P R E S S E M I T T E I L U N G
aktion tier – menschen für tiere e.V.,
Deutschlands große Tier- und Artenschutzorganisation
Tierquälerei im Namen Gottes und Allahs
Berlin/München, 16.11.2007. Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften dürfen in Deutschland immer noch Tiere ohne vorherige Betäubung schlachten. Dabei sind diese rituellen Schlachtungen nach einem aktuellen wissenschaftlichen Gutachten definitiv tierschutzwidrig. Die Auswertung von mehr als 70 Studien ergab, dass die Schlachttiere selbst bei optimaler Durchführung erheblichen Schmerzen und Leiden ausgesetzt sind.
„Kein Wunder“, so Frau Dr. Tina Hölscher, Tierärztin der aktion tier e.V., „das Schlachtvieh wird in Rückenlage fixiert, der Kopf überstreckt und je nach Ritus die Halsschlagadern manchmal auch die Luftröhre ohne jegliche Betäubung bei vollem Bewusstsein durchtrennt. Wie man sich leibhaftig vorstellen kann, kämpft das Tier dabei im wahrsten Sinne des Wortes um sein Leben.“
Es kommt zu erheblichen Abwehrbewegungen. Ein reibungsloser Ablauf und damit eine korrekte Schnittführung werden nahezu verunmöglicht. Im schlechtesten Fall bluten die Tiere nicht richtig aus und versuchen verzweifelt - teilweise minutenlang - auf die Füße zu kommen, so die weiteren Ausführungen der Tierärztin.
Ein grausames Spektakel im Namen der Religionsfreiheit. Rechtlich ist diese dem Tierschutz gleichgestellt. Daher tut sich Gesetzgeber auch schwer, das betäubungslose Schlachten - landläufig auch Schächten genannt - grundsätzlich zu verbieten. Die deutsche Geschichte spielt in diesem Zusammenhang sicher auch eine nicht unerhebliche Rolle. Denn im Vergleich sind in einigen anderen EU-Ländern Tötungen ohne vorherige Betäubung bereits grundsätzlich verboten. Außerdem akzeptieren die meisten Religionsgemeinschaften eine Elektrokurzzeitbetäubung vor der Schlachtung.
Das Bundesland Hessen hat nun, wie so oft in Tierschutzbelangen, einen Vorstoß mit einer Gesetzesinitiative gewagt: Der Vorschlag sieht vor, dass jeder, der eine Schlachtung ohne vorherige Betäubung durchführen möchte, belegen muss, dass seine Schlachtmethode dem Tier genauso viel bzw. wenig Schmerzen zufügt, wie eine hierzulande übliche Schlachtung mit Betäubung.
Bleibt nur zu hoffen, dass damit endlich ein erster Schritt zur Beendigung dieses archaischen Ritus getan wurde und diesem bald weitere zur endgültigen Unterbindung folgen werden.
Die Tierschutzorganisation aktion tier – menschen für tiere e.V. ist mit 210.000 Mitgliedern und 200 Kooperationspartnern eine der größten Tier- und Artenschutzorganisationen Deutschlands.
Weitere Informationen bei:
Dr. med. vet. Tina Hölscher, Veterinärin bei aktion tier, Tel.: 0177-2451198 (tierarzt@aktiontier.org).
aktion tier – menschen für tiere e.V.
Pressestelle
Kaiserdamm 97
14057 Berlin
Tel.: 030-301038-33
Fax: 030-301038-34
info@aktiontier-pressestelle.org
aktion tier – menschen für tiere e.V.,
Deutschlands große Tier- und Artenschutzorganisation
Tierquälerei im Namen Gottes und Allahs
Berlin/München, 16.11.2007. Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften dürfen in Deutschland immer noch Tiere ohne vorherige Betäubung schlachten. Dabei sind diese rituellen Schlachtungen nach einem aktuellen wissenschaftlichen Gutachten definitiv tierschutzwidrig. Die Auswertung von mehr als 70 Studien ergab, dass die Schlachttiere selbst bei optimaler Durchführung erheblichen Schmerzen und Leiden ausgesetzt sind.
„Kein Wunder“, so Frau Dr. Tina Hölscher, Tierärztin der aktion tier e.V., „das Schlachtvieh wird in Rückenlage fixiert, der Kopf überstreckt und je nach Ritus die Halsschlagadern manchmal auch die Luftröhre ohne jegliche Betäubung bei vollem Bewusstsein durchtrennt. Wie man sich leibhaftig vorstellen kann, kämpft das Tier dabei im wahrsten Sinne des Wortes um sein Leben.“
Es kommt zu erheblichen Abwehrbewegungen. Ein reibungsloser Ablauf und damit eine korrekte Schnittführung werden nahezu verunmöglicht. Im schlechtesten Fall bluten die Tiere nicht richtig aus und versuchen verzweifelt - teilweise minutenlang - auf die Füße zu kommen, so die weiteren Ausführungen der Tierärztin.
Ein grausames Spektakel im Namen der Religionsfreiheit. Rechtlich ist diese dem Tierschutz gleichgestellt. Daher tut sich Gesetzgeber auch schwer, das betäubungslose Schlachten - landläufig auch Schächten genannt - grundsätzlich zu verbieten. Die deutsche Geschichte spielt in diesem Zusammenhang sicher auch eine nicht unerhebliche Rolle. Denn im Vergleich sind in einigen anderen EU-Ländern Tötungen ohne vorherige Betäubung bereits grundsätzlich verboten. Außerdem akzeptieren die meisten Religionsgemeinschaften eine Elektrokurzzeitbetäubung vor der Schlachtung.
Das Bundesland Hessen hat nun, wie so oft in Tierschutzbelangen, einen Vorstoß mit einer Gesetzesinitiative gewagt: Der Vorschlag sieht vor, dass jeder, der eine Schlachtung ohne vorherige Betäubung durchführen möchte, belegen muss, dass seine Schlachtmethode dem Tier genauso viel bzw. wenig Schmerzen zufügt, wie eine hierzulande übliche Schlachtung mit Betäubung.
Bleibt nur zu hoffen, dass damit endlich ein erster Schritt zur Beendigung dieses archaischen Ritus getan wurde und diesem bald weitere zur endgültigen Unterbindung folgen werden.
Die Tierschutzorganisation aktion tier – menschen für tiere e.V. ist mit 210.000 Mitgliedern und 200 Kooperationspartnern eine der größten Tier- und Artenschutzorganisationen Deutschlands.
Weitere Informationen bei:
Dr. med. vet. Tina Hölscher, Veterinärin bei aktion tier, Tel.: 0177-2451198 (tierarzt@aktiontier.org).
aktion tier – menschen für tiere e.V.
Pressestelle
Kaiserdamm 97
14057 Berlin
Tel.: 030-301038-33
Fax: 030-301038-34
info@aktiontier-pressestelle.org