Marion schrieb:
Aber muß denn nicht normalerweise der, der vor Gericht unterliegt, die Kosten des Gegners tragen?
es gab ja kein Urteil.
Das hätte es gegeben, wenn FFF den Vergleich nicht angenommen hätte und dann wäre wohl so geurteilt worden, wie die Verteilung weiter oben beschrieben wurde:
400 : 150
das heißt, es hat keine Seite 100% "Recht bekommen", sondern es wurde ein Teilerfolg erzielt.
Daraus lerne ich, dass ich bei einer Klage immer beachten muß, ob ich irgendwelche Abzüge , wie "alt für neu" (müßte es nicht eigentlich "neu für alt" heißen?) oder die MWSt abziehen muß. Wenn ich alle möglichen Abzüge schon in der Klage selber abziehe, dann hab ich Chancen, 100% Recht zu bekommen.
An sowas hab ich auch vorher nicht gedacht, denn wenn ich Türen habe, dann kann ich nicht dafür, dass die schon gebraucht und nicht mehr neuwertig sind. Und als notwendige Reparatur gebrauchte Türen einbauen lassen, ist doch ziemlich lebensfremd.
Als Beispiel mal die Abrechnung von meinem unverschuldeten
am Auto:
Da wurden mir alle Teile komplett bezahlt, aber die beiden beim Unfall zerstörten Reifen, die natürlich gebraucht waren, wurden nur zu 50% bezahlt.
Dabei hatten die noch 6 mm (von 8mm) und waren meiner Meinung nach mehr als die Hälfte wert. Vor allem, die Werkstatt
kann mir keine gebrauchten Reifen mit 6 mm besorgen und aufziehen, denn aus Sicherheitsgründen werden die nie gebrauchte Reifen anbieten.