Ich brauche mal Euren Rat.
Nachdem Boerboels bisher in unserer Gemeinde nicht zu den Listenhunden zählen, habe ich heute vom Amt folgende Mitteilung bekommen.
Bisher hatten wir noch keinen Listenhund, deswegen bin ich nun erstmal geplättet und verunsichert, ich habe keine Ahnung, was jetzt alles auf uns zu kommt und wie wir uns verhalten sollen, deswegen wäre ich Euch dankbar, wenn ihr mich aufklären könntet.
Hat unsere Maus jetzt automatisch Maulkorbzwang?
Müssen wir einen zusätzlichen Sachkundenachweis für gefährliche Hund erbringen?
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Nachdem Boerboels bisher in unserer Gemeinde nicht zu den Listenhunden zählen, habe ich heute vom Amt folgende Mitteilung bekommen.
Ich gehe davon aus, dass wir nichts dagegen tun können und hier einfach der Willkür des Amtes ausgeliefert sind.Bei der von Ihnen gemeldeten Rasse "Boerboel" handelt es sich um Hunderasse
die von der Fédération Cynologique Internationale (FCI) bis heute nicht
anerkannt wurde.
Es handelt sich jedoch nachweislich um einen Hunde des Mastifftyps der dem
Phänotyp eines Bullmastiff scheinbar stark gleicht.
Es besteht daher der begründete Verdacht, dass es sich bei Ihrem Hund um
ein Tier nach § 10 LHundG handelt.
Dies würde bedeuten, dass die Haltung erlaubnispflichtig ist und besondere
Vorschriften bei der Haltung Ihres Hundes zu beachten sind.
Das der Umgang mit einem Hund der Rasse Boerboel nicht als einfach zu
bezeichnen ist steht außer Frage.
Selbst diverse Züchter dieser Hunderasse informieren die Interessenten auf
den entsprechenden Webseiten entsprechend:
Zitat Boerboelzucht "Bavarian Boerboel"
" Der Boerboel ist ein Arbeitshund der seine Aufgabe darin sieht seine
Familie, deren Besitz und Grundstück zu bewachen und zu beschützen.
Boerboels die dieser Aufgabe nachkommen können sind wesentlich
ausgeglichener und psychisch stabiler. Der Boerboel ist ein Wachhund wenn
wir schlafen. Das heisst bei Dämmerung oder Dunkelheit steigt seine
Wachsamkeit. Durch seine niedrige bis mittlere Reizschwelle die er als Wach
und Schutzhund haben muss, reagiert er sehr schnell auf mögliche Gefahren.
Deswegen sollte man sich vor der Anschaffung eines Welpen dieser Rasse
nicht nur von seinen Emotionen leiten lassen, sondern sich immer wieder vor
Augen führen dass man mit dem Kauf auch gleichzeitig die Verantwortung für
dieses Tier und seine Mitmenschen für Jahre hinweg übernommen hat. Dieser
Verantwortung sollte man sich immer bewusst sein.
Die Artgerechte Unterbringung und Haltung erfordert einige wichtige
Voraussetzungen. Als erstes brauchen Sie viel Platz. Gut geeignet wären
unserer Meinung nach Einfamilienhäuser mit gut gesichertem Grundstück,
Firmengelände, Bauern oder Einsiedlerhöfe die es zu bewachen und zu
beschützen gilt. Bedingt geeignet sind Doppel oder Reihenhäuser in dicht
besiedelten Gebieten. Hinzu kommen noch tolerante Nachbarn die sich nicht
daran stören wenn der „ Hofwächter“ seine laute Stimme erhebt. Der Boerboel
ist ein territorialer Wächter, der seinen Job sehr ernst nimmt.
Das der Hund dabei ohne Aggression agiert ist völliger Blödsinn!"
Quelle: http://www.bavarian-boerboel.de/html/haltung.htm
Aus den oben genannten Gründen fordere ich Sie auf kurzfristig mit mir in
Kontakt zu treten um die weiteren notwendigen Schritte abzusprechen, die
erforderlich sind um die gesetzlich vorgeschriebene ordnungsbehördliche
Anzeige/Anmeldung bzw. Erlaubniserteilung Ihres Tieres durchführen zu
können.
In jedem Fall ist hier eine genaue Prüfung des Sachverhaltes erforderlich.
Die Begutachtung Ihres Tieres durch einen Amtveterinär, bezüglich einer
entsprechenden Phänotypbestimmung, behalte ich mir vor.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bisher hatten wir noch keinen Listenhund, deswegen bin ich nun erstmal geplättet und verunsichert, ich habe keine Ahnung, was jetzt alles auf uns zu kommt und wie wir uns verhalten sollen, deswegen wäre ich Euch dankbar, wenn ihr mich aufklären könntet.
Hat unsere Maus jetzt automatisch Maulkorbzwang?
Müssen wir einen zusätzlichen Sachkundenachweis für gefährliche Hund erbringen?
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