Es wird geklagt - Listenhunde aus anderem Bundesland nach RLP

In wie weit sind interne Bestimmungen überhaupt Rechtens? Soweit ich weiß steht in der Verordnung von RLP nämlich nichts davon, das man keine Listis aus Tierheimen aus anderen Bundesländern aufnehmen darf.

LG
Cathrin

Das ist die Frage.....
Früher war eine Übernahme aus anderen Bundesländern überhaupt kein Problem.
Da hieß es nur, das berechtigte Interesse besteht bei einem Tierheimhund.

Als die Verordnung in ein Gesetz umgewandelt wurde und neue interne Ausführungsbestimmungen rauskamen, da wurde das klammheimlich um den Zusatz nur RLP-Tierheimhunde ergänzt.
 
  • 15. Mai 2024
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Da hieß es nur, das berechtigte Interesse besteht bei einem Tierheimhund.

Wie wohl begründet wird, dass das Interesse eine Rheinland-Pfälzers an einem Hund aus einem TH in RLP bejaht wird, aber an einem Hund aus einem TH in Hessen z.B. nicht ;)?

Es ist unglaubwürdig, erst die Vermittlung von TH-Hunden so hoch zu hängen, dass dies sogar zur Haltung eines "gefährlichen Kampfhundes" berechtigt, dann dieses überragende Interesse aber auf fast magische Weise an der Landesgrenze enden soll.

Amüsant finde ich auch das Argument, so lange irgend ein SoKa in RLP sitzt, müsse man schließlich nicht rüber nach Hessen fahren.....Damit wird nämlich unterstellt, dass es einem nur um "irgendeinen Hund dieser Rasse" ginge, keinesfalls aber um ein bestimmtes Individuum. Schon eine Frechheit.
 
Wie wohl begründet wird, dass das Interesse eine Rheinland-Pfälzers an einem Hund aus einem TH in RLP bejaht wird, aber an einem Hund aus einem TH in Hessen z.B. nicht ;)?
Diese Frage wurde von einem anderen Verein auch an Hr. Kuhn gestellt - er hat es ans Innenministerium weritergeleitet.

Es ist unglaubwürdig, erst die Vermittlung von TH-Hunden so hoch zu hängen, dass dies sogar zur Haltung eines "gefährlichen Kampfhundes" berechtigt, dann dieses überragende Interesse aber auf fast magische Weise an der Landesgrenze enden soll.
Eben
Amüsant finde ich auch das Argument, so lange irgend ein SoKa in RLP sitzt, müsse man schließlich nicht rüber nach Hessen fahren.....Damit wird nämlich unterstellt, dass es einem nur um "irgendeinen Hund dieser Rasse" ginge, keinesfalls aber um ein bestimmtes Individuum. Schon eine Frechheit.
Ja das ist in der Tat eine Frechheit.
Ich weiß gar nicht, wie oft ich mit ihm darüber schon diskutiert habe.
Ich habe ihm auch gesagt, das ich z. Bsp. Katzen habe und wenn ich dann keinen passenden Hund in RLP finde, dann habe ich wohl Pech oder wie?
Er meinte dann nur, das es mit Sicherheit auch einen in RLP gäbe, der mit Katzen könnte.
Aha :unsicher: Wer's glaubt......außerdem muß ja auch noch eine gewisse Sympathie zwischen Hund und Interessent vorhanden sein, ich will ja nicht irgendeinen Hund, damit er mal da ist, sondern ich will ein zu 100% passendes Familienmitglied......
Aber das scheint er irgendwie zu vergessen.

Wie auch immer: Diese Regelung ist der absolute Schwachsinn hoch 10 und ich hoffe, das die baldmöglichst in den Papierkorb wandert.
 
Alsoo meine Lieben......
klar wäre es einfach einen Staff aus einem Tierheim in PLP zu bekommen aber es geht hier um diese eine Hündin nicht darum hauptsache Staff !!!

So nun haben Sie mit Hr. Weidemann gesprochen:D...also wie schon gesagt es ist kein Gesetz sondern eine Anordnung,
Meine Chefin läßt die Unterlagen Hr. Weidemann zu kommen und der kümmert sich um alles ......sollte es abgelehnt werden , werden sie klagen.
Hr. Weidemann kann nichts versprechen dennoch scheinte er zuversichtlich;)
Ich finde es total toll das sie das tut........das könnte vielen Hunden helfen......es ist toll wenn jemand sein schwer verdientes Geld dafür einsetzt um auch anderen zu helfen und vorallem den Hunden
 
Schön, daß es noch solche Menschen gibt......:)

Wir drücken alle Daumen und Pfoten !!!
 
