Familie aus Unna,kämpft um ihren Hund

  • 4. Mai 2024
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Wieso? Weil er erst mit Wegnahme des Hundes so richtig bestraft wurde?
Ob der Hund darunter leidet ist zweitrangig?
Aber gilt das dann nicht für jede illegale Anschaffung?
Was ist denn an dieser jetzt anders, außer dass sie durch die Zeitung rührselig aufbereitet wurde?

und im Grunde genommen geschieht ja alles so wie ihr es als gerecht empfindet, also was soll's.
Dass sie ganzen Listenhundgesetze nicht gerecht sind, darüber braucht man glaub nicht diskutieren
 
Aber gilt das dann nicht für jede illegale Anschaffung?
Was ist denn an dieser jetzt anders, außer dass sie durch die Zeitung rührselig aufbereitet wurde?

nichts ist anders, habe ich ebenfalls nie gesagt..ich finde es jedesmal kagge, das der Hund darunter leiden muß..völlig losgelöst davon das sein Halter shice gebaut hat. Was ist daran nicht zu verstehen?
 
Ja, ich denke wirklich, dass Gesetze für jeden zu gelten haben, auch wenn man die Gesetze für unangemessen hält...

Und ja, ich bin auch der Meinung, dass trotz der rührseligen Geschichte sich der Halter als nicht sonderlich geeignet zeigt.
 
.ich finde es jedesmal kagge, das der Hund darunter leiden muß..völlig losgelöst davon das sein Halter shice gebaut hat. Was ist daran nicht zu verstehen?
Dass du das kagge findest, kann ich verstehen. Dass du erwartest, dass das OA sich entsprechend verhält, nicht. Die Rechtslage ist so, dass er keine Halteerlaubnis bekommen kann. Das entspricht nicht meinem Gerechtigkeitsempfinden, das ist die Rechtslage. Das ist nicht dasselbe.
Ich hatte geschrieben, dass man ihm den Hund GLEICH hätte abnehmen sollen.
Stimmt, hast du.
Ich habe das Schreiben zur Anhörung jetzt nochmal gründlich durchgelesen. Da steht, dass man zur Frage des öffentl. Interesses erst noch das VetAmt gefragt und nach dessen Ablehnung die gängige Rechtsprechung zu Rate gezogen hat. Könnte also sein, dass die Sachbearbeiterin einfach ganz sicher gehen wollte. :kp:

Dass Name und Tel-Nr. der Sachbearbeiterin für die Veröffentlichung des Schreibens nicht geschwärzt wurden, finde ich übrigens einigermaßen fragwürdig.
Und dass mehrfach geschrieben wird, der Hund sei schon 5 Monate in der Familie, wenn er im September gekauft wurde, wundert mich nebenbei auch.
 
Es wird aber keiner gezwungen, sich so zu verhalten, dass er ein Bussgeld bekommt.

Stimmt - das war allerdings nicht der Punkt!

Der Punkt war, dass Christine sinngemäß schrieb, dass, wenn man eine Geldbuße als Sanktion wählen würde, sich reiche Leute nicht um die Hundegesetzgebung scheren müssten, weil die es sich leisten könnten, arme aber schon.

Worauf ich schrieb, dass das ja für jede Art der Geldbuße gilt, nicht nur für Hunde. Warum es bei Hunden also besonders verwerflich und unfair wäre, eine solche einzuführen, erschließt sich mir nicht ganz.

Was ist denn an dieser jetzt anders,

Vielleicht, dass die Behörde den Einrduck erweckt hat., der Hund könne bleiben - um das nachher doch anders zu beschließen.

Das kommt einem halt evtl. besonders unfair vor... :kp:
 
Der Punkt war, dass Christine sinngemäß schrieb, dass, wenn man eine Geldbuße als Sanktion wählen würde, sich reiche Leute nicht um die Hundegesetzgebung scheren müssten, weil die es sich leisten könnten, arme aber schon.


Emm, mein Kommentar war eine Reaktion auf die Einstellung von Bxjunkie. Sie schrieb, man solle das Fehlverhalten vom Käufer nur durch ein Bußgeld sanktionieren, nicht aber auch durch die Wegnahme des Hundes...

