Er war vorher schon Teilzeitangestellt. Allerdings haben sich die betrieblichen Anforderungen stark verändert, aber egal - anderes Thema.
Ja, klar... das ist aber was anderes... Es geht darum, dass man nach der Elternzeit als ehemaliger Vollzeitangestellter einen Rechtanspruch auf TZ-Beschäftigung hat. Nicht unbedingt am alten Arbeitsplatz, soweit ich weiß, aber generell. Das müssen Kleinbetriebe nicht gewährleisten können. Wenn er vorher schon TZ-beschäftigt war, spricht nichts dagegen, ihn hinterher auch wieder so zu beschäftigen.
Und jetzt bin ich auch BTT...