Hallo zusammen,
ich hab mich jetzt mal das LHG von NRW durchgesehen, aber irgendwie raff ich das einfach nicht....
Ein American Bulldog fällt doch unter §10 (Hunde bestimmter Rassen), die Haltung der Rasse ist genehmigungspflichtig, richtig? Also das gleiche Pipapo wie bei einem Pit oder Staff oder Bull, richtig?
Sprich Sachkunde, Führungszeugnis, Meldung beim OA und Haltegenehmigung, Chip und entspr. Versicherung (?)
Ebenso Verhaltensprüfung? Haben die denn Maulkorb- und Leinenzwang?
Was ich nu gar nicht verstehe, oder finde, darf ein AB von privat übernommen werden oder muss eine Vermittlung über ein TSV erfolgen? (berechtigtes Interesse)
Ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr!
Und was ist mit einer EB? Die fällt doch nur unter §11, oder?
(Der § an sich ist mir noch klar, hab ja nen Golden...)
Danke für eure Hilfe!
Grüße, sun
ich hab mich jetzt mal das LHG von NRW durchgesehen, aber irgendwie raff ich das einfach nicht....
Ein American Bulldog fällt doch unter §10 (Hunde bestimmter Rassen), die Haltung der Rasse ist genehmigungspflichtig, richtig? Also das gleiche Pipapo wie bei einem Pit oder Staff oder Bull, richtig?
Sprich Sachkunde, Führungszeugnis, Meldung beim OA und Haltegenehmigung, Chip und entspr. Versicherung (?)
Ebenso Verhaltensprüfung? Haben die denn Maulkorb- und Leinenzwang?
Was ich nu gar nicht verstehe, oder finde, darf ein AB von privat übernommen werden oder muss eine Vermittlung über ein TSV erfolgen? (berechtigtes Interesse)
Ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr!
Und was ist mit einer EB? Die fällt doch nur unter §11, oder?
(Der § an sich ist mir noch klar, hab ja nen Golden...)
Danke für eure Hilfe!
Grüße, sun