Dresden: Tierarzt vor Gericht, weil er einem Hund das Leben rettete

  • 26. Mai 2024
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Naja, er hätte sie schon informieren können finde ich, nun weiß man ja aus dem Artikel aber nicht genau, wie die Frau sich verhalten hat etc...

Aber wenn ich denke, mein Hund wäre tot und plötzlich seh ich den wo rumlaufen... komische Vorstellung... *grusel*

Ansonsten ist es natürlich toll, dass er den Hund gerettet hat und das gericht so entschieden hat!
 
Ein vorbildlicher Tierarzt und eine Hundehalterin wo mir die worte fehlen!!!
 
Unsere Docs haben mal einen Hund behalten weil den Besitzern die Nachsorge (OP an der HWS) zu unbequem war :)
 
Mich ärgert, dass er das Ordnungsgeld zahlen musste und das Einstellen des Verfahrens wegen "Geringfügigkeit" ist eine Frechheit.
Ein Tier ohne medizinische Notwendigkeit einzuschläfern ist eine Straftat. Leider sehen sich immer mehr TÄ gezwungen, die Tiere dann selbst zu päppeln und sie anschließend Tierschützern übergeben. Natürlich dürfen die Hunde dann nicht im Wohnumfeld vermittelt werden. Sie müssen regelrecht "verschwinden". D.h. der Arzt wird gezwungen, Recht zu brechen, damit er nicht zum Straftäter wird. Ein Paradoxum!

Es wäre an der Zeit, klare Regeln aufzustellen, um den TÄ Rechtssicherheit zu geben.
Ich hoffe Dr. Popp gibt nicht auf und bleibt wie er ist .
 
Toller Tierarzt.
Zur Hundehalterin fehlen mir die Worte, die wäre von mir ganz sicher auch nicht informiert worden.
Läßt ihren Hund im Stich und will dann noch den Ar.sch gepudert kriegen. :sauer::sauer:
 
Mich ärgert, dass er das Ordnungsgeld zahlen musste und das Einstellen des Verfahrens wegen "Geringfügigkeit ist ein Frechheit.
Ein Tier ohne Medizinische Notwendigkeit einzuschläfern ist eine Straftat. Leider sehen sich immer mehr TÄ gezwungen, die Tiere dann selbst zu päppeln und sie anschließend Tierschützern übergeben. Natürlich dürfen die Hunde dann nicht imWohnumfeld vermittelt werden. Sie müssen regelrecht "verschwinden". D.h. der Arzt wird gezwungen, Recht zu brechen, damit er nicht zum Straftäter wird. Ein Paradoxum!

Es wäre an der Zeit, klare Regeln aufzustellen, um den TÄ Rechtssicherheit zu geben.
Ich hoffe Dr. Popp gibt nicht auf und bleibt wie er ist .

Kannst du das grüne bitte Belegen?:unsicher:
 
Eine TA Helferin bei uns kam so zu ihrem Hund. Typ kam mit Hund in die Praxis und nach einem Kostenvoranschlag für die Behandlung sagte dieser nur - dann lieber einschläfern.
Sie nahm den Hund sofort an sich und hat ihn behalten.

Daumen hoch für den TA hier, hoffentlich würde er wieder so handeln!!!
 
@ mopsmama-bin ganz Deiner Meinung-ich denke (Tier)ärzte sind dazu da,um Leben zu retten.
 
Mich ärgert, dass er das Ordnungsgeld zahlen musste und das Einstellen des Verfahrens wegen "Geringfügigkeit ist ein Frechheit.
Ein Tier ohne Medizinische Notwendigkeit einzuschläfern ist eine Straftat. Leider sehen sich immer mehr TÄ gezwungen, die Tiere dann selbst zu päppeln und sie anschließend Tierschützern übergeben. Natürlich dürfen die Hunde dann nicht imWohnumfeld vermittelt werden. Sie müssen regelrecht "verschwinden". D.h. der Arzt wird gezwungen, Recht zu brechen, damit er nicht zum Straftäter wird. Ein Paradoxum!

Es wäre an der Zeit, klare Regeln aufzustellen, um den TÄ Rechtssicherheit zu geben.
Ich hoffe Dr. Popp gibt nicht auf und bleibt wie er ist .

Kannst du das grüne bitte Belegen?:unsicher:

Den hatten wir doch letztens erst!

§ 1 Tierschutzgesetz

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als
Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.



Und da hakt es dann!
 
Das Tierschutzgesetz schützt nicht nur das Wohlbefinden des Tieres sondern auch dessen Leben. Nach § 17 Nr. 1 TierSchG wird das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bewehrt. Ein vernünftiger Grund ist z. B. das Töten von Wirbeltieren zur Lebensmittelgewinnung oder im Rahmen waidgerechter Jagdausübung. Auch für ein unter Schmerzen leidendes Tier, das nicht mehr behandelt werden kann, ist ein vernünftiger Grund für die Tötung gegeben, um es von seinen Schmerzen zu erlösen. Das Merkblatt über den Inhalt tierschutzrelevanter Anzeigen enthält u. a. Hinweise zur Auslegung des vernünftigen Grundes i. S. des TierSchG.​

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft. usw.

Bei der möglichen Strafe bis zu 3 Jahren spricht man denke ich von einer Straftat und nicht von einer Ordnungswidrigkeit. Natürlich bin ich kein Jurist und für mich persönlich ist es schlichtweg Mord, ein nicht leidendes Tier einzuschläfern.
 
