Wolfgang
KSG-Haarspalter™
Da täuschst du dich.Schragi schrieb:Vorausgesetzt die Tiere sind versichert ist es doch so, dass Schäden die bei der Pflegestelle selbst entstehen von keiner mir bekannten Versicherung übernommen werden. Oder täusche mich mich da?
Du weißt aber schon, daß Versicherungsbetrug strafbar ist?Schragi schrieb:Das wäre sonst ja toll, ich müßte mal dringend renovieren und schiebe alle Schäden dem Pflegehund zu.
Eine gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters besteht unabhängig davon, ob dieser eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat oder nicht oder ob bestimmte Schadenereignisse aus der Leistungspflicht der Versicherung ausgeschlossen sind (z.B. Schäden von Haushaltsangehörigen oder Schäden an gemieteten Sachen). Das ist aber nicht das Problem des Geschädigten, sondern das des Tierhalters, der den Schaden ggfs. aus eigenen Mitteln ersetzen muss.Schragi schrieb:Nicht, dass Alex mich jetzt falsch versteht. Es ist schon ärgerlich wenn etwas durch den Pflegehund kaputt geht. Aber, und ich spreche jetzt nur für mich, mir ist dieses Risiko bewusst und ich habe mich trotzdem entschieden, Pflegestelle zu sein.
Ersetzt mir eigentlich irgendeine Versicherung den durch meine Pflegehunde vollgepinkelten Teppich? Hundepipi ist im Berber eine bleibende Erinnerung...
P.S.
Diese Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder.