Achtung: Tollwut-Verordnung geändert (20.01.2001)
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(aho) - Der Bundesverband Praktischer Tierärzte e.V. in Frankfurt
weist Tierärzte und Tierbesitzer darauf hin, dass die Tollwut-Verordnung
geändert wurde. § 1 Nr. 3 bestimmt jetzt u.a., dass ein wirksamer
Impfschutz bei Hunden und Katzen besteht, wenn eine Impfung gegen Tollwut
im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei
Monaten mindestens 30 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und
längstens 12 Monate zurückliegt.
Damit bedarf es künftig bei Hunde - und Katzenwelpen zweier
Tollwutimpfungen, um einen wirksamen Impfschutz zu erlangen. Es müssen
eine Grundimmunisierung und zeitlich versetzt eine zusätzliche
Immunisierung vom Tierarzt durchgeführt werden.
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(aho) - Der Bundesverband Praktischer Tierärzte e.V. in Frankfurt
weist Tierärzte und Tierbesitzer darauf hin, dass die Tollwut-Verordnung
geändert wurde. § 1 Nr. 3 bestimmt jetzt u.a., dass ein wirksamer
Impfschutz bei Hunden und Katzen besteht, wenn eine Impfung gegen Tollwut
im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei
Monaten mindestens 30 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und
längstens 12 Monate zurückliegt.
Damit bedarf es künftig bei Hunde - und Katzenwelpen zweier
Tollwutimpfungen, um einen wirksamen Impfschutz zu erlangen. Es müssen
eine Grundimmunisierung und zeitlich versetzt eine zusätzliche
Immunisierung vom Tierarzt durchgeführt werden.
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