Geringe Haftstrafen nach tödlichem Pitbull-Angriff
Rochefort/Frankreich, 12.2.02
Mit Haftstrafen für die Hundehalter hat ein Gericht in Westfrankreich den tödlichen
Angriff von fünf Pitbulls auf eine 86 Jahre alte Frau geahndet. Die Richter in Rochefort
verurteilten am Dienstag eine 38-Jährige und ihren 21 Jahre (richtig) alten Sohn wegen
fahrlässiger Tötung zu jeweils 18 Monaten Gefängnis, von denen 15 zur Bewährung
ausgesetzt wurden. Zudem müssen sie der Familie des Opfers 70.000 Euro
Schmerzensgeld zahlen.
Die beiden Angeklagten hatten am 1. Juni 2000 in der Ortschaft Tonnay in der Charente
ihre Kampfhunde unbeaufsichtigt gelassen. Die Tiere brachen durch ein Loch in der
Umzäunung aus dem Garten aus und stürzten sich auf die Greisin. Die Frau erlitt schwere
Bissverletzungen unter anderem im Gesicht und ve rblutete. Genanalysen bewiesen, dass
alle fünf Tiere an dem Angriff beteiligt waren. Die Hunde wurden wenige Tage später
eingeschläfert.
Der Staatsanwaltschaft hatte eine exemplarische Strafe für die Halter von Pitbulls
gefordert. Diese Tiere seien Waffen, erklärte er. Entgegen der strengen französischen
Gesetzgebung waren die fünf gefährlichen Hunde weder bei den Behörden gemeldet noch
sterilisiert. Sie trugen auch keine Maulkörbe und hätten eigentlich hinter einer 1,80 Meter
hohen Mauer gehalten werden müssen.
Die Verteidigung hatte darauf hingewiesen, dass die Angeklagten seit dem Vorfall keine
Hunde mehr besitzen. Da die beiden bereits drei Monate in Untersuchungshaft gesessen
haben, müssen sie nicht mehr ins Gefängnis zurück.
oder
Rochefort/Frankreich, 12.2.02
Mit Haftstrafen für die Hundehalter hat ein Gericht in Westfrankreich den tödlichen
Angriff von fünf Pitbulls auf eine 86 Jahre alte Frau geahndet. Die Richter in Rochefort
verurteilten am Dienstag eine 38-Jährige und ihren 21 Jahre (richtig) alten Sohn wegen
fahrlässiger Tötung zu jeweils 18 Monaten Gefängnis, von denen 15 zur Bewährung
ausgesetzt wurden. Zudem müssen sie der Familie des Opfers 70.000 Euro
Schmerzensgeld zahlen.
Die beiden Angeklagten hatten am 1. Juni 2000 in der Ortschaft Tonnay in der Charente
ihre Kampfhunde unbeaufsichtigt gelassen. Die Tiere brachen durch ein Loch in der
Umzäunung aus dem Garten aus und stürzten sich auf die Greisin. Die Frau erlitt schwere
Bissverletzungen unter anderem im Gesicht und ve rblutete. Genanalysen bewiesen, dass
alle fünf Tiere an dem Angriff beteiligt waren. Die Hunde wurden wenige Tage später
eingeschläfert.
Der Staatsanwaltschaft hatte eine exemplarische Strafe für die Halter von Pitbulls
gefordert. Diese Tiere seien Waffen, erklärte er. Entgegen der strengen französischen
Gesetzgebung waren die fünf gefährlichen Hunde weder bei den Behörden gemeldet noch
sterilisiert. Sie trugen auch keine Maulkörbe und hätten eigentlich hinter einer 1,80 Meter
hohen Mauer gehalten werden müssen.
Die Verteidigung hatte darauf hingewiesen, dass die Angeklagten seit dem Vorfall keine
Hunde mehr besitzen. Da die beiden bereits drei Monate in Untersuchungshaft gesessen
haben, müssen sie nicht mehr ins Gefängnis zurück.
oder