Mich ärgert, dass er das Ordnungsgeld zahlen musste und das Einstellen des Verfahrens wegen "Geringfügigkeit ist ein Frechheit.
Ein Tier ohne Medizinische Notwendigkeit einzuschläfern ist eine Straftat. Leider sehen sich immer mehr TÄ gezwungen, die Tiere dann selbst zu päppeln und sie anschließend Tierschützern übergeben. Natürlich dürfen die Hunde dann nicht imWohnumfeld vermittelt werden. Sie müssen regelrecht "verschwinden". D.h. der Arzt wird gezwungen, Recht zu brechen, damit er nicht zum Straftäter wird. Ein Paradoxum!
Es wäre an der Zeit, klare Regeln aufzustellen, um den TÄ Rechtssicherheit zu geben.
Ich hoffe Dr. Popp gibt nicht auf und bleibt wie er ist .