Angidia
Hallo,
ich suche hier Rat in der Hoffnung auf Resonanz. Ich habe meinen Freund vor 2 Jahren kennen und lieben gelernt, mit in die Beziehung brachte er zwei Hunde, eine franz. Bulldogge und eine Boxerhündin. Beide nicht als Anlagehunde eingestuft. Bis vor 2 Jahren waren diese Hunde auf die Eltern meines Freundes (der übrigens 34 ist) angemeldet, insgesamt haben die Eltern 4 Hunde gehabt - aufgrund privater Umstände des Vaters musste das große Haus mit dem großen Grundstück aufgegeben werden und mein Freund hat bereits erwähnte 2 Hunde mitgenommen, seine Eltern ebenfalls zwei behalten - so war es einfacher jeweils neue Wohnungen zu finden.
Mein Freund ist mit Hunden aufgewachsen, immer im Haus, keine Zwingerhunde - zudem hat mein Freund ADHS und würde ohne Hunde vermutlich eingehen wie eine Pflanze die kein Wasser mehr bekommt. Es gab NIE irgendwelche Vorfälle - kein Hund jat je einen anderen gebissen, keinen Menschen angegriffen - NICHTS, absolut NICHTS. Durch einen Umzug Anfang des Jahres 2009 haben wir nun einen kleinen Garten mit einem ca. 80cm hohen Zaun, direkt grenzend an ein Nachbargrundstück. Und es kam wie es kommen musste: Die (recht junge) Bewohnerin hat extreme Angst vor Hunden. Das respektieren wir. Unsere Boxerhündin ist von klein auf ein wenig "komisch", trotz Therapien, Schulungen: Keine Änderung. Heute ist sie 4 Jahre jung und ein reiner Sofahund - bei zu viel Krach bzw. zu viel Menschen hat sie Angst, legt sich hin, nässt sich ein.
Wir haben das akzeptiert, der Hund kommt mehrmals am Tag in unseren Garten - und hat Anfangs MAL gebellt oder ist an den Zaun gesprungen wenn Sie die Nachbarin gesehen hat - das macht Sie anfangs IMMER, so wie andere Hunde ihr Auto bewachen. Wir sind IMMER dabei wenn der Hund im Garten ist, sie hört sofort auf "Aus" und inzwischen stört Sie sich gar nicht mehr an Fremden im Garten. Zumal der Garten RIESIG ist und zu unserem Zaun auch noch Sträucher gepflanzt wurden - der Nachbar kommt also allenfalls mal beim Unkrautzupfen an den Zaun - und selbst DA achten wir darauf, dass unsere Boxerdame dann eben nicht rauskommt.
Nun hat sich diese Nachbarin vermutlich beschwert, da würden "2 eventuell gefährliche Hunde" rumlaufen. Lustig dabei: Der zweite "gefährliche" Hund ist eine französische Bulldogge mit gelähmten Hinterläufen - der kann nicht mal mehr laufen und wird von uns getragen bzw. bekommt manchmal einen Hunderollstuhl. Das Ordnungsamt hat zwar nicht reagiert im Sinne von: "Hunde weg", denn dazu reicht ein "Wir haben Angst" nicht aus (zumal der Vater der Nachbarin wohl im Ort eine "große Nummer" ist). Aber: Es wurde routinemäßig überprüft wie es mit der Anmeldung der Hunde aussieht. Dummer Weise bei Umzug Ummeldung vergessen (lief immer auf die Eltern), also gleich nachgeholt, Steuer umgehend nachgezahlt, alle Papiere (ordentlich!) eingereicht, Haftpflicht abgeschlossen, Boxer gemeldet (da über 40cm und über 20kg).
ABER:
Im Jahr 2008 wurde mein Freund zu 3 Jahren auf Bewährung wegen Betrugs veurteilt, es handelte sich um ca. 1500 Euro Schaden die UMGEHEND beglichen wurden, mein Freund hat KEINE klassische "Knackikarriere" hinter sich (das alles hier zu veröffentlichen würde den Rahmen sprengen). Er steht dazu, hat Mist gebaut und das auch UMGEHEND gemeldet als er den Bogen vom Ordnungsamt zur Meldung eines Hundes ausfülle wollte - fast hat er am Telefon gegenüber der Dame vom Amt geweint und war danach total fertig.
Jetzt sagt die Dame von Ordnungsamt: "Das KÖNNTE nachträglich zum Verbot der Hundehaltung führen auch wenn der Boxer kein Anlagehund ist, aber dazu müsse man auch erst mal sehen was so im pol. Führungszeugnis steht. Erst mal ruhig bleiben!"
Mein Freund "geht am Zahnfleisch, denn wenn auch nur ein Hund weg müsste (zumal die Boxerhündin eben ihre Eigenarten hat und bei uns ein SUPERLEBEN führt), dann könnte man meinen Freund gleich mit einliefern. Ich verstehe derartige Regelungen durchaus bzw. den Hintergrund - aber ungeachtet der "Tat" urteilen? Sind die Hunde weg ist mein Freund nichts mehr wert - klingt hart, ist aber so ;(
Das klingt vielleicht alles verworren aber ich möchte meinem Freund helfen, ich sehe wie er leidet. Er wurde NIE wegen Körperverletzung verurteilt. hat KEINERLEI Einträge dieser Art und wie gesagT: Es gab auch NIEMALS Vorkomnisse mit den Hunden. Aber einfach so nach "Aktenlage" entscheiden? Habt Ihr Tipps, kennt Ihr ggf. gute Anwälte (nur vorsorglich) oder andere Möglichkeiten?