Daraus schloss ich dann, dass sich Leute, die einfach Geld übrig hätten, sich über die Gesetzgebung hinweg setzen könnten und die Hunde behalten könnten...

Es ging mir nicht um das Bußgeld, sondern darum dass man sich mit dem Bußgeld von der anderem Sanktion - Wegnahme des Hundes - freikaufen können sollte.

Wenn ich zu schnell fahre, kann mir der Führerschein abgenommen werden und trotzdem muss ich ein Bußgeld zahlen. Ich kann nicht ein Bußgeld zahlen, um dadurch meinen Führerschein zu retten.
 
Ist ja auch total vergleichbar mit einem Lebewesen, leuchtet ein :rolleyes:

Okay, ich hab's verstanden... Aber dennoch kann ich deinen Gedankengang nicht gutheißen - ich finde es entsetzlich, dass du der Mentaliltät, man könne mit Geld alles regeln, Tür und Tor öffnen willst.

Aber wir kommen da nicht zusammen.
 
erstaunlich was einem hier so alles unterstellt wird...
 
Es ging mir nicht um das Bußgeld, sondern darum dass man sich mit dem Bußgeld von der anderem Sanktion - Wegnahme des Hundes - freikaufen können sollte.
Ich glaube, die Wegnahme des Hundes ist nicht als Sanktion gedacht. Der Mann erfüllt die Voraussetzung für die Halteerlaubnis nicht. Er darf den Hund also nicht halten und muss ihn deshalb hergeben.
Ein Bußgeld würde daran nichts ändern. Keine Halteerlaubnis - kein Hund.
 
Also, ich habe bxjunkie auch so verstanden, das die Leute halt ein Bußgeld abdrücken sollen, den Hund aber behalten dürften.
Zum "Wohle" des Hundes..
Sorry, aber da bin ich auch bei Christine, da hätte ich auch Bedenken, das man da mit einem Präzedenzfall anderen Vollpfosten "Tür und Tor" öffnet.
Marke "Geld regiert die Welt" und wer sich's leisten kann...
Zumal wenn es ja schon einmal "offiziell" durchgewinkt wurde...
Und ja, ich finde schon, das man das mit dem Führerschein-Beispiel vergleichen kann....
 
Und ja, ich finde schon, das man das mit dem Führerschein-Beispiel vergleichen kann....

Ich sollte auch mal für 4 Wochen meinen Lappen abgeben :tuedelue:
Ich hab dann einfach statt einen Punkt zwei Punkte in Flensburg bekommen und musste statt 250€ 450€ zahlen und durfte dann den Lappen behalten.

Nur mal so als Beispiel :hallo: geht also sehr wohl. Man muss es nur gut begründen können, warum man den Lappen behalten muss.
 
Ist mir zwar neu, aber okay.
Klappt aber wohl auch nicht immer, denn meine Freundin konnte sich nicht "freikaufen", die musste, auch schon beim ersten Mal, ihre vier Wochen "zu Fuss" brav ablaufen...:gruebel:
 
Klappt aber wohl auch nicht immer, denn meine Freundin konnte sich nicht "freikaufen", die musste, auch schon beim ersten Mal, ihre vier Wochen "zu Fuss" brav ablaufen...:gruebel:

Ich sagte ja, man muss es gut begründen können. In meinem Falle hätte ich über kurz oder lang meinen Job verloren, weil ich es nicht mehr pünktlich zur Arbeit geschafft hätte und 4 Wochen Urlaub nehmen hat der Chef nicht genehmigt. Das muss man alles schriftlich vorlegen.
 
Kommt wahrscheinlich auch auf das "warum" an, da gibt es sicherlich auch "Wichtigungen".
Gut finde ich dieses "freikaufen" trotzdem nicht.
"Geld" können halt anscheinend doch viele Leute immer noch besser verschmerzen als "Zeit".
 
Da irrst du dich. Mir hat das richtig wehgetan und ohne mein Steuergeld hätte ich die 450€ gar nicht zahlen können.
 
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