Hallo zusammen,

das interessiert mich BRENNEND. Wir haben gerade einen Schmuser aus BW geholt. Nach der Steueranmeldung als Mischling (stand so in allen Unterlagen auch dem Impfpass) kam das OA und hat Bilder gemacht. Die Amtstierärztin ordnete sie als AmStaff und damit als gefährlichen Hund in RLP ein. Ich habe mir dann das LHundG RLP und auch die "versteckten" internen Durchführungshinweise des ADD inhaliert. Dann bin ich zum OA und hatte ein längliches Gespäch mit dem Chef des OA. Ich habe schriftlich mein "berechtigtes Interesse" begründet und auch vor allem das TH bundeslandbeschränkende kuhnsche Verbringungsverbot des ADD als völlig haltlos erklärt, da davon im LHundG nichts aber auch gar nichts steht. Er sagte dennoch, wir sollten Sie zurück geben - ich sagte, ich mach's nicht :sauer:, da es dafür keine rechtliche Grundlage gibt. Alle anderen Bedingungen erfüllen wir.

Seit dem ist nichts mehr passiert.

Wie sieht's aus mit der Klage? Bisher hab ich von meinem OA nichts mehr gehört - ist jetzt 2 Wochen her. Ich will es darauf aber nicht belassen und vorbereitet sein..

Gruß Markus
 
Ich würde Dir dringend raten, Dir einen Anwalt zu nehmen, der sich mit der Materie auskennt!

Viel Erfolg!

P.S. Herzlich willkommen hier. ;)
 
hmm, klingt irgendwie bedrohlich....:verwirrt: hab ich was nicht mitbekommen?

Kennst Du einen? Idealer Weise einer, der hier sogar eigenes Interesse hat oder zumindest Sympathie für das Thema?

Gruß Markus
PS: Danke für das "Wilkommen"... hab in den letzten Wochen mein Gesetzeshorizont deutlich erweitern dürfen :unsicher:....
 
Ich bin kein Fachmann, aber ich würde mich

a) an wenden

und

b) evtl. sogar versuchen, bei demselben Anwalt einen Termin zu bekommen, der diese Klage hier betreut?
 
Hi Markus,

die Frage ist aber auch, inwieweit die Amtstierärztin das entscheiden kann, weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, ob jeder Amtstierarzt auch ein Rassegutachten erstellen darf/kann?
 
Super Idee - also her mit der Adesse des Anwalts. Gerne auch als PN.

Markus
 
Die Adresse hat dir Marion schon genannt, der Link den sie genannt hat, das sind Spezialisten für diese Materie.
 
@MArkus, ist der Hund ursprünglich aus einem TH oder von Privat angeschafft worden? Die private Anschaffung kann dem Ganzen nämlich ein Ende setzen und DU hast keine Chance, den Hund zu behlaten wenn das Oamt nicht mitmacht.
 
Wieso hat euch das Tierheim den Hund als Mischling vermittelt? :verwirrt:
Habt ihr von Anfang an gewusst, auf was ihr euch da einlasst?
Man o man....vorher informieren,dann handeln.

Hr. Kuhn wird alles daran setzen, das dieser Hund dorthin zurückkommt, wo er her kommt.
Also bitte Rechtsanwalt Hr. Weidemann (siehe Link) kontaktieren und darauf hoffen, das er euch helfen kann.

Edit:
Natürlich ist dieser Paragraph Schwachsinn, da brauchen wir gar nicht zu diskutieren, aber man sollte sich eben vorab schlau machen.
Hinterher ist das Geschrei immer groß...
 
@Gina: ja der Hund kommt aus dem TH - sonst wäre das Ding und meine Argumentation hier wohl schon rum...

@Midivi: glaube mir - ich habe mich informiert :D - es gab auch schon Fälle vorher in der Region, bei denen dann anscheinend alle Tierhalter "eingeknickt" sind und dann einfach den Hund wieder abgegeben haben, nachdem das lokale OA kurz geknurrt hat.

Ich und mit mir die ganze Familie haben nach eingender Prüfung der Rechtslage beschlossen, dass ich genau das nicht mache, da sich die Süße einfach prächtig mit meiner Frau, unserem Sohn und vor allem, unserer Katze versteht. Jetzt werden wir das Thema mal ernsthaft proben - das sind wir dem Hund einfach schuldig. Ich habe bereits rechtlichen Rat eingeholt und mit Rechtsschutzversicherung gesprochen - jetzt sehen wir mal. Ich bin vorbereitet :motz:

CU
Markus
 
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