Im Gesetz steht dazu:
1) Die Zucht, die Vermehrung und der Handel mit gefährlichen Hunden sind verboten.
(2) Die zuständige Behörde soll die Unfruchtbarmachung eines gefährlichen Hundes anordnen, wenn die Gefahr der Heranbildung gefährlicher Nachkommen besteht.
(3) Hunde dürfen nicht durch Zuchtauswahl, Ausbildung oder Haltung zu gefährlichen Hunden herangebildet werden.
"Die Gefahr der Heranbildung gefährlicher Hunde" ist ja wohl auch ohne Kastra/Chip zu verhindern?!
Für mich käme nur der Weg zum Anwalt in Frage....
Sollte die Gemeinde Dich bereits zur Unfruchtbarmachung aufgerufen haben, würde ich dem durch einen Kastrachip nachkommen und Klage einreichen. Je nach Ausgang der Klage, kann man einen Kastrachip ja rückgängig machen (bzw er verliert seine Wirkung einfach nach ca 6 Monaten).