damals den Weg über die Verfassungsgerichte abgelehnt, weil ich hier keine Chance sah eine Korrektur herbeizuführen und habe deshalb den Verwaltungsgerichtsweg beschritten, nachdem die zuständige Behörde auch noch die Zwangskastrierung meines Rüden anordnete, nachdem ich und der Hund alle weiteren Anforderungen erfüllt hatten.

Ich werde nicht zum Speichellecker werden, um möglicherweise dadurch die Gunst einiger Politiker zu erheischen.
Ich werde weiter auf meine rechtlichen Möglichkeiten setzen und nicht auf die Befindlichkeiten unserer Politik hoffen.
Zudem sei noch bemerkt; mögliche Schadensersatzforderungen richten sich gegen die Komunalverwaltungen und nicht gegen die Landesregierung RP und damit nicht unmittelbar gegen die Gestzgeber.
Wenn nunmehr alle Betroffenen Schadenersatz bei den Sädten und Gemeinden einfordern, wird man sich dort sehr wohl überlegen, wie man sich künftig vor solch einem Ungemach schützt.
Ich entsprechendes Einwirken der Kommunen auf die Landesregierung wird die Folge sein.

Lieber aufrecht sterben als kniend leben.

"zwei echte Kampfhunde"
 
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