Ich danke Euch wirklich sehr im Voraus, wirklich....
ich suche hier Rat in der Hoffnung auf Resonanz. Ich habe meinen Freund vor 2 Jahren kennen und lieben gelernt, mit in die Beziehung brachte er zwei Hunde, eine franz. Bulldogge und eine Boxerhündin. Beide nicht als Anlagehunde eingestuft. Bis vor 2 Jahren waren diese Hunde auf die Eltern meines Freundes (der übrigens 34 ist) angemeldet, insgesamt haben die Eltern 4 Hunde gehabt - aufgrund privater Umstände des Vaters musste das große Haus mit dem großen Grundstück aufgegeben werden und mein Freund hat bereits erwähnte 2 Hunde mitgenommen, seine Eltern ebenfalls zwei behalten - so war es einfacher jeweils neue Wohnungen zu finden.
Mein Freund ist mit Hunden aufgewachsen, immer im Haus, keine Zwingerhunde - zudem hat mein Freund ADHS und würde ohne Hunde vermutlich eingehen wie eine Pflanze die kein Wasser mehr bekommt. Es gab NIE irgendwelche Vorfälle - kein Hund jat je einen anderen gebissen, keinen Menschen angegriffen - NICHTS, absolut NICHTS. Durch einen Umzug Anfang des Jahres 2009 haben wir nun einen kleinen Garten mit einem ca. 80cm hohen Zaun, direkt grenzend an ein Nachbargrundstück. Und es kam wie es kommen musste: Die (recht junge) Bewohnerin hat extreme Angst vor Hunden. Das respektieren wir. Unsere Boxerhündin ist von klein auf ein wenig "komisch", trotz Therapien, Schulungen: Keine Änderung. Heute ist sie 4 Jahre jung und ein reiner Sofahund - bei zu viel Krach bzw. zu viel Menschen hat sie Angst, legt sich hin, nässt sich ein.
Wir haben das akzeptiert, der Hund kommt mehrmals am Tag in unseren Garten - und hat Anfangs MAL gebellt oder ist an den Zaun gesprungen wenn Sie die Nachbarin gesehen hat - das macht Sie anfangs IMMER, so wie andere Hunde ihr Auto bewachen. Wir sind IMMER dabei wenn der Hund im Garten ist, sie hört sofort auf "Aus" und inzwischen stört Sie sich gar nicht mehr an Fremden im Garten. Zumal der Garten RIESIG ist und zu unserem Zaun auch noch Sträucher gepflanzt wurden - der Nachbar kommt also allenfalls mal beim Unkrautzupfen an den Zaun - und selbst DA achten wir darauf, dass unsere Boxerdame dann eben nicht rauskommt.
Nun hat sich diese Nachbarin vermutlich beschwert, da würden "2 eventuell gefährliche Hunde" rumlaufen. Lustig dabei: Der zweite "gefährliche" Hund ist eine französische Bulldogge mit gelähmten Hinterläufen - der kann nicht mal mehr laufen und wird von uns getragen bzw. bekommt manchmal einen Hunderollstuhl. Das Ordnungsamt hat zwar nicht reagiert im Sinne von: "Hunde weg", denn dazu reicht ein "Wir haben Angst" nicht aus (zumal der Vater der Nachbarin wohl im Ort eine "große Nummer" ist). Aber: Es wurde routinemäßig überprüft wie es mit der Anmeldung der Hunde aussieht. Dummer Weise bei Umzug Ummeldung vergessen (lief immer auf die Eltern), also gleich nachgeholt, Steuer umgehend nachgezahlt, alle Papiere (ordentlich!) eingereicht, Haftpflicht abgeschlossen, Boxer gemeldet (da über 40cm und über 20kg).
ABER:
Im Jahr 2008 wurde mein Freund zu 3 Jahren auf Bewährung wegen Betrugs veurteilt, es handelte sich um ca. 1500 Euro Schaden die UMGEHEND beglichen wurden, mein Freund hat KEINE klassische "Knackikarriere" hinter sich (das alles hier zu veröffentlichen würde den Rahmen sprengen). Er steht dazu, hat Mist gebaut und das auch UMGEHEND gemeldet als er den Bogen vom Ordnungsamt zur Meldung eines Hundes ausfülle wollte - fast hat er am Telefon gegenüber der Dame vom Amt geweint und war danach total fertig.
Jetzt sagt die Dame von Ordnungsamt: "Das KÖNNTE nachträglich zum Verbot der Hundehaltung führen auch wenn der Boxer kein Anlagehund ist, aber dazu müsse man auch erst mal sehen was so im pol. Führungszeugnis steht. Erst mal ruhig bleiben!"
Mein Freund "geht am Zahnfleisch, denn wenn auch nur ein Hund weg müsste (zumal die Boxerhündin eben ihre Eigenarten hat und bei uns ein SUPERLEBEN führt), dann könnte man meinen Freund gleich mit einliefern. Ich verstehe derartige Regelungen durchaus bzw. den Hintergrund - aber ungeachtet der "Tat" urteilen? Sind die Hunde weg ist mein Freund nichts mehr wert - klingt hart, ist aber so ;(
Das klingt vielleicht alles verworren aber ich möchte meinem Freund helfen, ich sehe wie er leidet. Er wurde NIE wegen Körperverletzung verurteilt. hat KEINERLEI Einträge dieser Art und wie gesagT: Es gab auch NIEMALS Vorkomnisse mit den Hunden. Aber einfach so nach "Aktenlage" entscheiden? Habt Ihr Tipps, kennt Ihr ggf. gute Anwälte (nur vorsorglich) oder andere Möglichkeiten?
Ich danke Euch wirklich sehr im Voraus, wirklich....