In wie weit sind interne Bestimmungen überhaupt Rechtens? Soweit ich weiß steht in der Verordnung von RLP nämlich nichts davon, das man keine Listis aus Tierheimen aus anderen Bundesländern aufnehmen darf.
LG
Cathrin
Das ist die Frage.....
Früher war eine Übernahme aus anderen Bundesländern überhaupt kein Problem.
Da hieß es nur, das berechtigte Interesse besteht bei einem Tierheimhund.
Als die Verordnung in ein Gesetz umgewandelt wurde und neue interne Ausführungsbestimmungen rauskamen, da wurde das klammheimlich um den Zusatz nur RLP-Tierheimhunde ergänzt.