Mit einer Gehirnerschütterung, zahlreichen Prellungen und Blutergüssen endete am Rhein die Begegnung zwischen vier Frauen. Angefangen habe keine, alle hätten sich nur gewehrt.
Vier Frauen, vier Hunde, eine Schlägerei; beide Parteien (je zwei Freundinnen, zwei Hunde) sprechen von grundlosen Attacken der anderen. Für eine 60-Jährige endete der Nachmittag im Mai 1998 mit Gehirnerschütterung, Prellungen an Nase und Augen, Blutergüssen im Magenbereich und am Bein.
Alles nur gespielt?
Theatralischer Fall
Im Juni 1999 verurteilte das Amtsgericht die 30-jährige Halterin eines Pitbull-Rottweiler-Mischlings deshalb zu 1611 Euro Geldstrafe und 2556 Euro Schmerzensgeld. Jetzt ist die resolute Frau vor dem Landgericht in Berufung gegangen und erneut wegen Körperverletzung angeklagt. Die Aussagen klaffen weit auseinander.
Variante A: Die Angeklagte und eine Freundin gingen mit ihren Hunden am Rhein spazieren. Als an der Theodor-Heuss-Brücke die 60-jährige Friseurin mit Freundin und ihren Tieren über die Deichkuppe kam, besprühte sie erst den friedlich spielenden Kampfhund, dann auch die Angeklagte mit Tränen-Gas. Völlig grundlos. Dann sei die zweite ältere Dame dazugekommen. Beide hätten die Angeklagte geschlagen, getreten, an den Haaren gezogen. Die Friseurin habe sich theatralisch zu Boden fallen lassen und "markiert". é Augenzwinkern zur Freundin im Gerichtssaal. é Die Verletzungen wurde sofort im Krankenhaus diagnostiziert.
Variante B: Als die Friseurin mit ihrer Freundin über die Deichkuppe kam, habe der Kampfhund unvermittelt ihre kleinen Boston-Terrier angefallen. Mit dem Gas habe sie beide Tiere getrennt. Darauf habe die Angeklagte geschrien: "Die Sau hat meinen Hund besprüht" und ihr mit Faust und Ellenbogen ins Gesicht geschlagen. "Als ich am Boden lag, hat sie mir noch in den Magen getreten."
Schlagkombination mit Ellbogen und Faust
Eine "Schlagkombination mit Ellbogen und Faust" gab damals auch die Freundin der 30-Jährigen zu Protokoll. Heute kann sie sich nicht mehr so genau erinnern. Herbeigeeilten Passanten soll sie laut Zeugenaussagen zugerufen haben: "Haltet euch da raus, ihr Schweine, ihr habt nichts gesehen." Jene Fußgänger sagen heute, die Friseurin sei ihnen "entgegengetorkelt" und dann zusammengebrochen. Sie baten weitere Spaziergänger, stehenzubleiben: "Ich hatte Angst, dass sie uns auch angreift."
Vor Gericht wird das Zwinkern der Angeklagten zum schmerzlichen Lächeln. Sie hätte doch wegen einer Schulterverletzung gar nicht zuschlagen können, erklärt sie tapfer. Das entsprechende Attest entstand vier Monate später.
Für den nächsten Verhandlungstermin ist ein Polizist geladen, der mit dem Krankenwagen ans Rheinufer kam. Auf dessen Aussage ruhen nun alle Verteidiger-Hoffnung, der Notwehr anstrebt. Denn außer ihrer Freundin will sich bislang niemand an das Reizgas in den Augen der Angeklagten erinnern.
Quelle:
Vier Frauen, vier Hunde, eine Schlägerei; beide Parteien (je zwei Freundinnen, zwei Hunde) sprechen von grundlosen Attacken der anderen. Für eine 60-Jährige endete der Nachmittag im Mai 1998 mit Gehirnerschütterung, Prellungen an Nase und Augen, Blutergüssen im Magenbereich und am Bein.
Alles nur gespielt?
Theatralischer Fall
Im Juni 1999 verurteilte das Amtsgericht die 30-jährige Halterin eines Pitbull-Rottweiler-Mischlings deshalb zu 1611 Euro Geldstrafe und 2556 Euro Schmerzensgeld. Jetzt ist die resolute Frau vor dem Landgericht in Berufung gegangen und erneut wegen Körperverletzung angeklagt. Die Aussagen klaffen weit auseinander.
Variante A: Die Angeklagte und eine Freundin gingen mit ihren Hunden am Rhein spazieren. Als an der Theodor-Heuss-Brücke die 60-jährige Friseurin mit Freundin und ihren Tieren über die Deichkuppe kam, besprühte sie erst den friedlich spielenden Kampfhund, dann auch die Angeklagte mit Tränen-Gas. Völlig grundlos. Dann sei die zweite ältere Dame dazugekommen. Beide hätten die Angeklagte geschlagen, getreten, an den Haaren gezogen. Die Friseurin habe sich theatralisch zu Boden fallen lassen und "markiert". é Augenzwinkern zur Freundin im Gerichtssaal. é Die Verletzungen wurde sofort im Krankenhaus diagnostiziert.
Variante B: Als die Friseurin mit ihrer Freundin über die Deichkuppe kam, habe der Kampfhund unvermittelt ihre kleinen Boston-Terrier angefallen. Mit dem Gas habe sie beide Tiere getrennt. Darauf habe die Angeklagte geschrien: "Die Sau hat meinen Hund besprüht" und ihr mit Faust und Ellenbogen ins Gesicht geschlagen. "Als ich am Boden lag, hat sie mir noch in den Magen getreten."
Schlagkombination mit Ellbogen und Faust
Eine "Schlagkombination mit Ellbogen und Faust" gab damals auch die Freundin der 30-Jährigen zu Protokoll. Heute kann sie sich nicht mehr so genau erinnern. Herbeigeeilten Passanten soll sie laut Zeugenaussagen zugerufen haben: "Haltet euch da raus, ihr Schweine, ihr habt nichts gesehen." Jene Fußgänger sagen heute, die Friseurin sei ihnen "entgegengetorkelt" und dann zusammengebrochen. Sie baten weitere Spaziergänger, stehenzubleiben: "Ich hatte Angst, dass sie uns auch angreift."
Vor Gericht wird das Zwinkern der Angeklagten zum schmerzlichen Lächeln. Sie hätte doch wegen einer Schulterverletzung gar nicht zuschlagen können, erklärt sie tapfer. Das entsprechende Attest entstand vier Monate später.
Für den nächsten Verhandlungstermin ist ein Polizist geladen, der mit dem Krankenwagen ans Rheinufer kam. Auf dessen Aussage ruhen nun alle Verteidiger-Hoffnung, der Notwehr anstrebt. Denn außer ihrer Freundin will sich bislang niemand an das Reizgas in den Augen der Angeklagten erinnern.
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