Das Problem ist, es wird beispielhaft aufgeführt, was ein vernünftiger Grund ist.
Konkreter wären klare Aussagen, was kein konkreter Grund ist.
So ist immer noch vieles Auslegungssache oder im Rahmen des Gesetzes!
 
Mir stellt sich die Frage unter welchen Umständen das passiert ist. Wollte die Frau den Hund gar nicht retten und ist eiskalt gegangen oder konnte sie ihn einfach nicht retten und ist mit gebrochenem Herzen gegangen? Zweieinhalbtausend Euro sind keine Peanuts, ich weiß nicht ob ich meinen Hund für soviel Geld operieren lassen würde. Und wenn Letzteres der Fall ist und die Frau ihren Hund gerne bei sich behalten hätte aber keinen Weg fand die Operation zu finanzieren versteh ich nicht warum er ihr nicht einfach eine andere Zahlungsmöglichkeit angeboten hat oder vielleicht sogar die Vergütung seines Arbeitsaufwands verzichtet hat. Das wäre wirklich edel gewesen.

Aber natürlich kann es auch sein, dass die Halterin kein großes Interesse daran hatte ihrem Hund zu helfen, dann finde ich die Vorgehensweise des Tierarztes auch toll.
 
Ich habe Respekt vor dem Verhalten des TA.

Einen ähnlichen Fall hatten wir mal hier in der Umgebung. Da hat die ehemalige Halterin auch heraus bekommen, dass ihr Hund vom TA nicht eingeschläfert sondern behandelt und dann vermittelt wurde. Das hat aber zu keiner Entscheidung vor Gericht geführt.
 
Das Tierschutzgesetz schützt nicht nur das Wohlbefinden des Tieres sondern auch dessen Leben. Nach § 17 Nr. 1 TierSchG wird das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bewehrt. Ein vernünftiger Grund ist z. B. das Töten von Wirbeltieren zur Lebensmittelgewinnung oder im Rahmen waidgerechter Jagdausübung. Auch für ein unter Schmerzen leidendes Tier, das nicht mehr behandelt werden kann, ist ein vernünftiger Grund für die Tötung gegeben, um es von seinen Schmerzen zu erlösen. Das Merkblatt über den Inhalt tierschutzrelevanter Anzeigen enthält u. a. Hinweise zur Auslegung des vernünftigen Grundes i. S. des TierSchG.​
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft. usw.

Bei der möglichen Strafe bis zu 3 Jahren spricht man denke ich von einer Straftat und nicht von einer Ordnungswidrigkeit. Natürlich bin ich kein Jurist und für mich persönlich ist es schlichtweg Mord, ein nicht leidendes Tier einzuschläfern.

ja, aber es ist nicht verboten nur weil es FÜR DICH moralisch nicht vertretbar ist:rolleyes:

Und wir hatten das Thema letztens erst: was ein vernünftiger Grund ist, ist Ansichtssache, denn es ist auch kein vernünftigerer Grund ein Tier zu töten wenn man es essen will als wenn man kein geld für eine OP hat und es daher erlöst:unsicher:
 
.......................................
Und wir hatten das Thema letztens erst: was ein vernünftiger Grund ist, ist Ansichtssache, denn es ist auch kein vernünftigerer Grund ein Tier zu töten wenn man es essen will als wenn man kein geld für eine OP hat und es daher erlöst:unsicher:

Ist leider richtig!
Das Tier leben lassen, ohne es, aus Kostengründen, behandeln zu lassen, hiesse es unnötig leiden zu lassen!
Eine Tierkrankenversicherung?
Leider immer noch sehr teuer, aber wer es übrig hat wohl eine Lösung!
 
Naja, es ging mir jetzt nicht darum zu beurteileen ob die Halterin ne Versicherung hätte abschließen müssen - wir haben auch keine (uns hätte nämlich keine genommen) und haben auch unsere Schmerzgrenze, so leid mir das tun würde - und ich fände es nur fair wenn mein Tierarzt mir dann sagen würde, was mit meinem Tier geschieht...

Man könnte das ganze auch von der Seite aus betrachten: warum operiert der TA den Hund nicht günstiger damit die Frau ihn nicht einschläfern muss?
Sattdessen lässt er sie in dem Glauben, das Tier wäre tot und operiert es und vermittelt es weiter?
Er hätte den Hund auch operieren und bei der Frau lassen können...

Wie gesagt, wir waren ja nicht dabei und wissen nicht aus welchen Gründen sie die OP nicht zahlen konnte.
Aber es war garantiert kein Einzelfall, dass jemand seinen Tierarzt nicht zahlen kann, ich habe das selbst schon sehr oft erlebt, aber wir hätten da niemanden so verarscht...
 
Tolle Entscheidung, Hochachtung !

Wenn sie ihren Hund geliebt hätte, hätte sie in Raten zahlen können oder einen Kleinkredit aufnehmen. Eine Bekannte von mir, hat ihr Auto damals verkauft, um den Wesenstest für den Hund bezahlen zu können. Familie anschnorren, Zweitjob suchen, und was es für Möglichkeiten mehr gibt.
Als zu einer Magendrehung des Schäferopis auch noch ein Beinbruch von einem anderen Hund kam ( 2 x 1600 € ) musste ich auch in Raten zahlen und den Gürtel etwas enger schnallen.

Manche können es nicht verknusen, wenn der Hund dann einem anderen gehört. Wie mit Ehepartnern...
Soll sich doch freuen, daß der Hund es doch noch geschafft hat und es ihm gut geht.
 
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