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das kann dauern...
bremen wäre interessant, kennt da keiner einen geeigneten?
ist ja überall anders: brb-generelles verbot.
bremen-nur erlaubt aus dem th bremen, bzw. th in bremen.
bayern lässt eigentlich genehmigung zu, wenn aus ts, macht nur keiner
es würden überall nur kleine schritte werden, leider..., aber irgendwo muss man anfangen
wenn z.b. damals in berli ich gewonnen hätte, wäre das urteil nur für mich und den hund (nur den) gültig gewesen. aber man baut denn darauf auf
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bremen wäre interessant, kennt da keiner einen geeigneten?
ist ja überall anders: brb-generelles verbot.
bremen-nur erlaubt aus dem th bremen, bzw. th in bremen.
bayern lässt eigentlich genehmigung zu, wenn aus ts, macht nur keiner
in bremen kenn ich leider so gar niemanden... kann man da aber nicht die urteile von rlp (hund kann auch aus dem TH eines anderen BL übernommen werden) heranziehen oder ist das auch wieder ländersache?
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bremen wäre interessant, kennt da keiner einen geeigneten?
ist ja überall anders: brb-generelles verbot.
bremen-nur erlaubt aus dem th bremen, bzw. th in bremen.
bayern lässt eigentlich genehmigung zu, wenn aus ts, macht nur keiner
in bremen kenn ich leider so gar niemanden... kann man da aber nicht die urteile von rlp (hund kann auch aus dem TH eines anderen BL übernommen werden) heranziehen oder ist das auch wieder ländersache?
Wir lassen brb erstmal noch mal prüfen, da wir ja vor jahren verloren haben. dann werden wir sehen, ob und wann wir wieder loslegen können in brb.
man braucht immer einen betroffenen, der keine bewilligung bekommt, bzw. abgelehnt bekommen hat. derjenige sollte eine rechtsschutz mit verwaltungrecht haben.
Sorry das ich nochmal so blöd Frage, also läuft es kostentechnisch aber dann über die Rechtschutz des jeweils betroffenen oder? Inwiefern klagt "ihr" dann?
Sorry das ich nochmal so blöd Frage, also läuft es kostentechnisch aber dann über die Rechtschutz des jeweils betroffenen oder? Inwiefern klagt "ihr" dann?
das problem ist, dass wir nicht klagen können, würden sehr gerne. in berlin konnten wir als verein auch nicht klagen, da war ich dann der kläger, also betroffener. das letzte mal in brandenburg haben wir einen teil der kosten übernommen.
In berlin zahlte unser verein komplett. hat man uns in irgendeinem forum ja auch schon mal beides vorgeworfen.
es ist einfach sehr schwer jemanden solventen zu finden, der überhaupt zu überreden ist zu klagen. selbst betroffene gehen diesen weg nicht )0:
der beste weg ist derjenige schliesst eine versicherung ab und wartet die frist ab, sonst geht es in die tausende.
wir versuchen seit geraumer zeit z.b. in bremen jemand zu finden, selbst mit versicherung haben diejenigen keine lust dauert ihnen zu lange, das ist es ihnen doch dann nciht wert, macht zuviel arbeit... man will ja keinen ärger mit den behörde
ich kann ja erst nach bremen ziehen, dann nach bayern, dann nach nach brb., fällt aber vielleicht irgendwann auf
Ok vielen Dank für die Erklärung Nur eben eins is mir dann doch noch immer unklar, wenn der Betroffene sowieso selbst klagen muss warum sucht ihr jemanden dafür ?
Ok vielen Dank für die Erklärung Nur eben eins is mir dann doch noch immer unklar, wenn der Betroffene sowieso selbst klagen muss warum sucht ihr jemanden dafür ?
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ist ja überall anders: brb-generelles verbot.
bremen-nur erlaubt aus dem th bremen, bzw. th in bremen.
bayern lässt eigentlich genehmigung zu, wenn aus ts, macht nur keiner
in bremen kenn ich leider so gar niemanden... kann man da aber nicht die urteile von rlp (hund kann auch aus dem TH eines anderen BL übernommen werden) heranziehen oder ist das auch wieder ländersache?
Ok vielen Dank für die Erklärung Nur eben eins is mir dann doch noch immer unklar, wenn der Betroffene sowieso selbst klagen muss warum sucht ihr jemanden dafür ?
Also wenn ich nach Brandenburg aus Berlin ziehen möchte geht das z.Z. ja nicht und da könnte man da ansetzen??
Hätte echtes Interesse daran!! So als Ex-Brandenburger!! Liegt mir auch schwer im Magen dieses "Gesetz"!
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