Sucht euch am besten einen Tierarzt der einen ähnlichen Hund hat.
Das ist ja ein super Tip
Sollen sie anrufen und sagen: Guten Tag, haben sie auch einen Hund XY?
Ja? Ok, dann kommen wir.
Ein Gutachten wird nur anerkannt, wenn es von einem Amtsvet. oder einem vereidigten Sachverständigen gemacht wird.
Ein 0815-"Pobel-Tierarzt" kann in den Impfpass schreiben, was er will.
Wenn das OA sagt, das ist aber ein Pitbull, dann ist es erst mal ein Pitbull.
Achso. An das OA hab ich gerade nicht gedacht sorry
Okay, ich bin jetzt mal doof und naiv, daher folgende - rein fiktive - Geschichte:
Ich hole mir einen Hund aus dem TH oder bekomme ihn von Bekannten.
"Welche Rasse ist das?", frage ich, weil man das ja meistens fragt.
"Keine Ahnung", sagt meine Bekannte. "Der Hund kommt vom Schwager meiner Arbeitskollegin. Die haben den damals aus xy mitgebracht."
"Sieht aus, als könnte da n Staff oder Pitti drinstecken", sage ich.
"Könnte sein", räumt meine Bekannte ein. "Könnte aber auch (denkt euch ne Mischung aus 2 plus n Hunde, was phänotypisch "so" aussieht*) ...sein."
"Stimmt. Vom Aussehen allein kann man ja nicht auf die Rasse schließen", sage ich also.
So. Das ist die Ausgangslage, wo ich der Meinung bin, dass man nicht in falsch verstandenem Präventionsdenken den Hund als Listenhund bzw. -mix anmelden muss.
Zumindest nicht in BW.
Denn - @midvi, an dich richte ich mich hier in erster Linie - wie soll das abgehen deiner Ansicht nach?
Dass das OA einfach so, ohne Vorfälle oder ähnliches, ein Gutachten anordnet?
Selbst wenn, mache ich mit meinem als xy-Mix angemeldeten Hund von mir aus nen Wesenstest, schalte meinen Anwalt ein und verweise unter Rekurs auf sämtliches kynologisches Fachwissen darauf, dass man vom Aussehen nicht auf die Rasse schließen kann.
Gut möglich, dass es zur nächsten Instanz geht, sprich, vor Gericht.
Was wird der Richter wohl sagen, wenn
- der Hund bislang unauffällig war
- den Wesenstest bestanden hat
- nirgendwo als Listenhund vermerkt ist?
Antrag des OA auf Zwangsvorführung zum Gutachten wird abgelehnt.
Damit man mich nicht falsch versteht: Es sieht ganz anders aus, wenn der Hund in einen Zwischenfall verwickelt war oder rauskommt, dass der Hund in ner anderen Gemeinde als Listenhund angemeldet war. Dann wird die Vorführung mit Sicherheit juristisch abgesichert sein, das OA "gewinnt".
Daraus muss aber immer noch nicht zwangsläufig folgen, dass einem die Haltungserlaubnis entzogen wird. Das passiert dann, wenn mir nachgewiesen werden kann, dass ich wider besseres Wissen den Hund falsch angemeldet habe. Im obigen fiktiven Fall weiß ich allerdings nichts. Auch meine Bekannte und besagter Schwager nicht.
Also: Zum Glück ist es noch nicht soweit, dass man jeden Hund, wo THEORETISCH Listenhund drinstecken könnte, als einen solchen anmelden muss. Wäre dann jeder Mischling bzw. Hund ohne Papiere ab ner gewissen Größe und nem gewissen Gewicht.
Eine Einschränkung mache ich: Wenn man weiß, dass das hiesige OA
extrem hart unterwegs ist (wg. einschlägiger Vorfälle vorort oder weil ein Hundehasser zuständig ist), könnte man mit ner präventiven Anmeldung besser fahren.
Ansonsten kann ich nur aus eigener leidvoller Erfahrung sprechen: Ist der eigene Hund erstmal amtlich stigmatisiert, wird bei jeder Gelegenheit ihm der Schwarze Peter untergeschoben - ob er schuldig war oder nicht.
* schon mal wer nen DSH-English Bulldog-Mix gesehen??? (Wink mit Deutschlands Gartenzäunen)