Hallo zusammen,
nach langer Zeit melde ich mich wieder. Ich hatte ja lange Zeit einen Am. Bulldog/BX-Rüden, der leider 2014 verstorben ist.
Nun ziehe ich um (zu meinem Freund, er hat bereits eine Mali-Hündin) und habe interessehalber bei der Gemeinde gefragt wie es mit Listenhunden ist. Große Überraschung - Kat.1 wird genehmigt wenn WT und Negativzeugnis vorliegt, es wird "nur" die erhöhte Steuer verlangt (300€).
Jetzt bin ich nur noch etwas unsicher was eine Sache angeht - darf ich denn einen entsprechenden Kat.1-Hund aus einem anderen Bundesland nach Bayern bringen? Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Tierschutz-Hund.
Die Gemeinde stellt mir bei Bedarf einen Wisch aus dass der Hund in dieser Gemeinde erlaubt ist und in der Satzung steht es eindeutig drin dass diese Hunde nicht verboten sind.
Was denkt ihr? Darf ich einen Hund nur aus einem bay. TH aufnehmen oder auch von woanders in D?
Viele Grüße
Mela
nach langer Zeit melde ich mich wieder. Ich hatte ja lange Zeit einen Am. Bulldog/BX-Rüden, der leider 2014 verstorben ist.
Nun ziehe ich um (zu meinem Freund, er hat bereits eine Mali-Hündin) und habe interessehalber bei der Gemeinde gefragt wie es mit Listenhunden ist. Große Überraschung - Kat.1 wird genehmigt wenn WT und Negativzeugnis vorliegt, es wird "nur" die erhöhte Steuer verlangt (300€).
Jetzt bin ich nur noch etwas unsicher was eine Sache angeht - darf ich denn einen entsprechenden Kat.1-Hund aus einem anderen Bundesland nach Bayern bringen? Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Tierschutz-Hund.
Die Gemeinde stellt mir bei Bedarf einen Wisch aus dass der Hund in dieser Gemeinde erlaubt ist und in der Satzung steht es eindeutig drin dass diese Hunde nicht verboten sind.
Was denkt ihr? Darf ich einen Hund nur aus einem bay. TH aufnehmen oder auch von woanders in D?
Viele Grüße
Mela